Im Zuge der vom Bundeskabinett kürzlich abgesegneten BND-Reform soll der deutsche Auslandsgeheimdienst umfangreiche Internet-Überwachungsbefugnisse – auch im Inland – bekommen. Bisher rechtlich fragwürdige Praktiken sollen legalisiert werden, indem zukünftig Telekommunikationsnetze, über die (auch) Ausländer kommunizieren, zum Aufgabenbereich des BND hinzugerechnet werden. All das ist ein höchst bedenklicher Eingriff in die Bürgerrechte. Zudem haben die Geheimdienste in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, dass wir ihnen unsere privaten Daten nicht anvertrauen dürfen.
Vorbild NSA
Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzesentwurf, den „Entwurf eines Gesetzes zur Ausland – Ausland – Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“, auf den Weg gebracht. Die Regierungskoalition, so heißt es, habe sich schon darauf geeinigt, dieses Gesetz durchzuwinken. Das ist angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse fast eine Garantie dafür, dass das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird. In den Medien ist bislang eher wenig über dieses Gesetz (wie auch andere Auswüchse der aktuellen Sicherheits- und Geheimdienst-Politik zu finden. Dabei handelt es sich um ein höchst bedenkliches Machwerk, das dem BND fast unbegrenzte Möglichkeiten zur Überwachung unserer Telekommunikation gibt.
Die geplanten neuen Befugnisse des BND orientieren sich an denen der US-amerikanischen NSA. Das sagt fast schon genug, ist doch spätestens seit Edward Snowden bekannt, wie paranoid und rücksichtslos der US-Geheimdienst beim Speichern und Durchsuchen privater Daten und Kommunikation vorgeht.
So sollen der BND und womöglich auch andere deutsche Geheimdienste künftig Daten aus internationalen Telekommunikationsnetzen nicht nur mitlesen, sondern auch mit Hilfe sogenannter Selektoren durchsuchen dürfen. Selektoren können alle für die Suche relevanten Informationen (etwa IP-Adressen, Namen oder Stichwörter) sein. Verbindungs- und Standortdaten – also die nicht inhaltsbezogenen, aber keineswegs ungefährlichen Metadaten der Telekommunikation – sollen sechs Monate gespeichert, mit „bislang unbekannten“ Anschlusskennungen abgeglichen und mit den Geheimdiensten verbündeter Staaten ausgetauscht werden dürfen. Der Austausch soll unter anderem über „gemeinsame Dateien“ und womöglich teilweise sogar automatisiert erfolgen.
Legalisierung von Überwachungspraktiken
Schon seit längerem überwacht der BND in ähnlicher Weise den Datenverkehr beispielsweise am Frankfurter Netzknotenpunkt De-Cix. Bislang agierte er damit jedoch in einer rechtlichen Grauzone, meist auf Basis von Anordnungen nach dem G-10-Gesetz. Insbesondere die weitreichende Weitergabe dieser Daten an die NSA sorgte nach Bekanntwerden für Empörung und politische Diskussionen.
Nun sollen all diese Praktiken mit der BND-Reform ganz offiziell und explizit erlaubt werden. Das Gesetz sieht vor, dass der BND zukünftig „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt, erheben und verarbeiten“ dürfen soll. Diese Klausel bezieht sich ausdrücklich auf „dieGesamtheit von Übertragungssystemen“ von Telekommunikations-Dienstleistern. Es liegt auf der Hand, dass es im globalen Internet kaum möglich ist, im Vorfeld zwischen der Kommunikation deutscher und ausländischer Teilnehmer zu unterscheiden. Somit wird dem BND hier schlichtweg ein Blankoscheck für die Telekommunikations-Überwachung ausgestellt.
Die Anlässe und Begründungen, die derartige Eingriffe durch den BND rechtfertigen, sind entsprechend weit gefasst. So soll der BND die Daten schon sammeln und analysieren dürfen, wenn er mit Hilfe dieser Daten „frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen“ könnte, um die „Handlungsfähigkeit [Deutschlands] zu wahren“ oder um „sonstige Erkenntnisse“ von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen. Auch eine ernsthafte Bedrohung der „Cybersicherheit“ reicht als Begründung. Es braucht nicht viel Fantasie, sich zu überlegen, was findige Beamte mit diesen weit gefassten Klauseln alles rechtfertigen können.
Dem Entwurf zufolge sollen „Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen“ aus den gesammelten Daten herausgefiltert werden müssen. Einerseits wirft dies dieselben Probleme auf wie beispielsweise die Klausel zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei der Vorratsdatenspeicherung – ein Verwertungsverbot für bereits erhobene Daten ist keineswegs so wirksam wie ein Verzicht darauf, diese Daten überhaupt erst zu sammeln. Andererseits fällt auf, dass von einem zunächst erwogenen Verbot, auch Freunde und Verbündete zu überwachen, nichts mehr zu lesen ist. So dürfte der BND beispielsweise die EU ohne weiteres überwachen – und diese Daten sogar an die NSA weitergeben. Dieses paradoxe Handeln gegen die eigenen Interessen kam zwar (wie der NSA-Untersuchungsausschuss aufdeckte) bereits in der Vergangenheit vor, würde durch das neue Gesetz aber ganz offiziell legitimiert.
Ein gefährlicher Eingriff in die Bürgerrechte
Die neuen Überwachungspläne sind ein gefährlicher Eingriff in unsere Bürgerrechte. Vor allem in Verbindung mit anderen, bereits existierenden oder beschlossenen Überwachungsmaßnahmen (im Rahmen der sogenannten Überwachungs-Gesamtrechnung) sorgen sie dafür, dass unsere Kommunikation für die Behörden offen gelegt wird. Das sorgt nicht nur für Stress und psychische Probleme, sondern auch für Konformismus und Selbstzensur – unsere ganze Gesellschaft wird unfreier. Die Macht-Balance verschiebt sich weiter von der Bevölkerung hin zu den Behörden.
Ein gefährliches Signal
Daneben sendet ein solches Gesetz zum aktuellen Zeitpunkt auch ein völlig falsches, ein gefährliches Signal. Die NSA-Affäre hat weitreichendes Fehlverhalten (auch) der deutschen Geheimdienste aufgedeckt, hat klargemacht, dass diese oft nicht im Interesse der in Deutschland lebenden Menschen handeln, dass sie intransparent, machthungrig und schlichtweg eine Bedrohung für die Freiheit sind. Einige ihrer ranghohen Vertreter haben die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ganz offensichtlich nicht begriffen. Den Geheimdiensten müssten jetzt mehr denn je Zügel angelegt werden in Form wirksamerer unabhängiger Kontrollen oder noch besser einer komplettenAbschaffung dieses gefährlichen Anachronismus.
Stattdessen jedoch werden die Befugnisse der Geheimdienste immer weiter ausgeweitet, sei es mit dem kürzlich auf den Weg gebrachten Anti-Terror-Gesetz oder nun mit der BND-Reform. Die dahinter stehende Aussage: die Behörden müssen nur oft genug gegen Recht und Gesetz (sowie grundlegende Grundsätze von Ethik und Demokratie) verstoßen, dann wird das entsprechende Verhalten stillschweigend legalisiert.
Das ist keineswegs ohne Präzedenzfall – „Historisch betrachtet sind alle größeren Geheimdienstaffären in der Bundesrepublik zugunsten der Dienste ausgegangen“, kommentiert der Geschichtswissenschaftler Josef Foschepoth – aber es wird Zeit, dass dieses Verhalten endet. Die Geheimdienste müssen endlich wirksam kontrolliert werden, statt auf Kosten von Freiheit und Bürgerrechten mehr und mehr Befugnisse zu erhalten. Eine freie Wissensgesellschaft kann nicht gedeihen, wenn am Netzknotenpunkt der Große Bruder lauert – und genau dieser Dystopie nähern wir uns derzeit schrittweise an. Zeit, die Notbremse zu ziehen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf netzpiloten.de
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