Jetzt haben sich Union und SPD darauf geeinigt, dass der bloße Besuch von Terrortrainingscamps strafbar sein soll, auch wenn es anschließend zu keiner kriminellen Tat kommt. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte sich mit diesem Ansinnen von Wolfgang Schäubles einverstanden. Sie verlangte nur, dem Besucher des Camps müsse außerdem noch die Tatabsicht nachgewiesen werden. Diese Politiker offenbaren ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Aus der Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit einer Tat leiten sie ab, dass sie mit Sicherheit auch stattfinden würde, käme nicht die Bestrafung dazwischen. Das hat mit rechtsstaatlichen Prinzipen nichts mehr zu tun. Zur Bewachung potentieller Täter ist die Polizei da. Die Justiz hat den Einzelfall zu prüfen. Sie muss dabei auch für das Unwahrscheinliche, aber Wahre offen sein. Das gehört zum Kernbereich des Rechtsstaats. Ein Besuch in einem Terrorkamp kann nämlich auch dazu führen, dass der Besucher die Tatabsicht gerade verliert. Was Schäuble und Zypries planen, läuft auf eine Gesinnungsjustiz hinaus. Wenn solche Tendenzen an einer offenen Flanke des Rechtssystems Eingang finden, können sie sich von dort her überall ausbreiten.
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