Verfassungsgericht sanktioniert Rechtsruck

Militär im Inland Der Einsatz des Militärs ist im Inland möglich, wenn die Bundesregierung meint, der Einsatz sei geboten

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In einer Zeit in der fast alles alternativlos ist, in der es keine Mehrheit für ein verfassungsrechtliches Verbot für die NDP gibt, in dieser Zeit erlaubt das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Bundeswehr, des Militärs, im Inland. Das Verfassungsgericht spielt entgegen seinem Auftrag Gesetzgeber. Die CDU und CSU haben seit Jahren versucht eine verfassungsändernde Mehrheit für den Einsatz des Militär zusammenzubringen und es nicht geschafft. Jetzt ersetzt dieser Beschluss die Meinung des Parlaments. Damit ist dieser Beschluss des Verfassungsgerichts verfassungswidrig. Wo soll man jetzt klagen?

Was erwarten wir denn von diesen Verfassungsrichtern, die letztlich alle durch eine politische Entscheidung ins Amt gekommen sind. Hat die Politik (der Gesetzgeber) nicht in den letzten Jahren immer schlechter ausgearbeitete Gesetze verabschiedet, die dann später durch das Verfassungsgericht einkassiert oder korrigiert wurden. Dadurch ist das Bundesverfassungsgericht zu einem Schattengesetzgeber mutiert. Die Verfassungsrichter verspüren plötzlich einen Machtzugewinn, der weit über den eigentlichen Verfassungsauftrag hinausgeht.

In dieser Hybris ist nun ein Beschluss entstanden, der für unsere Republik wahrhaft historisch ist. Die Väter des Grundgesetzes wollten ein zweites „Weimar“ vermeiden und haben aus gutem Grund die Trennung von Militär und Polizei festgeschrieben. Die äußere Freiheit ist Sache des Militärs, die innere die Sache der Polizei. Ganz nebenbei ist die Frage zu stellen, hat der Abbau polizeilicher Stellen etwa in den letzten Jahren System gehabt? Zurück zu Weimar. Das Verfassungsgericht öffnet einem zweiten Weimar Tür und Tor. Der Geist ist aus der Flasche.

Wenn man die Entwicklungen in Europa (Ungarn u. a.) genauer betrachtet, dann kann man allenthalben den Rückbau freiheitlicher Traditionen und Kräfte feststellen. Das System Merkel ist ein gutes Beispiel in seiner Betonung der Alternativlosigkeit. Man darf auch die Frage nach dem NPD Verbot stellen. Die CDU/CSU wird dies immer torpedieren, da dann eine rechte Flanke für eine neue Partei geöffnet würde (Die SPD hat da so mit der Gründung der "Grünen" ihre Erfahrung). Jetzt hat die CDU/CSU einen guten und wichtigen Verbündeten hinzugewonnen, das Bundesverfassungsgericht.

Wieder ist es das ängstliche Bürgertum, das in seiner Angst etwas zu verlieren, den Einschränkungen freiheitlicher Grundrechte zustimmt oder sich nicht dagegen auflehnt. Was tut man doch nicht, um eine vermeint-liche Ruhe zu haben. Die bürgerliche Mehrheit wird letztlich auch eine Diktatur wieder tolerieren und später wieder sagen: das konnte man doch nicht ahnen wohin das geführt hat. Ruhe sanft! Deutsche können sich nach dem Holocaust nicht mehr auf die Ahnungslosigkeit hinausre-den. Bleibt nur noch die Frage nach der FDP zu stellen, der Hüterin der freiheitlichen Grundrechte. Sie taucht ab und konzentriert sich weiter auf ihre Klientelpolitik.

Wo soll am jetzt gegen diesen Beschluß klagen?

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Geschrieben von

niclas quinten

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