Auf den ersten Blick sieht es einfach aus. Die Arbeitsentgelte für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen werden zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, am 1. April 2019 um 3,09 Prozent und am 1. März 2010 um 1,06 Prozent erhöht. Auf den ersten Blick summiert sich das auf 7,34 Prozent – was so nicht richtig ist, weil die nach den ersten Erhöhungen folgenden Prozentsätze auf erhöhten Beträgen aufsetzen. Es kommt in der Summe zu einer etwas größeren Erhöhung, rund 7,50 Prozent. Die Laufzeit gilt bis zum 30. August 2020, also 30 Monate. Um die Erhöhung mit den jährlichen, also vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres gemessenen Inflationsraten vergleichen zu können, werden die Erhöhungen auf ihre Laufzei
zeit umgerechnet, so dass wir von 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 auf eine Erhöhung von 2,66 Prozent und vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 auf 2,32 Prozent kommen. Das sind allerdings kollektive Größen für alle alle Beschäftigten, die für diese Gesamtheit zeigen, dass die Inflationsrate von zur Zeit 1,6 Prozent spürbar überschritten wird. Die genannten Prozentsätze beziehen sich nämlich nicht auf das Entgelt einzelner Beschäftigter, sondern markieren die durchschnittlichen Erhöhungen für alle Beschäftigten.Das heißt, dass in den einzelnen Entgeltstufen, in die sich die Entgeltgruppen gliedern, die Erhöhungen über und unter diesem Durchschnittswert von 7,50 Prozent liegen können. Das vereinbarte Gesamtvolumen des Abschlusses wurde so verteilt, dass 2018 42,5 Prozent, weitere 42 Prozent 2019 und der Rest 2020 ausgezahlt werden. Es spricht viel dafür, dass zunächst ein solches Gesamtvolumen definiert und dann gezielt auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen verteilt wurde. Im öffentlichen Dienst mit seinen Haushalten ist das grundsätzlich möglich.Die EntgelttabelleUm die Verteilung der Entgelterhöhungen zu verstehen, muss der Aufbau einer Entgelttabelle beachtet werden. Sie gliedert sich – vereinfacht dargestellt – in 15 Entgeltgruppen, die sich hierarchisch nach der Qualifikation der Beschäftigten ordnen. 1 ist die niedrigste Gruppe für angelernte Arbeitskräfte, 15 die höchste, die mindestens eine akademische Qualifikation der Arbeitskraft verlangt. Diese Entgeltgruppen gliedern die vertikale Achse einer Tabelle. Die horizontale Achse teilt sich in Stufen, die sich nach der Dauer der Beschäftigungszeit gestuft sind. In die Stufe 1 kommen Beschäftigte zu Beginn ihrer Arbeit und können bis zur Stufe 6 aufsteigen. Jeder Beschäftigte ist in einer bestimmten Stufe einer bestimmten Entgeltgruppe. Für jedes Feld dieser zweifach gegliederten Tabelle gilt eine Entgeltgröße, also ein Euro-Betrag, der monatlich als Bruttoentgelt ausgezahlt wird. Diese Entgeltgrößen wurden in diesen Verhandlungen so differenziert verändert, so dass sich ihre Veränderungsraten in diesen 30 Monaten zwischen 10,95 Prozent (höchster Wert) und 6,80 Prozent (niedrigster Wert) bewegen. Die 10-Prozent-Werte gelten einmal durchgehend für die Stufe 1 zu allen Entgeltgruppen, und sie gelten durchgehend für alle Stufen der niedrigsten Entgeltgruppe 1 (hier lag das Entgeltniveau vor diesem Abschluss zwischen 1.750 und 1.940 Euro).Korrektur alter FehlerDie Erhöhung der Stufe 1 war ein Anliegen der Gewerkschaften, weil damit ein Fehler aus dem Übergang von alten Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) zum neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) korrigiert wurde. Auf Druck der Arbeitgeber hatten Verdi und der Beamtenbund 2005 sehr niedrige Eingangsstufen akzeptiert. Diese waren vor allem für befristet Beschäftigte ein großes Ärgernis, weil bei Befristungen bis zu einem Jahr immer wieder in dieser Stufe 1 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen wurde. Ein großer Konstruktionsfehler im TVöD war die Absenkung der unteren vier Entgeltgruppen – das sind Beschäftigte ohne eine qualifizierte Berufsausbildung – gegenüber dem vorhergehenden Niveau. Deshalb die Forderung nach mindestens 200 Euro, um die niedrigen Entgelte stärker anzuheben. Innerhalb der 24 Monate bis zum 1. März 2020 kommen wir in den unteren vier Entgeltgruppen zu Erhöhungen zwischen 180 und 195 Euro. Die Forderung zielte allerdings auf eine Laufzeit von zwölf Monaten, ebenso wie die Forderung nach einer allgemeinen Erhöhung der Entgelte von sechs Prozent.Zu diesem Abschluss gehören auch eine Reihe von kleineren Verbesserungen für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere die Pflegekräfte. Am Gesamtvolumen des Abschlusses ändert das wenig.Eine erste BewertungDass die Resultate sich ungefähr bei der Mitte der Forderungen einpendeln, hat Tradition bei deutschen Tarifverhandlungen. Das markiert daher keine tarifpolitische Niederlage, sondern gehört zu dem Ritualen der Tarifpolitik. Das Mindestziel einer Reallohnerhöhung wurde erreicht. Es gibt ein Reallohnpuls für nahezu alle von gut einem Prozent, für eine Reihe von Beschäftigten auch mehr. Mit den überdurchschnittlichen Erhöhungen für die Stufe 1 und die Entgeltgruppe 1 zeigt der Abschluss auch Elemente einer sozialen Komponente.