Spur der Falken

Videospiele Vor 30 Jahren indizierte der Jugendmedienschutz grobe Pixel. Heute ignoriert er seinen eigenen Staatsvertrag
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 10/2015
Jetzt würde man Kunst dazu sagen: die „kriegsverherrlichende“ Anmutung des Videospiels „River Raid“ (1982)
Jetzt würde man Kunst dazu sagen: die „kriegsverherrlichende“ Anmutung des Videospiels „River Raid“ (1982)

Illustration: der Freitag

Aus einem Text der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS): „Das Videospiel ‚River Raid‘ ist kriegsverherrlichend und -verharmlosend. [… Der Spieler soll] sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken […]. Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt […]. Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen […] zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken […] und Kopfschmerzen.“

Das war ein Teil der Begründung, mit der er am 19. Dezember 1984 das zwei Jahre zuvor durch den US-Hersteller Activision veröffentlichte Spiel River Raid indiziert wurde. Die Behörde muss eine lebendige Fantasie gehabt