In einer Zeit in der fast alles alternativlos ist, in der es keine Mehrheit für ein verfassungsrechtliches Verbot für die NDP gibt, in dieser Zeit erlaubt das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Bundeswehr, des Militärs, im Inland. Das Verfassungsgericht spielt entgegen seinem Auftrag Gesetzgeber. Die CDU und CSU haben seit Jahren versucht eine verfassungsändernde Mehrheit für den Einsatz des Militär zusammenzubringen und es nicht geschafft. Jetzt ersetzt dieser Beschluss die Meinung des Parlaments. Damit ist dieser Beschluss des Verfassungsgerichts verfassungswidrig. Wo soll man jetzt klagen?
Was erwarten wir denn von diesen Verfassungsrichtern, die letztlich alle durch eine politische Entscheidung ins Amt gekommen sind. Hat die Politik (der Gesetzgeber) nicht in den letzten Jahren immer schlechter ausgearbeitete Gesetze verabschiedet, die dann später durch das Verfassungsgericht einkassiert oder korrigiert wurden. Dadurch ist das Bundesverfassungsgericht zu einem Schattengesetzgeber mutiert. Die Verfassungsrichter verspüren plötzlich einen Machtzugewinn, der weit über den eigentlichen Verfassungsauftrag hinausgeht.
In dieser Hybris ist nun ein Beschluss entstanden, der für unsere Republik wahrhaft historisch ist. Die Väter des Grundgesetzes wollten ein zweites „Weimar“ vermeiden und haben aus gutem Grund die Trennung von Militär und Polizei festgeschrieben. Die äußere Freiheit ist Sache des Militärs, die innere die Sache der Polizei. Ganz nebenbei ist die Frage zu stellen, hat der Abbau polizeilicher Stellen etwa in den letzten Jahren System gehabt? Zurück zu Weimar. Das Verfassungsgericht öffnet einem zweiten Weimar Tür und Tor. Der Geist ist aus der Flasche.
Wenn man die Entwicklungen in Europa (Ungarn u. a.) genauer betrachtet, dann kann man allenthalben den Rückbau freiheitlicher Traditionen und Kräfte feststellen. Das System Merkel ist ein gutes Beispiel in seiner Betonung der Alternativlosigkeit. Man darf auch die Frage nach dem NPD Verbot stellen. Die CDU/CSU wird dies immer torpedieren, da dann eine rechte Flanke für eine neue Partei geöffnet würde (Die SPD hat da so mit der Gründung der "Grünen" ihre Erfahrung). Jetzt hat die CDU/CSU einen guten und wichtigen Verbündeten hinzugewonnen, das Bundesverfassungsgericht.
Wieder ist es das ängstliche Bürgertum, das in seiner Angst etwas zu verlieren, den Einschränkungen freiheitlicher Grundrechte zustimmt oder sich nicht dagegen auflehnt. Was tut man doch nicht, um eine vermeint-liche Ruhe zu haben. Die bürgerliche Mehrheit wird letztlich auch eine Diktatur wieder tolerieren und später wieder sagen: das konnte man doch nicht ahnen wohin das geführt hat. Ruhe sanft! Deutsche können sich nach dem Holocaust nicht mehr auf die Ahnungslosigkeit hinausre-den. Bleibt nur noch die Frage nach der FDP zu stellen, der Hüterin der freiheitlichen Grundrechte. Sie taucht ab und konzentriert sich weiter auf ihre Klientelpolitik.
Wo soll am jetzt gegen diesen Beschluß klagen?
Kommentare 6
Alles vollkommen richtig erkannt!
Ich bin aber sicher, dass diese Regierung auch ohne Beschluss des Gerichts Militär im Inland einsetzen würde!
Ja,durch diese Entscheidung des BVerfG und dessen "Gummidefinition des unmittelbar bevorstehenden Schadenseintritts von katastrophischen Dimensionen" wird die Innenpolitik militarisieren.Jubelstürme kommen aus der CDU und aus der BW.Die Gründungsväter des GG haben ausdrücklich ein Weimar verhindern wollen.Ich bin erschüttert.Wo bleiben aber die Aufschreie unserer Gewerkschaften und der sog.Intelligenz?Haben sie aus der Geschichte nichts gelernt?
Warum willst du denn erst auf die Warten und handelst nicht selber?
"Die Väter des Grundgesetzes wollten ein zweites „Weimar“ vermeiden und haben aus gutem Grund die Trennung von Militär und Polizei festgeschrieben."
Diese Trennung wird doch in der Praxis schon dadurch aufgehoben, dass paramilitärische Truppen wie bei uns in Bayern das USK geschaffen wurden, die abhausen, ohne belangt werden zu können.
"Wieder ist es das ängstliche Bürgertum, das in seiner Angst etwas zu verlieren, den Einschränkungen freiheitlicher Grundrechte zustimmt oder sich nicht dagegen auflehnt."
Es sind mehr Leute als dieses. Die Mehrheit der Bevölkerung ist entweder ängstlich, oder gleichgültig, oder zucht-und-ordnungs-liebend.
"Zurück zu Weimar. Das Verfassungsgericht öffnet einem zweiten Weimar Tür und Tor."
Deutschland ist doch schon Weimar II, siehe auch meinen Blog-Artikel 'BRD und Weimarer Republik: Einig Vaterland'.
>>Wo soll man jetzt gegen diesen Beschluß klagen?<<
Artikel 20 GG:
>>(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.<<
Damit kann die erste Hürde genommen werden: Widerstand gesetzestreuer Bürger gegen die Feinde des GG ist nicht verboten, wie immer wieder behauptet wird, sondern vom GG ausdrücklich erlaubt.Die zweite Hürde, die Angst vor der eigenen Courage der zu Untertanen konditionierten Menschen ist schwerer zu überwinden.
Wir müssen aber immer wieder darauf hinweisen, dass eine Militärdiktatur die Probleme der Mehrheit nicht lösen, sondern langfristig verschärfen wird. Dazu liegen Erfahrungen vor.
Es ist mittlerweile nicht mehr fünf vor zwölf, sondern zwölf. Auch darauf muss immer wieder hingewiesen werden. Warten, ob die Obrigkeit doch noch irgend etwas für die Volksmehrheit tun wird, ist vergebens. Auch dazu liegen Erfahrungen vor.
Oberdiener der Herrschaft sind so ruhig, weil sie nach jeder Änderung der Herrschaftsform wieder unter dem Tisch ihrer Herren sitzen und fette Krümel futtern dürfen. Dem Volk bleibt, die Trümmer wegzuräumen, bei null anzufangen und sich erneut ausbeuten zu lassen.
Das Streben nach einer Militärdiktatur (darauf läuft die Öffnung des Militärs für Einsätze im Landesinneren hinaus) zeigt, dass "denen dort oben" schon heftig die Muffe saust: Ein Verzweiflungsaufstand ist nicht vorhersehbar, schon die nächste "Krise", für die das Volk aufzukommen hat, könnte der Auslöser sein.* Und es wären ihre Köpfe, die dann rollen.
Mit rechtzeitigem, effizientem und besonnenen Widerstand, bzw. Begrenzung ihrer Macht, schützen wir sie vor sich selber. Das könnte doch auch lammfrommen Untertanen gefallen?
*Irgendwann macht sich die Erkenntnis breit, dass man nichts mehr zu verlieren hat ausser Illusionen.
Wieder ist es das ängstliche Bürgertum, das in seiner Angst etwas zu verlieren, den Einschränkungen freiheitlicher Grundrechte zustimmt oder sich nicht dagegen auflehnt. Was tut man doch nicht, um eine vermeint-liche Ruhe zu haben. Die bürgerliche Mehrheit wird letztlich auch eine Diktatur wieder tolerieren und später wieder sagen: das konnte man doch nicht ahnen wohin das geführt hat. Ruhe sanft!
Genau so ist es.
Ein Verfassungsrichter vertrat jedoch eine ganz eigene Meinung:
Das Bundesverfassungsgericht bricht ein Tabu
Ein Tabu, welches im GG angelegt ist. Den Einsatz der Bundeswehr im Innern mit "militärischer" Bewaffnung. Doch die in den Medien dargestellte Einigkeit der 16 Verfassungsrichter entspricht nicht der Realität. Zum Plenumsbeschluss vom 3. Juli 2012 hat Verfassungsrichter Gaier eine abweichende Meinung, die wir hier ungekürzt veröffentlichen.
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