Die vielseitige Luthersache

Oikumene Bücher, die jemand schreiben sollte: etwa zur „Causa Lutheri“ und ihren vielseitigen Wirkungen.

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Die Älteren unter den Jüngeren erinnern sich vielleicht an die ökumenischen Veranstaltungen und Feierlichkeiten 2017, als „500 Jahre Reformation“ begangen wurden. Damals gab es an vielen Orten eine Art von gemeinsamen Versöhnungsfeiern zwischen Katholiken und Evangelischen. (Als einer der Merksprüche aus 2017 konnte z.B. gelten, dass es den Reformatoren nicht um eine Trennung in verschiedene Teilkirchen gegangen war...) Man kann heute also gemeinsam oikumenisch in verbindender, weltumspannender Weise auf die Reformationszeit zurückblicken, ohne dass dabei gleich die Welt zusammenbricht.

Dennoch gibt es viele verschiedene Separat-Erzählungen, die, tradiert durch mehrere Jahrhunderte, auch überlagert sind durch Vorurteile, fatale Missverständnisse und Fehlinterpretationen.

Deshalb sollte vielleicht jemand einmal ein Buch schreiben, in dem (wenigstens) einige der verhängnisvollen Halbwahrheiten richtiggestellt sind. Denn an manchen Stellen muss man von heute aus gesehen mit dem gebührenden Abstand schlicht und einfach umdenken. Es gibt ja ein schönes Pauluswort, das besagt: Verhaltet euch doch nicht wie die durchschnittliche Welt. Denkt anders, besser, klüger (Röm 12,2). Auch der Meister aus Nazareth sprach viel vom Umdenken (gr. metanoein). Das (immer wieder einmal) Anders-Denken gehört für die Kirche quasi zur DNA.

In dem Buch wäre dann zu beschreiben, wie aus der Luthersache (lat.: „Causa Lutheri“), ein geistesgeschichtliches Ereignis wurde, das bis heute weite Teile der Gesellschaft prägt.

Die Luthersache

Wobei: Eigentlich ist dieses Buch bereits geschrieben. Denn eine Möglichkeit, im Wesentlichen die Geschichte zu erzählen, findet sich in dem Kinderbuch „Martin Luther“ (Kaufmann-Verlag). Das ist ein Bilderbuch! Auf überschaubar wenig Seiten kriegt man einen recht guten Überblick. (Das Buch kostet 2,95 EUR, ist also erschwinglich. In jeder Buchhandlung zu beziehen: Martin Luther, 42016 Kaufmann Verlag, ISBN 978-3-7806-2691-2; Auch eine inhaltsgleiche, etwas großformatigere Ausgabe zu 9,95 EUR ist zu erhalten, 32018 Kaufmann Verlag, ISBN 978-3-7806-6270-5). Sehr zu empfehlen. Da ist eigentlich alles gesagt.

Viele verbinden mit Luther seine epochemachende Bibelübersetzung. Andere sehen vor allem seine Verdienste als Volksökonom. 2017 wollte man (obwohl es gute Gründe gäbe, das zu tun) bewusst keine Heldengeschichtsschreibung betreiben, aber irgendwie auch nicht ganz auf eine Erinnerung verzichten.

Neben wichtigen ereignisgeschichtlichen Daten (wie demnächst „Worms 2021“) treten auch immer wieder die Schriften Luthers in den Fokus. Einem Buch zur „Causa Lutheri“ müsste deshalb auch eine Art Anleitung fürdas Lesen von Lutherschriften beigefügt werden.

Zwei Ebenen der Luther-Interpretation

Es sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Zum einen die historische Gegebenheit, und zum anderen das Gewicht, das einem Text auch heute zukommt.1

(Man kann z.B. nicht einfach heutige Maßstäbe an die Zeit vor fünf Jahrhunderten anlegen.)

Worte und Bedeutungen

Für die erste Ebene ist gegebenenfalls etwas Zeit nötig. Man muss akkurat nachvollziehen, worauf sich etwas bezieht, was einzelne Bezeichnungen bedeuten.2 Zum Beispiel wurde das Wort „Freidigkeit“ damals anders gebraucht als heute. Das Wort „Papst“ meint nicht das „Papsttum“, das wir heute kennen.

Die Päpste zur Zeit Luthers, das muss man sich klarmachen, führten mit eigenen Heeren Kriege (!), sie waren für ihr Prassen und für Nepotismus bekannt, manche versuchten (auch wenn man heute darüber ungern spricht) eigene Familien-Dynastien aufzubauen.

Zustände also, wo auch heute selbst urkonservative Katholiken sagen würden, dass es „Reformbedarf“ gibt. Auch gegen diese Zustände legte der Wittenberger Theologe Einspruch ein.

Es gibt auch insofern viele berechtigte Gründe, warum der Name Martin Luther auch bei vielen Katholiken einen guten Klang hat.

Das zeigt sich vielleicht am klarsten bei dem Thema, das als Ausgangspunkt und Anlass für die „Luthersache“ gilt: der Ablasshandel. Wie jetzt zu zeigen ist.3

LUTHERS BERECHTIGTE ABLASSKRITIK

Dass Luther mit seiner Ablasskritik Recht hatte, ist weithin unbestritten. Leicht oberflächlich (aber nicht falsch) lässt sich die Kontroverse wie folgt zusammenfassen.

Der Papst sagte: Gebt mir Geld und dann erlasse ich euch Kirchenstrafen.

Luther sagte: Ablassverkauf ist falsch.

Dass Luther Recht hatte, wurde etwas später kirchenrechtlich festgeschrieben. 1570 verfügte Papst Pius V., dass in der katholischen Kirche keine Ablässe verkauft werden dürfen. Kein Ablass ist seither je wieder legal verkauft worden.

Auch alle Päpste der letzten 10 bis 12 Jahre haben Luther recht gegeben. Keiner von ihnen hat je einen Ablass verkauft.

Luther stellte eine Frage ...

Als Luther 1517 seine Ablasskritik formulierte, ging er in mehreren Schritten vor. Auf der einen Seite war er und vertrat er seine Kritikpunkte und seine Sache nachdrücklich und entschieden. Auf der anderen Seite ging er fragend thetisch vor: Er legte zunächst einfach Thesen vor – für einen ordentlich bestellten Theologieprofessor damals gar nicht ungewöhnlich.

und bekam keine Antwort

Er schrieb einen Brief an den zuständigen Bischof in deutschen Landen und legte seine ausführliche Thesenreihe bei. Man muss dazu ergänzen, dass die Lehre vom Ablass damals in vielen Punkten noch gar nicht kirchenrechtlich festgelegt war. (Ob er seine 95 Thesen zur Ablassfrage auch in Wittenberg öffentlich angeschlagen hat, wird von manchen (obwohl vieles dafür spricht) als nicht sicher angesehen. Er würde dann also für etwas angegriffen, was gar nicht stattgefunden hat. Den „Dienstweg“ hat er jedenfalls eingehalten.)

sondern einen Prozess

Luther stellte also dem zuständigen Bischof schriftlich eine Frage – und erhielt keine Antwort. Stattdessen wurde er unvermittelt mit einem Kirchenprozess überzogen: Der angeschriebene Bischof schickte die Thesen direkt nach Rom. Dort wurde kurzerhand ein Verfahren eingeleitet.

Zwischenfazit

Jeder Katholik, der heute gemäß den Kirchenbräuchen keinen Ablass kauft und gegen Ablasshandel ist, gibt Luther in seinem Kernanliegen recht (also alle).

Luther hätte widerrufen sollen, was später offizielle Kirchenlehre wurde

Nun muss man dazusagen, dass Luther seine Fragen, Einsichten und Argumente durchaus laut und zugespitzt vortragen konnte. Manche sagen heute, das war „zu laut“. Andererseits: Er hatte ja tatsächlich recht. Und hätte sich etwa durch leiseres Auftreten etwas geändert? Wohl kaum, wie sich ja in den beharrenden Territorien zeigte. Luther verteidigte seine theologischen Einsichten also weiter, verfasste weitere Erklärungen zu seinen Thesen und andere Schriften. Dabei prüfte er die Thesen weiter, entwickelte seine Einsichten weiter, auch zu anderen Themen, und zog seine Konsequenzen daraus.

Doch am 15.6.1520 fiel im Vatikan eine weitreichende Entscheidung. Man hatte beschlossen, Luther aus der Kirche auszuschließen. Die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ wurde ausgefertigt. Luther wusste davon erst einmal nichts. Umgekehrt wusste auch der Vatikan nicht von allen theologischen Entwicklungsschritten Luthers. So erleben wir hier eine Art Diskurs, Debatte und Wissenstand der „unterschiedlichen Geschwindigkeiten“.

Von den guten Werken und von der Freiheit eines Christenmenschen

Dass Luther z.B. Anfang Juni 1520 eine grundlegende Ethik vorgelegt hat (entlang der 10 Gebote, Titel „Von den guten Werken“) ist in der Bulle nicht berücksichtigt. Hier zeigt sich einmal mehr wie verhängnisvoll es war, dass die römische Kurie nie wirklich das Gespräch mit dem gesprächsbereiten Mönch und Bibelgelehrten suchte. Dabei war dieser sogar bereit, für einige Zeit auf theologische Auseinandersetzungen zu verzichten und Zurückhaltung zu üben. Noch seine berühmte Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ vom Herbst 1520 wird er als Signal und Gesprächsangebot ausdrücklich dem Papstwidmen.

Seine Schriften hatten indes schon seit 1517 reißenden Absatz und viel Zuspruch von Theologen sowie im Kirchenvolk erfahren.

Nur die Kirchenoberen scherte das nicht. Im Gegenteil.

Man hatte ja schon den Prozess zur Exkommunikation gleich Anfang 1518 eröffnet, ohne den „Angeklagten“ anzuhören, und so hatte man ihn auch 1518 ohne inhaltliche Diskussionsmöglichkeit durch den Legaten Cajetan im Oktober 1518 zum vorbehaltlosen Widerruf aufgefordert. Luther hätte also damals widerrufen sollen, was 50 Jahre später (so lange dauerte der Erkenntnisprozess) Papst Pius V. als verbindliche Kirchenlehre festlegte: Kein Ablassverkauf!

Kein Wunder, dass das alles einem treuen Katholiken wie Luther irgendwie 'anti-christlich' vorkommen konnte. (Schon seit mehreren Jahren war die Kirchenhierarchie damals recht „repressiv“ aufgestellt.)

(Der 15.6. als Datum erinnert daher auch daran, dass es die römische Kuriewar, die eine Trennung in Gang setzte, und nicht umgekehrt. Entgegen manchem Mythos, der immer wieder kolportiert wird, ist es historisch nur fair, darauf hinzuweisen.)

Bei einer Bewertung von Luthers Ton und Schriften muss man sich dies vor Augen halten, und auch bedenken, was ihm konkret angedroht wurde…

Er bekam es zunehmend mit zwei Instanzen zu tun (Papst und Kaiser), die sogar für damalige Verhältnisse eine ungeheure Machtanhäufung besaßen. Luther dagegen hatte als einziges Mittel nur Argumente und das Wort. Die hat der scharfsinnige Dialektiker denn freilich virtuos einzusetzen gewusst.

DAS CHARISMA PETRINISCHER REDE

Eine Nebenfrage, die für alle Anhänger von „Tradition“ in der Luthersache ehrlich entsteht, lautet: Soll man in der Ablassfrage Papst Leo X. folgen, der sagte: Ablassverkauf ist richtig. Oder soll man Papst Pius V. folgen, der sagte: Ablassverkauf ist verboten. Hier steht Papst gegen Papst. Und nach welchem Kriterium, Leitfaden oder welcher Entscheidungshilfe soll man dabei vorgehen? 4Es hilft Lutherskeptikern dabei auch nicht zu sagen, die Lehre entwickle sich sozusagen historisch wie auf einem Zeitstrahl weiter, also im Zweifel habe immer das zeitlich spätere Papstwort recht. Denn das zeitlich spätere gibt ja eben just Luther recht, der sagte: Ablassverkauf ist falsch… Doch diese Frage hier nur am Rande notiert...

Erfreulicherweise ist ja z.B. seit ca. 1995 auf verschiedensten Ebenen eine leicht verbreiterte Debatte in Gang, wie am besten das Papstamt auszuüben sei. Davon kann man sicherlich noch viel erwarten.

„Damit das Charisma petrinischer Rede wieder gut und ganz zum Strahlen kommen kann.“

Die Gemeinschaft der Anders-Denkenden

Die Christenheit als Gemeinschaft der Anders-Denkenden verfügt ja über einige anvertraute Pfunde, von denen das schlichte, geschenkte Gottvertrauen (fiducia) nicht das geringste ist. So kann man gelassen und zuversichtlich voranschreiten.

Dass damit einer manchmal etwas zappeligen, fiebrigen, auch flatterhaften Medien- und Konsum-Gesellschaft etwas Festes, Beständiges, auch Geistvolleres als Alternative oder (wenigstens) Vertiefung geboten ist, liegt auf der Hand. Solche Zuversicht will freilich immer wieder neu bewährt und eingeübt werden. Das Wort vom täglich Anders-Denken wäre sonst nur tote Buchstaben“. Aber „der Geist ist's, der lebendig macht.“ (Joh 6,63)

Schule auch für Mädchen, Armenhilfe, Begrenzung und Austarierung kirchlicher Einfluss- Sphären

Für die Jüngeren unter den Älteren ist bei Luther aber auch wichtig, was er an weiteren Entwicklungen in Staat, Kirche und Gesellschaft in Gang gebracht hat:

a) So setzt er sich z.B. bereits seit 1520 dafür ein, dass Schulen eingerichtet werden, und zwar auch für Mädchen (damals ungeheuerlich). Die Reformation wird zumPionier der Schulpflicht. b) Er schreibt die These „(43.) Man muss die Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen zu leihen, ist besser als Ablass zu kaufen.“ obwohl es nicht verfehlt ist, Güter, die man hat, recht zu gebrauchen (1. Tim 6,17) , und bezeichnet gerade (59.) als Schätze der Kirche … die Armen der Kirche“. Das hat ganz ähnlich schon Franz von Assisi (und andere) vertreten. c) Und er lehnt den damaligen Anspruch des Papsttums ab, dass die Kirche über dem Kaiser und den weltlichen Vertretern stehe. Auch da pflichten heute sicher viele dem lutherischen Standpunkt bei.

Was das (alles) bedeutet, haben schon damals viele Politiker besser verstanden als manche Theologen.

Dass Luther oikumenisch zu rehabilitieren ist, steht angesichts des Gesagten außer Frage, oder liegt zumindest nahe.

In vielem sind Luthers Thesen ja auch schon jetzt längst zu oikumenischem Gemeingut geworden:

- Kein Ablassverkauf: An dieser Stelle ist Luther sich ganz einig mit der großen ostkirchlichen Tradition, die an dieser Stelle ebenfalls eine 2000-jährige Kontinuität zu den Ursprüngen bewahrt hatte und hat: Ablassverkauf hat es in den Ostkirchen in 2000 Jahren nie gegeben.

- Heutige Theologen sind sich mit Luther ganz einig darin, dass eine Art von „Entweltlichung der Kirche“ an manchen Stellen sinnvoll ist (Luther: „Der wahre Schatz der Kirche ist das Evangelium...“, 62./68. These). Davon war zuletzt in Regensburger Reden ab und an zu hören, und auch der jetzige Amtsinhaber wohnt ja nicht im Palast, sondern im bescheidenen Gästehaus, was Luther sicher gut gefallen hätte.

- Einigkeit besteht auch darin dass „Vergebung“ nicht gegen Geld, sondern unentgeltlich, geschenkweise aus Barmherzigkeit gewährt wird.5 Die Wiederabschaffung der Ablassverkäufe war und ist ja „konkrete Rechtfertigungslehre“, also Lehre geschenkter Existenz wie z.B. in der Taufe – (ein etwas sperriges Paulus- und Theologenwort, das aber, wie zu sehen, ganz handfeste Auswirkungen hat.)

FAZIT

Der oikumenische Blick auf die Causa Lutheri zeigt, wie vielseitig das Erbe Luthers ist. Längst ist vieles oikumenisches und gesellschaftliches Gemeingut. Der Name Martin Luther hat zurecht auch bei Katholiken längst einen guten Klang. (Oder sollte das mit gutem Grund bekommen.) Denn: Jeder Katholik, der keinen Ablass kauft, gibt Luther recht – also alle.

Fußnoten / Anhang

Anhang 1

Zwei Ebenen der Interpretation

Es sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Die eine ist die geschichtliche: Wie der Text damals geschrieben ist. Er spricht in eine bestimmte Konstellation, nimmt Zeitbezüge auf und hatte eine historische Wirkung.

Die andere ist das sachliche Gewicht, das einem Text auch heute zukommt.

Anhang 2

Textgattung und „Sitz im Leben“

Außerdem ist zu berücksichtigen: Dass es sich um eine historisch kontingente Entwicklung handelt, nicht um eine am Reißbrett in Ruhe entworfene Konzeption. Luther schreibt in heftigstem Gedränge. Auch ist auf die jeweilige Textsorte zu achten (Thesen-Disputation, Schrift mit Vorschlägen und Empfehlungen usw.). Übrigens – obwohl er meistens Recht hat und Richtiges sieht – geht es nicht darum nachzuweisen, dass Luther unfehlbar gewesen wäre...

Anhang 3

Redeweise

Man könnte hierbei wieder lernen und einüben, wie man generell mit historischen Texten und Dokumenten umzugehen hat. Zum Beispiel wenn Luther über den diabolus schreibt, wäre nötig sich deutlich zu machen, in welcher Zeit er lebt, dass der diabolus als „feste Größe“ im Alltag der Menschen wohl verwurzelt ist. Bei jedem einfachen Taufritus wird dem diabolus und seinen Werken abgesagt. Dabei kann zunächst offen bleiben, ob mit dem Begriff allgemein „das Diabolische“, „Verwirrung und Unheil Stiftendes“, das „Böse“ gemeint ist oder der Begriff auch personal zu fassen ist als „der Böse“.

Anhang 4

Regel

Die Frage nach der Entscheidungsregel ist ganz grundsätzlicher Art. Ob es genügt, formal auf „die Bibel“ zu verweisen? Dort steht z.B. „Du sollst nicht stehlen“ (2. Mose 20), was einigermaßen klar gesagt ist, andererseits heißt es im Jonabuch „Geh nach Ninive“ (was es ja gar nicht mehr gibt!). Es ist deshalb immer auch zu fragen, zu wem jeweils etwas gesagt ist, wem etwas gilt, in welcher Situation usw.

Gibt es eine Regel, wem im Einzelnen konkret zu folgen ist? Mose, Abraham, Johannes, Jesus, Petrus, Paulus? Eine richtige Zuordnung von „Gesetz“ und „Evangelium“ kann hier gut voranbringen.

Anhang 5

Augsburg

Spätestens mit den diversen Augsburger Texten wurde das auch reichsrechtlich, theologisch und interkonfessionell so festgestellt.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

m.schuetz

Hobby-Intellektueller, angehender Humorist, (jetzt auch Spaßblogger, Aktivist und Bürgerrechtler), twittert hier nicht

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