1)
„Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange […] schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange.“
Annalena Baerbock, 14. September 2021
2)
"Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess gegen Herrn Julian Assange, weiterhin sehr aufmerksam, ebenso wie die öffentlich verfügbaren Berichte über seinen Gesundheitszustand. Nach Kenntnis der Bundesregierung dauert das Auslieferungsverfahren gegen Herrn Assange weiterhin an. Die Verteidigung von Herrn Assange hat eine Überprüfung, des Urteils des Londoner High Courts vom 10. Dezember 2021 durch den britischen Obersten Gerichtshof beantragt, der über die Annahme dieses Antrags noch nicht entschieden hat. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Rechtstaatlichkeit, des Verfahrens und des Vorgehens der britischen Justiz zu zweifeln."
Auswärtiges Amt, 09. Februar 2022
3)
"Der in Großbritannien inhaftierte WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste Gericht des Landes ziehen. Der Supreme Court in London teilte mit, den Antrag von Assanges Anwälten sei abgelehnt worden. Zur Begründung hieß es, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür."
Tagesschau, 14. März 2022
[Update 01:56 MEZ: Sämtliche Grammatik- und Rechtschreibfehler in den Zitaten oberhalb sind authentisch und den bezeichneten Quellen entnommen.]
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