Die Gesetzgebung wird privatisiert

Outsourcing Schon beim Gesetz zur Verstaatlichung der Hypo Real Estate hatte der Finanzminister externe Anwälte bemüht. Jetzt sorgt Minister Guttenberg für den zweiten Fall

Die Handlungsmuster des homo oeconomicus sind allgegenwärtig: Selbst die Reform des Gesundheitssystems und die Ökonomisierung des Klimawandels durch den Emissionshandel folgen zunehmend den schlichten Rationalitäten wirtschaftlicher Gewinn- und Verlustrechnungen. Bislang allerdings blieb eine Sparte hiervon weitgehend ausgespart: Die Gesetzgebung souveräner Staaten, deren demokratisch gewählte Organe legitime Entscheidungen für ihre Gesellschaften treffen konnten (oftmals vielleicht mit europäischen Vorgaben aus Brüssel).

Mit der Implosion der globalen Finanz- und Handelsmärkte haben sich die Referenzpunkte der öffentlichen Akteure jedoch offenkundig verschoben. Wirtschaftsminister zu Guttenberg hat seinen Kabinettskollegen den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes präsentiert, das die staatliche Unterstützung Not leidender Banken regeln soll und vollständig von der britischen Großkanzlei Linklaters erarbeitet wurde. Auch wenn das Outsourcing von rechtlicher Beratung an renommierte Lawfirms, jene globalisierten Rechtsberatungsfabriken mit oft mehr als 2.000 Anwälten und Wirtschaftsprüfern in der öffentlichen Verwaltung keine Seltenheit ist, eröffnet der Gesetzentwurf doch eine neue Perspektive auf die legislative Normproduktion – nicht einmal den Briefbogen der britischen Kanzlei hatte das federführende Wirtschaftsministerium von der Entwurfsfassung durch das eigene ersetzt.

Bereits bei der Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) Anfang 2009 vertraute die Bundesregierung lieber der Expertise externer Anwälte als eigenem Sachverstand. Die Entwürfe des HRE-Enteignungsgesetzes wurden nach den Vorgaben des Finanzministeriums von der ebenfalls britischen Kanzlei Freshfields erarbeitet, die vor der Finanzkrise mit Unternehmensfusionen Milliarden verdient hat. Auf diese Weise wird der Entwurf von Gesetzen zu einem zirkulären Vorgang, diffundiert zwischen Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsgesellschaft und folgt den Gesetzen einer vom freien Markt bestimmten Gesellschaft. Die privaten Akteure konterkarieren hierdurch den Grundgedanken des Prinzips staatlicher Gewaltenteilung, indem das Politische zunehmend in der Funktionalität des Ökonomischen aufgeht – sie transformieren das rechtliche System vom Austragungsort gesellschaftlicher (System-)Konflikte zu einem Vehikel der Durchsetzung allein ökonomischer Rationalitäten. Die demokratische Ordnungsleistung des Rechts unterliegt ihrer geschlossenen wirtschaftlichen Logik. Der Staat sieht sich gezwungen – vor allem in Zeiten der Finanzkrise – die Distanz zum Wirtschaftssystem aufzugeben.

Die staatliche Klammer zwischen Verfassung, Demokratie und Legitimität löst sich – forciert durch die Globalisierung – zunehmend auf, der souveräne Nationalstaates als Gesetzgeber und Identitätsstifter, Steuerungsinstrument und Zugehörigkeitskollektiv wird in Frage gestellt. Und der Guttenberg’sche Gesetzentwurf ist hiervon nur der Anfang.

Moritz Hartmann ist Mitarbeiter des Projektes KlimaKultur am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen

der Freitag digital zum Vorteilspreis

6 Monate mit 25% Rabatt lesen

Der Freitag im Oster-Abo Schenken Sie mutigen Qualitätsjournalismus!

Print

Entdecken Sie unsere Osterangebote für die Printzeitung mit Wunschprämie.

Jetzt sichern

Digital

Schenken Sie einen unserer Geschenkgutscheine für ein Digital-Abo.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden