Verabschiedet euch endlich!

Vorratsdaten Bald entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung. Der Generalanwalt will ihr enge Grenzen setzen
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Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat seine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Darin stuft er die umstrittene Überwachungsmaßnahme zwar als grundsätzlich zulässig ein, macht aber eine ganze Reihe von strengen Auflagen. Diese wären in der Praxis kaum zu erfüllen – und das geplante deutsche Gesetz würde ihnen schon gar nicht gerecht. Eine Entscheidung des EuGH steht zwar noch aus, es ist aber wahrscheinlich, dass sie dieser Einschätzung folgen wird. Deutschland sollte das zum Anlass nehmen, die anlasslose Telekommunikationsüberwachung endgültig ad acta zu legen.

Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

Kürzlich gab der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, der Däne Saug