Monoton surren die Drohnen

„No Fly Zone“ Die unbemannten Flugobjekte halten zunehmend in unseren zivilen Alltag Einzug. Mit ihnen geht der Kampf um den eigenen Vorgarten in die nächste Runde
Ausgabe 19/2015
Was Flüge über Privatgelände angeht, ist die Gesetzeslage nicht eindeutig
Was Flüge über Privatgelände angeht, ist die Gesetzeslage nicht eindeutig

Foto: Philippe Huguen/AFP/Getty Images

In Nepal retten Drohnen gerade Menschenleben. Die gelieferten hochaufgelösten Bilder helfen bei der Koordination der Hilfsmaßnahmen und der Suche nach Überlebenden. Durch Steuerung via Smartphone oder die automatische Flughilfe mittels GPS-Daten kann man die Drohnen auch leicht ohne Luftfahrtexperten einsetzen. Auch die erschwinglichen Anschaffungskosten sind einer der Gründe, warum wir das monotone Surren bald häufiger hören werden.

Energiekonzerne nutzen Drohnen, um Stromkabel zu überprüfen, die Deutsche Bahn macht mit den Flugrobotern Jagd auf Graffitisprayer, und auch für Selfies soll bald eine clevere Minidrohne auf den Markt kommen, die man im Ruhezustand als Armband tragen kann. Die Drohne ist mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet. Aktiviert man sie, schwirrt sie um einen herum und macht Fotos und Videos. Vor allem Sportler sollen diese fliegende Kamera schnell starten können. Versand- und Logistikkonzerne wollen mit Drohnen ihre Ware schnell und autonom zum Kunden bringen. Auch Drogen werden nicht mehr im Park, sondern – wie jüngst in Bremen und Hamburg – mit den anonymen Fluggeräten abgesetzt. Bald wird der Himmel von ihnen bevölkert sein. Fehlgeleitete Drohnen werden gegen Häuser krachen, Fluggeräte miteinander kollidieren, abstürzen und Menschen erschlagen. Hacker werden ganze Drohnenschwärme unter ihre Kontrolle bringen und entführen. Und Terroranschläge können dann gemütlich mit den ferngesteuerten Apparaten von zu Hause aus erledigt werden.

Um es mal eine Nummer kleiner zu machen: Der Kampf um den eigenen Vorgarten wird beginnen. Was Flüge über Privatgelände angeht, ist die Gesetzeslage nicht eindeutig. Auf einer Internetseite kann man aber schon jetzt sein Grundstück zur „No Fly Zone“ erklären. Einige – leider nur wenige – Drohnenhersteller sorgen dann dafür, dass die Fluggeräte nicht in die privaten Flugverbotszonen gesteuert werden können. Wer vollkommen sicher gehen will, sollte sich einen Drone Tracker in den eigenen Garten stellen. Dieses noch in der Entwicklung befindliche Gerät spürt Drohnen selbst bei lauten Umgebungsgeräuschen, Nebel oder Dunkelheit auf. Es kostet 25.000 Euro – rund 100 Mal so viel wie eine handelsübliche Kameradrohne.

Wer noch stärkeren Schutz davor sucht, dass der Nachbar einen ausspäht, könnte sensible Orte mit einem Sonnenschirm abdecken. Oder man vermummt sich. Und macht sich gleich verdächtig für Militärdrohnen.

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