Ein Urteil zur Unzeit

EZB Der Richterspruch wird die Zentralbank nicht sonderlich tangieren, verstärkt aber einen grundfalschen Ton in der deutschen Politik
Ausgabe 20/2020
Ein Urteil zur Unzeit

Foto: Mark Renders/Getty Images

Es ist Sache des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), darüber zu befinden, ob Handlungen von Organen der Gemeinschaft rechtmäßig sind oder nicht. Und dieser EuGH hat sich klar hinter die Politik der EZB gestellt und geurteilt, sie erfülle ihren geldpolitischen Auftrag, den Euro zu stabilisieren. Insofern wird und kann das Karlsruher Urteil den EuGH nicht weiter beeindrucken. Grund zur Sorge haben die Deutschen, sie haben einen Ruf zu verlieren, um den es nicht zum Besten steht.

Es ist ein Unding, Direktoren der Bundesbank verbieten zu wollen, die EZB-Statuten zu respektieren. Sicher hat die Bundesbank das Recht, im EZB-Rat zu opponieren, aber sie kann sich nicht einfach aus der gemeinsamen Geldpolitik verabschieden. Alles andere wird zum Affront gegen EZB und EuGH. Die Verfassungsrichter haben das mit zu verantworten und müssen sich vorwerfen lassen, die Meinung von Lobbyisten der Bank- und Versicherungsbranche zu bedienen, die gern höhere Zinsen hätten. Zwei bekannte rechtskonservative Ökonomieprofessoren durften mit gutachten. Ein Schelm, wer Böses bei dieser Expertenauswahl denkt. Wenn man so will, hat Karlsruhe in verklausulierter Form die Narrative der Rechtspopulisten und Rechtskonservativen (die leider bei Linken geteilt werden) übernommen. Ihre Sorge gilt nicht dem Euro, nicht der Finanzstabilität in der EU, sondern Aktionären, Mietern, Hauseigentümern, Sparern und Versicherungsnehmern in Deutschland, die nach Ansicht der Luckes, Gauweilers, Henkels und Co. zu Opfern der EZB geworden sind. Dabei gibt es für Aktionäre nichts zu klagen. Sinken die Zinsen, steigen die Aktienkurse. Allerdings sind die Zinsen weltweit schon lange im Keller, und zur Inflation hat die Geldpolitik der EZB nachweislich nicht geführt. Man wollte eine Inflationsrate von unter bzw. um die zwei Prozent erreichen, doch liegt derzeit der Wertverlust trotz des ultrabilligen Geldes weit darunter. Das heißt, die EZB-Ankäufe von Staatspapieren haben keinen Inflationseffekt. Unter den Bedingungen einer globalen Überakkumulation von Kapital, globaler Überkapazitäten und einer globalen Überproduktion (nicht nur von Autos) bringt eine expansivste Geldpolitik keine Inflation in Gang.

Eine Zentralbank wie die EZB kann Leitzinsen festsetzen, nicht mehr. Damit beeinflusst sie die Refinanzierungskosten der Banken, nicht mehr. Die Zinsentwicklung auf den international vernetzten Finanzmärkten hat auch eine Zentralbank vom Kaliber der EZB nicht unter Kontrolle. Sinkende Realzinsen gibt es immer wieder, auch ohne expansive Geldpolitik einer Zentralbank. Da die Realzinsen weltweit sinken, haben die Banken überall Zinsen auf Spareinlagen reduziert und ihre Kreditzinsen so weit wie möglich hochgehalten. Die EZB hat weder das eine noch das andere zu verantworten.

Völlig daneben ist die Behauptung, die Anleihenkaufprogramme der EZB hätten Mietern oder Hausbesitzern geschadet. Mieten und Immobilienpreise steigen in allen Metropolen der Welt, auch außerhalb der Eurozone. Sie steigen in erster Linie, weil die Immobilienmärkte von Finanzinvestoren und großen Vermögensbesitzern dominiert werden. Keine Zentralbank hat die Macht, dem global agierenden Finanzkapital die Immobilienspekulation zu verbieten. Das könnten nur Regierungen tun, wenn sie es denn wollten. Für halbwegs informierte Ökonomen ist der behauptete Zusammenhang zwischen dem Ankauf von Staatspapieren durch die EZB mit steigenden Mieten in Deutschlands Städten nicht nachvollziehbar. Für Hausbesitzer sind steigende Preise und sinkende Hypothekenzinsen eher von Vorteil, auch wenn beides nichts mit dem Ankaufprogramm der EZB zu tun hat.

Dogmen, die wir lieben

Das jetzige Urteil wird die EZB nicht sonderlich tangieren, aber es kommt zur Unzeit und verstärkt einen grundfalschen Ton in der deutschen Politik. Etwa das anschwellende Gezeter über Hilfsaktionen für Spanien und Italien. Hier und jetzt brauchen wir Europäer eine Zentralbank, die handlungsfähig ist und ihre Rolle als Kreditgeber der letzten Instanz richtig spielt. Auch dann, wenn das Dogmen über Zentralbankpolitik, wie sie deutsche Ökonomen lieben, widerspricht. Immerhin haben die Verfassungsrichter die jüngsten Aktionen der EZB gegen einen ökonomischen Crash der Eurozone – absehbar sind 1,2 Billionen Euro und mehr – von ihrer Kritik ausgenommen. Angesichts der Corona-Krise weiß niemand so genau, was gerade noch „verhältnismäßig“ ist. Das erfährt man in der Regel erst Jahre später. Für die EZB, deren hochkarätige Ökonomen daran gewöhnt sind, jede ihrer Aktionen und deren Folgen sorgfältig zu prüfen und sie alle drei Monate vor dem EU-Parlament zu erläutern, wie es in der EU Brauch ist, wird es nicht schwer sein, Bundesregierung und Bundestag auf dem Laufenden zu halten. Ob die Populisten aller Parteien daraus klüger werden, steht auf einem anderen Blatt.

Debatte

Darf die Europäische Zentralbank massiv Staatsanleihen kaufen? Oder greift sie damit unzulässig in die Politik ein? Karlsruhe hat diese Praxis am 5. Mai verurteilt. Kritiker sehen nun die Stabilität der Eurozone in Gefahr. War das Urteil also berechtigt? Dieser Artikel findet: nein, war es nicht. Eine andere Betrachtung lesen Sie hier.

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