"Justizpalast" von Petra Morsbach

Literatur Die Lobeshymnen auf diesen Roman sind unverständlich.

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„Justizpalast“ von Petra Morsbach wird als Justizroman verkauft, was das einzige war, das mein Interesse erweckte. Dafür wurde er hochgelobt und mit Preisen bedacht, die immer wieder die mühsame, über neun Jahre dauernde Recherchearbeit der Autorin betonten, mit der sie angeblich ein treffendes Bild der Justiz zeichne. Aber über weite Strecken kam mir „Justizpalast“ eher vor wie ein Frauenroman:

Er kam ihr also aus der Kantine entgegen, während sie auf dem Weg dorthin war. Jahrelang hatte sie ihn nicht gesehen und erkannte ihn doch sofort. Er war mit den Jahren etwas schwerer geworden, aber so eigenartig unkörperlich wie je. Alfred, grauer Cord-Anzug, weißes Hemd, anthrazitfarbene Krawatte, wandelte mit seinem weichen Schritt über das Linoleum des Kantinengangs wie eine Erscheinung, eingesponnen in einen Kokon aus Intelligenz und Würde. Herzklopfen!

Oder sollte ich sagen wie das Klischee eines Frauenromans, denn über Erfahrung verfüge ich in diesem Metier nicht wirklich? Genug Erfahrung mit Gerichten habe ich allerdings, um zu wissen, dass Richter weiße Krawatten tragen. Das hätte einem aber auch auffallen können, wenn man sich bei der Recherche ein paar Verhandlungen angesehen hätte.

Ganz klischeemäßig erlebt die Protagonistin eine überdramatische Kindheit (Nazi-Opa, Schauspielerhalodri-Vater, Brustkrebs-Mama, Restkrebs-Tanten), wie überhaupt alle im Roman Erwachsenen Traumata aus ihrer Kindheit herumschleppen, die alle Probleme und Macken erklären sollen.

Die holzschnittartigen Personen, einschließlich der Protagonistin, die Richterin wird, weil ihr Opa Richter war, lassen keine Begeisterung aufkommen. Sprachlich lief mir kaum etwas über den Weg, was mich vom Hocker gehauen hätte. Bleiben also Handlung und Inhalt. Da zieht der Roman zielstrebig, aber gemächlich durch das Spießerleben der Richterin Thirza Zorniger. Spätestens ab der Hälfte merkt man, dass Morsbach einerseits überrecherchiert hat und zu viele Notizen hat, die sie irgendwie noch unterbringen muss, dass aber andererseits neun Jahre Recherche kein Jurastudium ersetzen.

Denn das Buch strotzt vor Fehlern. Morsbach schreibt wie eine Studentin im zweiten Semester, die Fachbegriffe und Floskeln aufgeschnappt hat und diese in einer Klausur panisch unterbringen will, damit zumindest dem erfahrenen Leser aber nur ihre Unkenntnis demonstriert. Man wundert sich allerdings, wieso der Verlag keinen Juristen lektorieren hat lassen. (Ich hätte Zeit gehabt.)

Geht es um die Schenkung einer Ferienwohnung, schreibt Morsbach:

Den Verwaltungsakt hatte die Witwe vollzogen.

Das tut weh! Eine Schenkung ist kein Verwaltungsakt. Letzterer erfordert, wie man schon ahnen kann, ein Handeln der Verwaltung, nicht der Witwe (die, wenn überhaupt in ihrer Rolle als Erbin, nicht als Witwe rechtlich relevant wäre).

Zur Abschaffung des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen schreibt Morsbach, dass sich „die Rechtsprechung geändert“ habe. Falsch. Das Gesetz wurde geändert.

Ein weiteres Beispiel:

In den fünfziger Jahren erkannte die herrschende Meinung, dass schrankenlose Vertragsfreiheit den Wettbewerb ruiniert.

So wurde eine eigene Gesetzgebung geschaffen,

womit sie UWG und GWB meint. Erstens werden Gesetze verabschiedet und nicht die „Gesetzgebung geschaffen“, denn die Gesetzgebung ist der Akt oder bei wohlmeinender Auslegung vielleicht noch die Legislative als Organ. Eine „eigene Gesetzgebung“ wäre also ein Sonderparlament. Zweitens erkennt „die herrschende Meinung“ nicht plötzlich etwas, sondern es werden verschiedene Meinungen vertreten, von denen vielleicht irgendwann eine langsam zur herrschenden wird. Diese Meinung ist für Studenten wichtig, aber für die Gesetzgebung vollkommen irrelevant. Der BGH hingegen vertritt laut Morsbach „verschiedene Mindermeinungen“, womit schon wieder Kategorien aus Lehre und Judikative vermengt werden.

Wenn es

bei Meldung eines Ordnungsgeldes

statt, wie es richtig wäre, „bei Meidung eines Ordnungsgeldes“ heißt, kann das ein Flüchtigkeitsfehler sein. Oder es zeigt, dass Morsbach die Funktion eines Ordnungsgeldes nicht mal erahnte.

Laut Klappentext hat Morsbach mit mehr als 50 Juristen für ihr Buch gesprochen. Vielleicht waren es die falschen. Wobei mich die Aussage, dass man für das Staatsexamen

tausend Paragrafen […] und alle Artikel des Grundgesetzes

im Kopf haben müsse, daran zweifeln lässt, ob es diese Gespräche gab. Denn dass man im Jurastudium keine Paragrafen auswendig lernt, hätte der Autorin wirklich jeder Student im ersten Semester erzählen können. Warum sollte man auch, wo man die Gesetzestexte doch in der Prüfung dabei hat?

Fazit: Für Nichtjuristen sterbenslangweilig und unverständlich, für Juristen extrem ärgerlich. Wer gute Bücher über die Justiz lesen will, muss weiterhin zu Werken von Juristen greifen. Selbst bei John Grisham oder Scott Turow lernt Ihr mehr. Und auf meinem Blog sowieso.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Andreas Moser

Nach Abschlüssen in Jura und Philosophie studiere ich jetzt Geschichte, ziehe um die Welt und schreibe darüber.

Andreas Moser

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