Ulrich Kelber ist Bundesdatenschutzbauftragter und somit zuständig für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. So etwa für die Umsetzung der recht erfolgreichen DSGVO (EU Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2018). Nun hat der Datenschutzbeauftragte bekanntgegeben, qua Amt von dem ihm „nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.“ Denn ein gesetzeskonformer Betrieb der Facebookseiten ist seit Jahr und Tag, wie weiterhin, nicht gegeben. Facebook-Seiten insbesondere von Behörden seien folglich – da nicht gesetzeskonform – zu schließen.
„Ein längeres Abwarten ist […] angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich.“
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