Ganz nah dran ist auch daneben

Kriminalität 1999 wurde in Bobenhausen ein 8-jähriges Mädchen entführt, missbraucht und getötet. Die späte Aufklärung des Falles nach 18 Jahren geht vielen nahe. Besonders mir selbst.

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"Digitaltechnik, mit der heute selbst Bruchstücke von Fingerabdrücken sicher zugeordnet werden können"
"Digitaltechnik, mit der heute selbst Bruchstücke von Fingerabdrücken sicher zugeordnet werden können"

Foto: Leon Neal/Gettyimages

Donnerstag, 26. Oktober 2017. Hessenschau um neunzehnuhrdreißig. Das tägliche Ritual. Heimat. Dies ist ein Herbsttag, wie ich keinen sah... Und die Hessenschau beginnt mit einem wahren Kracher von einem Aufmacher. Mit zusätzlicher Sondersendung "im Anschluss an die Tagesschau", wie bei besonderen Nachrichten üblich. Denn heute, 18 Jahre nach dem Verschwinden seines Opfers, ist der Entführer, Schänder und Mörder der kleinen Johanna Bohnacker (8) aus Bobenhausen I in der Wetterau offensichtlich gefasst worden. Ein Teilabdruck seines linken Daumens auf einem Klebeband sowie Faserspuren überführen ihn nach Ansicht der Ermittler unzweifelhaft als Täter. Zudem liege bereits ein Teilgeständnis vor. Schon kurz nach der Tat, so wird weiter berichtet, sei man "ganz nah dran" gewesen, hätte das Verbrechen unmittelbar vor der Aufklärung gestanden. Es gab ein Phantombild mit eindeutigen Merkmalen der verdächtigen Person sowie eine Beschreibung des mutmaßlichen Täterfahrzeugs. Der Mörder wurde damals sogar erkennungsdienstlich behandelt. Er war der Polizei kein Unbekannter. Im Zusammenhang mit Drogen- und Verkehrsdelikten hatte er sogar bereits eine Haftstrafe verbüßt.

Selbst "Kommissar Zufall" ist jetzt digital

Doch damals sei die Digitaltechnik noch nicht entwickelt gewesen, mit der heute selbst Bruchstücke von Fingerabdrücken sicher zugeordnet werden können. Angeblich einvernehmliche Fesselspiele mit einer 14-Jährigen in einem Maisfeld bei Nidda haben den damals knapp Davongekommenen vor Jahresfrist ins Fadenkreuz erneuter Ermittlungen geraten lassen. Wieder war Klebeband im "Spiel", und es gab weitere Übereinstimmungen mit dem Fall Bohnacker. Ein Bett im Maisfeld... Und bingo.

Nun kann man sich die bittere Chronologie des damals schon Aufsehen erregenden Falles, von "Hobby-Chronisten" - aus welchem Motiv auch immer - akribisch recherchiert und dokumentiert, aus dem Internet wieder hochladen, das bekanntlich und zum Verdruss der Datenschützer nichts vergisst.

Nur das Fahrrad des Mädchens hatte man direkt nach seinem Verschwinden in der Nähe des fraglichen Tatorts gefunden. Volle sieben Monate blieb die Suche nach der 8-Jährigen trotz intensiver Bemühungen damals erfolglos, machten sich die Eltern noch Hoffnungen, ihr Kind lebend wiederzusehen. Dann schließlich die schockierende Nachricht: Am 1. April 2000 - teuflischer Aprilscherz zur Jahrtausendwende - fand ein Spaziergänger die sterblichen Überreste der Schülerin in einem Wald bei Alsfeld-Lingelbach (Vogelsberg). Auch Jahre später noch gab es Appelle der gramgebeugten Eltern über die Medien, der Täter möge doch menschliche Regungen zeigen und sie von der Qual der Ungewissheit erlösen. Denn auch als klar war, dass die Tochter einem Mörder zum Opfer gefallen war, blieb die Frage nach dem "Warum".

Nein, es gibt keinen barmherzigen Gott, keine Gerechtigkeit, keinen Anspruch auf ein glückliches Leben. Und wenn man Pech hat, setzt das Schicksal immer noch einen drauf. Robert Bohnacker, der Vater des Mordopfers, der sich nie abfinden konnte mit dem Tod seiner Johanna und wohl noch weniger mit der Tatsache, dass der Mörder immer noch frei herumlief, ist im vorigen Jahr verstorben. Ihm war nicht einmal die späte Genugtuung vergönnt, dass das abscheuliche Verbrechen zuletzt doch nicht ungesühnt bleiben wird.

Wie ich selbst in die Ermittlungen verwickelt wurde

Kein Wunder, dass der Fall der kleinen Johanna und ihrer Eltern vielen nahe geht, auch denen, die sonst nicht "nah am Wasser gebaut" sind oder haben. Ein ehemaliger Ermittler, vor zwei Jahrzehnten mit dem Fall selbst befasst, sei bei der Nachricht von dem späten Fahndungserfolg spontan in Tränen ausgebrochen, heißt es in den Nachrichten. Ein Filmbeitrag des Magazins "Maintower" zeigt einen Nachbarn, den die Erinnerung offensichtlich überwältigt. Während ich noch dem Bericht folge, stelle ich fest: Ich selbst spiele eine Rolle in diesem Drama, bin vielleicht näher dran als der leicht zu rührende Zeitzeuge aus dem Nebenhaus, der das Opfer kurz vor der Tat noch gesehen haben will. Ich dagegen war an dem Ermittlungsfall als Tatverdächtiger beteiligt - wenn auch nur ganz am Rande und auf reichlich groteske Weise. Aber vielleicht kann jemand nachvollziehen, was das im konkreten Fall für den Betroffenen bedeutet. Und das ist mein Anteil an dieser traurigen Geschichte:

Ich wohne in dem Vogelsbergstädtchen Ulrichstein, das nicht einmal mehr 3000 Einwohner zählt, die sich auf den Zentralort und acht dörftliche "Stadtteile" verteilen. Einer davon heißt ebenfalls Bobenhausen, genauer Bobenhausen II, wohl zur Unterscheidung von Bobenhausen I (wozu auch sonst?), das zu Ranstadt in der Wetterau gehört. Mit Ausnahme der Betreiber mysteriöser Kindermord-Webseiten könnte man darin bestenfalls eine zufällige Parallele sehen. Kein Zufall war es dagegen, als vor gerade zwei Jahren, genauer am 06.10.2015, zwei Beamte der Kripo Friedberg vor meiner Tür standen. Es habe "einen Hinweis aus der Bevölkerung" auf den Fall Bohnacker und meine Person gegeben, ausgelöst durch das bekannte Phantombild "Der Mann mit dem Pferdeschwanz", veröffentlicht auf einer dieser "Pseudo-Mystery-Halloween-Webseiten" zum Thema Kindermord in Deutschland (siehe oben).

"Wir haben nie aufgegeben", zitiert die Hessenschau den Chef der nun neu eingerichteten Kripo- Sonderkommission, Roland Fritsch. 200 Aktenordner seien von Beamten eingescannt worden (wann genau?), "um die Ermittlungsergebnisse besser auswerten zu können". Ein Daumenabdruck des Täters - leider nur "klassisch" in Stempelfarbe auf offensichtlich stark saugendem Untergrund, sei schon vor Jahren im Rahmen der Überprüfung von Fahrern eines VW-Jetta (laut Zeugenaussagen mutmaßliches Täterfahrzeug) gesichert worden. Nun kommt Digital-Kommissar 4.0 den nie Aufgebenden zu Hilfe. Ein digitaler Scan des alten Abdrucks des Verdächtigen filtert die gesuchte Übereinstimmung aus dem analogen Stempelgepempel. Nie war Nie-Aufgeben so wertvoll wie heute. Und so leicht. Trotzdem bravo.

Die unentwegten Ermittler aus Friedberg, die da - einem wie auch immer gearteten Hinweis aus der (wie ich annehme: Ulrichsteiner) Bevölkerung folgend - vor zwei Jahren bei mir Einlass begehrten, hatten nur eine ziemlich analoge DIN A4-Kopie besagter Phantomzeichnung "Mann mit Pferdeschwanz" dabei. Diese verglichen sie sogleich fachmännisch mit meinem lebenden Konterfei, um zu dem Urteil "nicht übereinstimmend" zu gelangen. Sicherheitshalber ließen sie sich aber noch ein mäßig aktuelles Passbild aus meiner Schreibtischschublade aushändigen. Vermutlich sollte die enddigitale Handzettel-von-früher-mit-Passbildern-von-heute-Vergleichssoftware im Landeskriminalamt auch noch den letzten Zweifel beseitigen. Doch ab jetzt entspannte sich die Gespächsatmosphäre und es entspann sich eine eher zwanglose Konversation über das VW-Modell Jetta (das ich nie gefahren habe) und den Ranstädter Ortsteil Bobenhausen I (mit dem mich - trotz Bobenhausen II - rein gar nichts verbindet). Und dann kamen die freundlichen Beamten auf den eigentlichen Hintergrund ihres Besuchs zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft Gießen sei es gewesen, die nachdrücklich darauf bestanden habe, besagtem "Hinweis aus der Bevölkerung" - so dämlich dieser auch gewesen sein dürfte - nachzugehen. Staatsanwaltschaft Gießen? Da klingelte es bei mir - analog wie digital - aber kräftig.

Justiz mit Dreck am Stecken

Gestern, wenige Stunden nach der Sondermeldung zum Fall Bohnacker im hessischen Heimatkanal, erinnerte Panorama (ARD) an das traurige Schicksal des ehemaligen Lieblingswetterfrosches der Nation, Jörg Kachelmann. "Verurteilt trotz Freispruch" hieß der Beitrag. Kachelmann - angeklagt wegen Vergewaltigung - musste sich nicht nur gegen die Rachegelüste einer Falschbeschuldigerin, sondern anschließend auch noch gegen die Diskriminierung seiner Person durch Gericht und Staatsanwaltschaft zur Wehr setzen, die zwar nichts fanden, um den Beschuldigten der Tat zu überführen, doch nach dem Freispruch kräftig nachtraten. Das Gericht erweckte den Eindruck eines "Freispruchs zweiter Klasse" nach dem Motto: "Wir konnten dem Täter die Tat leider nicht beweisen". Der Staatsanwaltschaft Mannheim musste Kachelmann per Unterlassungserklärung verbieten lassen, die vollkommen gewillkürte Tatsachenbehauptung zu wiederholen, an der streitbefangenen Waffe zur angeblichen Gefügigmachung des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers, einem Küchenmesser, sei DNA des Wettermoderators nachgewiesen worden. Gisela Friedrichsen, "die herausragende Gerichtsreporterin Deutschlands", sagt in dem Panorama-Beitrag:

"Mein Glaube an den Rechtsstaat ist da schon schwer angekratzt worden. Denn eine Staatsanwaltschaft, die per Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, falsche Beschuldigungen und falsche Darstellungen endlich mal zu unterlassen... Ja, wo sind wir denn eigentlich? In welchem Rechtsstaat leben wir denn eigentlich?"

Gute Frage und ein Déjà-vu. Auch ich wurde vor Jahren - aufgrund falscher Anschuldigungen und eines unsäglichen Glaubhaftigkeitsgutachtens eines noch unsäglicheren Gutachter-Dilettanten - vor Gericht gezerrt und verlor - wie Kachelmann - fast alles: Betrieb, Beruf, immobiliengestützte private Altersversorgung. Einziger Unterschied zur Causa Kachelmann: Ich erhielt - "aus tatsächlichen Gründen" - einen Freispruch erster Klasse. Auch Spießrutenlaufen in der Öffentlichkeit nach dem Urteil blieb mir erspart. Die Presse, zumindest HR-Online, berichtete klar und ohne Wenn und Aber. Selbst in der Kleinstadt bei Gießen, in der ich damals lebte, waren das Entsetzen und das Mitgefühl über das mir zugefügte Unrecht groß. Doch auch in meinem Fall trat die frustrierte Justiz, die sich selbst für unfehlbar hält, kräftig nach. Ein Amtsrichter wollte vorgerichtliche Anwaltskosten nicht erstatten. Den musste ich, der juristische Laie, erst einmal umfangreich rechtsbelehren. Danach hatte angeblich die Geschäftsstelle versemmelt, was der Herr Richter persönlich unterschrieben hatte. Und natürlich wurden die von mir in drei Fällen (!) gegen die Falschbeschuldiger in Gang gesetzten Ermittlungen wegen Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Meine bestens begründete Anzeige gegen einen ermittelnden Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung, Verfälschung von Untersuchungsergebnissen und Verfolgung Unschuldiger wies der Frankfurter Generalstaatsanwalt wortreich zurück. Zwar habe eine Einstellung der Ermittlungen näher gelegen als eine Anklageerhebung, aber trotzdem... Für mich bedeutete die fahrlässige Angeklageerhebung in zwei Fällen das sofortige Berufsverbot. Hier hätte man eigentlich über die Leichtgläubigkeit von Juristen gegenüber Jugendlichen zu Gericht sitzen müssen sowie über einen völlig unzureichenden fachlichen Wissensstand. Denn die Robenträger kannten weder die Grundzüge der Glaubhaftigkeitsbegutachtung noch waren ihnen Phänomene wie der maligne Narzissmus bekannt, eine unter Internats-Insassen überdurchschnittlich weit verbreitete Kombination von narzisstischer Persönlichkeitsstörung, antisozialem Verhalten mit hohem Aggressionspotenzial sowie der Neigungen zur Paranoia.

"Immer häufiger haben sie es mit falschen Fällen zu tun: Acht von zehn Sexualdelikten werden nur vorgetäuscht“, wird auf der Webseite eines Strafverteidigers die Kriminaloberkommissarin Britta Rabe aus Rostock zitiert. Das klingt so unwahrscheinlich nicht, bedenkt man den allgemeinen Verfall der Ehrlichkeit im Zeitalter des "Homo oeconomicus" . Doch dasselbe Phänomen erklärt auch die weite Verbreitung sexueller Übergriffigkeit. Wo nicht nur die maroden Eliten sich an keinerlei Regeln mehr halten, ist eben auch für den "kleinen Mann" ein Nein kein Nein mehr. Plausible Beispiele gibt es auch hier, angefangen von der schrägen Metoo-Debatte bis hin zu den weit ernster zu nehmenden Fällen struktureller sexueller Gewalt in Weihestätten des Leistungssports.

Und "aus den Fugen" (Steinmeier) ist die Welt inzwischen auch bei Polizei und Justiz. Ein Kommilitone aus Marburger Studententagen kämpfte als Rechtsanwalt erfolglos gegen den "Sachsensumpf". Doch die Sümpfe gibt es bundesweit. Und der Sittenverfall reicht von ganz oben bis in die unteren Etagen. Zwei Oberkommissare der Grünberger Polizei, die in meinem Fall eine ziemlich unrühmliche Rolle spielte [u.a. verweigerte man die Annahme meiner Strafanzeige und beriet die Falschbeschuldiger noch, sich wegen angeblicher Übergriffe meinerseits trotz Fehlens jeglicher Symptome zur Untersuchung ins Krankenhaus zu begeben], wurden vor einem Jahr wegen eines Millionenbetrugs mit falschen Elterngeldanträgen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen erhielt wegen Amtsanmaßung, Nötigung und Beleidigung vom Amtsgericht Frankfurt eine Bewährungsstrafe. Die war bezeichnenderweise so kurz, dass der Mann Staatsanwalt bleiben konnte. Das alles ist natürlich gar nichts im Vergleich zu der unfasslichen staatlichen Milde gegenüber ehemaligen Nazi-Juristen, macht aber deutlich, wo es immer noch vom Kopf her stinkt, während die Ente hinten scheißt. Und damit zurück zum Rest der Geschichte, die mich mit dem Fall der armen Johanna Bohnacker verbindet.

Und irgendwas bleibt immer hängen

Die beiden damals in Verfolgung ihrer staatsanwaltschaftlich veranlassten Mission in mein Leben eingebrochenen, aber in ihrem nie nachlassenden Bemühen um die Aufklärung eines grausigen Sexualverbrechens noch nicht zu Helden des Digitalzeitalters geadelten Exekutivorgane entwickelten gegen Ende ihres Besuchs dankenswerterweise schließlich doch einen neuen Ermittlungsansatz, der in etwa lautete: Wer könnte ein Interesse daran haben, Ihnen, der Sie ja schon einmal Ziel falscher Anschuldigungen waren, erneut etwas anzuhängen?

Mal überlegen: Hatte ich nicht erst vor kurzem einen selbst ernannten Guru als Betrüger geoutet, der in meinem Wohnviertel (ehemaliges Feriendorf) unter der Bezeichnung "Siedlung Burgblick" recht erfolgreich, d.h. mit zahlreicher Anhängerschaft, eine Art "sorgende Gemeinschaft" und nebenbei ein ungenehmigtes Maklerbüro gegründet hatte, um mit dem Nachbarschaftshilfe-Narrativ die unverkauften Restbestände des ehemaligen Tourismus-Hotspots gewinnbringend an Freunde alternativer Wohnkonzepte zu verscherbeln? "Der Rolf", wie er sich gern ansprechen ließ, verschwand über Nacht. Er oder seine düpierte (überwiegend weibliche) Gefolgschaft könnten ein Rachemotiv gehabt haben.

Genauso übrigens wie ein aus Friedrichsdorf, dem Wohnort des Kinderschänders, samt zweifelhafter Entourage zugezogener Ulrichsteiner Neubürger. Letztere machten sich in meiner Nachbarschaft zeitweilig durch verleumderisches Gerede unangenehm bemerkbar. Tenor: Mit mir wolle man nichts mehr zu tun haben, hätte ich mich doch "an Kindern vergriffen". Erst eine Klagedrohung stopfte fürs erste die Lügenmäuler. Der Mörder der kleinen Johanna, der bezeichnenderweise in einem Friedrichsdorfer Gewerbegebiet direkt neben einer Schule wohnte, war im dortigen Arbeitslosen- und Drogenmilieu zuhause. Das passt. Die Welt ist klein und Friedrichsdorf ist klein. Und gleich und gleich gesellt sich gern. Vielleicht kannte man sich ja sogar? Und traf sich auf ein Fläschchen oder Tütchen oder gar ein Fesselspielchen mit dem "lieben Rick"?

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Geschrieben von

Mullstaaman

Der Mensch ist gut. Nur die Leute sind schlecht.

Mullstaaman

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