Luthers friedliche Reformation

Geschichte Martin Luther folgte bei seinen Erneuerungen stets der Parole „sine vi, sed verbo“ (ohne Gewalt, allein mit dem Wort).

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Noch im März 1530 schreibt Luther in einem Gutachten, dass die Evangelischen in keinem Fall zu den Waffen greifen sollen: Nicht einmal ein Widerstandsrecht will er für sich gelten lassen. Zu seinen Lebzeiten hat es denn auch keinen einzigen religiös motivierten Krieg gegeben. Jedenfalls keinen, dem Luther zugestimmt hat.

Luther will seine Sache allein mit dem Wort vertreten wissen. Mit Worten und Argumenten, sonst mit nichts. Offene Diskussion und Disputation: Ja. Aber keine Gewalt. Er sagt: „Lasst die Geister aufeinanderplatzen, aber die Faust haltet stille.“

Zu Luthers Lebzeiten kein einziger Krieg

Erst im Jahr 1485 war im „Ewigen Landfrieden“ auf Reichsebene vereinbart worden, was viele lange herbeigesehnt hatten: Ein Ende des herkömmlichen „Fehderechts“. Die vielen gewalttätigen Privatfehden (wo jeder kleine Ritter versuchte, sein Recht mit Gewalt selbst durchzusetzen) sollten abgeschafft sein. Luther stellt sich mit seiner Friedensliebe zu dieser Entwicklung parallel. Er sagt:Was recht ist, das suche rechtlich zu erlangen.“ Niemand solle sein eigener Richter sein.

Der Ewige Landfrieden sollte einen großen Schritt darstellen hin zu Recht und Rechtlichkeit: Z.B. Einrichtung eines obrigkeitlichen Gerichts zur Befriedung (Reichskammergericht), der damit eröffnete friedliche Rechtsweg soll bei Streitfällen beschritten werdenstatt sich zu „hauen“.

(Sehr differenziert zu betrachten sind in diesem Kontext die verschiedenen sog. „Bauernerhebungen“, die es Ende 15. / Anfang 16. Jahrhundert z.B. in Süddeutschland, in Kärnten und weiteren Orten gab.)

Rechtsweg und Rechtlichkeit

Dass Luther andererseits Fürsten und der „Obrigkeit“, wo sachlich geboten, mit dem Wort auch widerspricht, weiß jeder, der die berühmte Szene vom Wormser Reichstag kennt. Denn dem Kaiser und den versammelten Fürsten folgt Luther: eben nicht.

In der früheren DDR wurde Luther erst übertriebener Fürstengehorsam vorgeworfen, dann wurde er zum Rebellen und Revolutionär stilisiert. Wie wir eben gelesen haben, ist beides falsch.

Wenn Luther des Öfteren dafür geworben hat, eher mit „obrigkeitlichen“ Mitteln vorzugehen, statt etwa tumultuarisch, ist (meist) eben das gemeint: auf friedlichen, geordneten Wegen der Rechtlichkeit vorzugehen. („Obrigkeit“ heißt hier: „Rechtlichkeit“…)

1542 schreibt Luther an zwei Fürsten, die kurz vor einem Krieg stehen: „Hoc possumus, quod jure possumus, wir können das, was wir rechtens können.“ Er rät beiden strikt, statt Krieg anzufangen, ein Schiedsgericht anzurufen.

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Geschrieben von

m.schuetz

Hobby-Intellektueller, angehender Humorist, (jetzt auch Spaßblogger, Aktivist und Bürgerrechtler), twittert hier nicht

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