Enttäuschendes Urteil zur Selektoren-Liste

Überwachung Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Bundesregierung zu verpflichten, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektoren-Listen herauszugeben
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Auch geheim: Die Abhöreinrichtung des BND in Bad Aibling
Auch geheim: Die Abhöreinrichtung des BND in Bad Aibling

Foto: Sean Gallup/AFP/Getty Images

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Bundesregierung zu verpflichten, dem NSA-Untersuchungsausschuss die von der NSA angefertigten Selektoren-Listen herauszugeben. Das ist enttäuschend, denn so ist eine gründliche Aufklärung geheimdienstlicher Kompetenzüberschreitungen schwer bis gar nicht möglich. Noch größer wird diese Enttäuschung angesichts der Tatsache, dass viele Aktivisten im Bundesverfassungsgericht den letzten Garanten von Bürgerrechten in Deutschland sehen.

Verfassungsrichter entscheiden gegen NSA-Untersuchungsausschuss

In einem Beschluss vom 13. Oktober erklärt das höchste deutsche Gericht, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet ist, dem NSA-Untersuchungsausschuss, wie von diesem gefordert, die von der NSA e