Privatsphäre sticht Überwachung

Datenschutz Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das BKA-Gesetz verfassungswidrig ist. Es ist überfällig, dass die Überwacher in ihre Schranken gewiesen werden
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Privatsphäre sticht Überwachung

Bild: ULI DECK/AFP/GettyImages

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das BKA-Gesetz in seiner bisherigen Form verfassungswidrig ist. Vor allem müssen zukünftig mehr unabhängige Kontrollen der behördlichen Überwachungsmaßnahmen erfolgen. Der Kläger und FDP-Politiker Gerhart Baum sieht in dem Urteil einen Triumph der Menschenwürde – zu Recht, denn unsere elektronischen Geräte sind längst unser digitales Gedächtnis und Privatsphäre ist auch in der digitalen Welt ein Menschenrecht. Es ist überfällig, dass die Überwacher in ihre Schranken gewiesen und strenger kontrolliert werden.

Bundesverfassungsgericht kritisiert BKA-Gesetz

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