Schwulst und Schuld

#MeToo Im Belästigungsverfahren gegen Avital Ronell ist eine Entscheidung gefallen. Was daraus für die Zukunft der Lehre an US-Universitäten folgt, ist schwer abzusehen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 34/2018
Der Kläger sagt, er habe sich an die Universität gewandt. Einmal. Zweimal. Ohne Erfolg
Der Kläger sagt, er habe sich an die Universität gewandt. Einmal. Zweimal. Ohne Erfolg

Foto: Chip Somodevilla/AFP/Getty Images

Eine universitätsinterne Kommission kommt zum Schluss, dass Avital Ronell, Professorin für Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft an der New York University, gegen Title IX verstoßen hat. Bei Title IX handelt es sich um ein US-Bundesgesetz, wonach keiner Person aufgrund ihres Geschlechts Nachteile in Bildungsprogrammen oder -maßnahmen, die ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert werden, erwachsen dürfen. Geklagt hatte ein ehemaliger Doktorand, der der Professorin vorwirft, ihn über Jahre sexuell belästigt, genötigt und ihm nachgestellt zu haben.

Die NYU ist eine private Hochschule, wird aber aus öffentlichen Mitteln gefördert. Deshalb griff hier Title IX. Sexuelle Belästigung, Nötigung oder Nachstellung fallen de