Landesverrat - ich bin dabei!

Pressefreiheit Zeigst Du mich an, zeig ich Dich an. Mach mit beim großen Landesverrat-Spiel!

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“Ein Abgrund von Landesverrat!” rief Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesverfassungsschutzes, eines Morgens in seinem Büro aus. Anlass war nicht, dass seine Behörde rechtsradikale Kameradschaften, Neonazis und indirekt die terroristische Vereinigung NSU mitfinanziert hatte. Anlass war auch nicht, dass der BND deutsche Bürger und Unternehmen für ausländische Geheimdienste ausspioniert. Ebensowenig lag der Anlass in der Unfähigkeit deutscher Geheimdienste, die Kommunikation der Bundeskanzlerin und anderer Spitzenpolitiker zu schützen.

https://mosereien.files.wordpress.com/2015/07/spiegel-landesverrat.jpg?w=640Was Herrn Maaßen so maßlos erregt hatte, war vielmehr, dass dem Blog Netzpolitik.org. interne Dokumente aus seiner Behörde zugespielt worden waren und sich die Journalisten erdreistet hatten, diese zu veröffentlichen. (Eine weniger öffentlichkeitswirksame Weitergabe an unsere “Partnerdienste” CIA und den MI6 hätte hingegen kein Problem dargestellt.)

Aus diesen Dokumenten ging hervor, dass der Verfassungsschutz 2,75 Millionen Euro und 75 neue Stellen dafür einplante, Deine, meine und unsere Aktivitäten in sozialen Netzwerken zu überwachen, zu speichern und auszuwerten. Nicht ganz NSA, aber Totalüberwachung für Anfänger. Das ganze war natürlich geheim, denn wenn die Deutschen davon erführen, dass ihr Geheimdienst Bewegungs-, Aktivitäten- und Kontaktprofile von ihnen anfertigt, würden sie auf die Barrikaden gehen. (Scherz! Deutsche rebellieren natürlich nur gegen Windräder und Ausländer.)

Herr Maaßen telefonierte sich durch seine Behörde und fragte erbost, ob man dagegen nicht etwas unternehmen könne. Es fielen Wörter wie Hochverrat, Todesstrafe, Landesverrat. Beim Googeln fand der Präsident des Bundesverfassungsschutzes schnell die folgenden Strafvorschriften:

Landesverrätherey.

§. 100. Ein Unternehmen, wodurch der Staat gegen fremde Mächte in äußere Gefahr und Unsicherheit gesetzt wird, heißt Landesverrätherey.

[…]

§. 102. Ein solcher Landesverräther soll zum Richtplatze geschleift, mit dem Rade von unten herauf getödtet, und der Körper auf das Rad geflochten werden.

[…]

§. 107. Wer dem Feinde zur Ausführung seiner Anschläge beförderlich ist, oder den Kriegesvölkern des Staats in ihren Unternehmungen gegen den Feind vorsätzlich Hindernisse in den Weg legt, soll durch den Strang hingerichtet werden.

§. 108. Wer zur Begünstigung des Feindes, Aufruhr in Festungen erregt, oder Magazine und Vorrathshäuser verderbt, ist der Strafe des Rades von oben herab schuldig.

§. 109. Wer in gedachter Absicht Städte, Dörfer, Vorrathshäuser, oder offene Magazine in Brand steckt, soll durch das Feuer vom Leben zum Tode gebracht werden.

§. 110. Wer die feindlichen Truppen, durch freywillig übernommene Lieferungen, mit Kriegsbedürfnissen und Lebensmitteln in beträchtlicher Menge unterstützt, hat die Strafe des Schwerdtes verwirkt.

§. 111. Wer sich als Kundschafter von dem Feinde brauchen läßt, oder demselben Operationsplane, Festungsrisse, oder andre dergleichen Nachrichten und Urkunden mittheilt, durch welche derselbe in Stand gesetzt wird, dem Staate zu schaden, wird mit dem Galgen bestraft.

“Schwert! Galgen! Ja, das ist es!” Das in § 109 erwähnte Feuer blitzte in seinen Augen auf. Es war ein ungewöhnlich gebildeter Mitarbeiter, dem auffiel, dass der Chef auf einen Auszug des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 gestoßen war. Die Enttäuschung war groß, als ihm die aktuelle Fassung dieses Straftabestands vorgelegt wurde:

§ 94 StGB
Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1.einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2.sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Noch größer war die Enttäuschung als der Befehl “Verhaften! Alle verhaften!” mit betretenem Schweigen quittiert wurde. Ein paar unangenehme Sekunden vergingen, bis der Referatsleiter Recht und Administration erklärte, dass der Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse habe. Dafür müsse er sich an den Generalbundesanwalt wenden. Der sei zwar generall nicht geneigt, gegen irgendjemanden zu ermitteln (siehe Ausspähen des Mobiltelefons der Kanzlerin, Abhören von Bundestagsausschüssen und andere Fälle), aber einen Versuch sei es wert. Und so kam es zur Strafanzeige gegen zwei Journalisten wegen Landesverrat.

Sorgen müssen sich Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org nicht machen:

  • Schon der Tatbestand des § 94 I StGB ist nicht erfüllt.
  • Ausweislich der Veröffentlichung auf dem Blog erfolgte diese nicht “um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen”, sondern um eine für die Bürger und den Charakter eben jener Bundesrepublik wichtige Diskussion anzustoßen. Da die BRD eine freiheitliche Demokratie ist, kann in einer öffentlichen Diskussion über Bürgerrechte kaum ein Nachteil liegen.
  • Zudem erfordert § 94 I StGB einen “schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland”. Ich vermag überhaupt keinen Nachteil zu erkennen, geschweige denn einen schweren. Die Welt weiß jetzt, dass auch deutsche Behörden ihre Bürger ausspähen wollen. Darauf sind dreierlei Reaktionen denkbar: (1) “Na und?” (2) Straftäter und insbesondere Terroristen werden ihre Anschlagspläne jetzt nicht mehr im deutschen StudiVZ sondern im ausländischen Facebook posten. Aber dort überwachen unsere Kollegen von NSA, GCHQ und BND alles lückenlos und schützen uns so vor jedem Anschlag [gilt aufgrund von Kapazitätsengpässen oder partieller Erblindung auf dem rechten Auge nicht für Flüchtlingsunterkünfte]. (3) Gestapo-Witze. – Alles in allem kein “schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit”.
  • Und das berücksichtigt noch nicht einmal, dass § 94 I StGB in diesem Fall im Lichte der Pressefreiheit in Art. 5 I 2 GG einschränkend ausgelegt werden muss. Für die Juristenkollegen beim Verfassungsschutz: Die Rechtsprechung zur Weltbühne gilt aufgrund zwischenzeitlich erfolgter verfassungsrechtlicher und politischer Fortschritte als überholt.
  • Den Apokalyptikern sei gesagt, dass dieses zufriedenstellende Ergebnis ganz ohne Rekurrieren auf Art. 20 IV GG zustande kommt. Packt den Revolver wieder ein!

https://mosereien.files.wordpress.com/2015/07/urteilweltbuehneprozess.jpg?w=640

In Deutschland gibt es keinen Abgrund von Landesverrat, sondern einen Abgrund von Dummheit an der Spitze einiger unserer Bundesbehörden.Leider auch einen Abgrund von Apathie unter den Bürgern, die auf die immerhin schon im Februar und April 2015 veröffentlichten Pläne zu ihrer Totalüberwachung kaum reagiert hatten.

Eine Protestkundgebung wie noch zu Weltbühne-Zeiten wird es deshalb kaum geben (und wenn, dann brächte jeder Demonstrant ein zu ortendes Mobiltelefon mit, ohne die Ironie zu erkennen, die darin läge). Ganz angepasst an die Maximal-klicke-ich-auf-einen-Protestbutton-Mentalität schlage ich deshalb vor, das betreffende “Staatsgeheimnis” ebenfalls auf Euren Blogs und anderen Internet-Seiten zu veröffentlichen. Hier der Volltext der aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz geleakten Dokumente:

[Den auf meinem Blog enthaltenen Volltext habe ich hier entfernt, da es Entscheidung der Redaktion des Freitag ist, ob sie diese Dokumente veröffentlichen will oder nicht.]

Ups, war das jetzt Landesverrat? So schnell kann’s gehen.

Na, dann kann ich nur hoffen, dass niemand meine Adresse herausbekommt und Anzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Denn es wäre doch tragisch, wenn der arme Herr Range so mit Arbeit überschüttet würde. Ganz zu schweigen davon, wenn dies Tausende von Nachahmern fände. – Wären wir dann ein Volk von Landesverrätern? Oder vielleicht endlich mal ein Volk von Bürgern, die zumindest beginnen, sich nicht alles gefallen zu lassen?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Andreas Moser

Nach Abschlüssen in Jura und Philosophie studiere ich jetzt Geschichte, ziehe um die Welt und schreibe darüber.

Andreas Moser

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