Im Namen der Presse: Schuldig!

Maskenatteste Das Funke-Blatt "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" liefert ein Musterbeispiel dafür, wie man Ärzte zu Straftätern erklärt, weil sie Maskenatteste ausstellen.

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Womöglich sollte es nur ein weiterer Beitrag werden zu einem Thema, bei dem längst alles klar schien. Dass manche Ärzte im Internet Atteste ohne Untersuchung anboten, hörte man ja immer wieder. Als dann die Landesregierung Düsseldorf in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bochumer Abgeordneten Prof. Dr. Karsten Rudolph kundtat, zuständig für die Aufsicht über die ärztliche Tätigkeit und damit für falsche Atteste seien die Ärztekammern, da beschloss WAZ-Autor Jan Jessen wohl, sich der Sache anzunehmen. Ein kurzes Gespräch mit Rudolph, eine Presseanfrage an die Landesärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, ein schlagkräftiger Titel und fertig war Jessens Artikel für den Regionalteil Niederrhein der WAZ:

Ärztekammern gehen gegen pauschale Maskenatteste vor
Manche Ärzte sind Corona-Skeptiker. Sie befreien Schüler mit Attesten von der Maskenpflicht, ohne dass es dafür einen Grund gibt.

Ob es wirklich so gewesen ist, wissen wir nicht. Auch nicht, weshalb derselbe Artikel am nächsten Tag im Lokalteil der WAZ Bochum erschien – jedoch mit geänderter Überschrift:

Maskenpflicht: Bot Bochumer Arzt Atteste im Internet an?
Zwei Schüler wollten im Unterricht keine Maske tragen. Ein Arzt soll ein Attest zur Befreiung von der Pflicht im Internet angeboten haben.

Vielleicht lag es am Übereifer der Clickbait-erprobten Bochumer Lokalredaktion – jedenfalls war über Nacht aus einer ziemlich banalen Information eine schwere Verdächtigung geworden. Ein Arzt in der Nähe, der womöglich reihenweise Atteste im Internet verteilt hatte. Konnte das wahr sein? Doch mehr erfahren die meisten Leser nicht, die Paywall versperrt den Blick auf die erhoffte Antwort. Die bleibt WAZ-Autor Jan Jessen allerdings auch dahinter schuldig.

Die zahlenden Leser aus dem Ruhrgebiet ahnen das noch nicht, für sie liest sich der Einstieg wie eine Kriminalstory. Jessen lässt den empörten Rudolph erzählen: An einer Schule in Hagen seien Atteste eines Bochumer Arztes aufgetaucht. Der Mann wäre Corona-Skeptiker – für den Bochumer SPD-Vorsitzenden Karsten Rudolph ein klarer Fall: „Offenbar hat der Arzt die Atteste aus Überzeugung und nicht aus medizinischer Notwendigkeit ausgestellt.“

Der Hobbydetektiv ermittelt weiter und entdeckt Erschreckendes: Unterstützer eines Vereins kritischer Mediziner und Wissenschaftler sei der Arzt, der auch noch selbst auf seinem Blog kritische Beiträge verfasst habe. „Er soll, wie andere Mediziner auch, auf der Seite des Vereins als ärztlicher Kontakt genannt worden sein, um an ein Attest für eine Befreiung von der Maskenpflicht zu gelangen. Der entsprechende Link wurde mittlerweile gelöscht.“ Kombiniere: Hier wurden Spuren verwischt!

Nur eine Überschrift: Von Mücken und Elefanten

Doch die geänderte Überschrift hatte die Leser auf eine falsche Fährt geführt. Denn der Arzt aus Bochum hatte keineswegs Blanko-Atteste im Internet angeboten. Auch war der Link nicht verschwunden, sondern im Internet archiviert. Dort findet sich noch heute ein Aufruf des vom Mikrobiologen Sucharit Bhakdi gegründeten Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (MWGFD). Darin bittet dieser seine ärztlichen KollegInnen, mangels gesicherter Nachweise eines Nutzens und bestehender Gesundheitsgefahr im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, „ob sie nicht auch bei Ihren betroffenen Patienten in den genannten Fällen eine Befreiung von der Gesichtsschutzmaske attestieren können.“ Unterlegt ist dem Ganzen der Hinweis, ein ärztliches Attest ergehe aufgrund medizinischer Gesichtspunkte, worüber Ärzte und Psychotherapeuten eigenverantwortlich entschieden: „Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei einem Arzt/Psychotherapeuten in Ihrer Nähe.“ Es folgt eine Liste mit Ärzten und Therapeuten, die den Aufruf unterstützen – darunter auch der Arzt aus Bochum.

Selbstverständlich ist das Unterstützen einer wissenschaftlich begründeten medizinischen Position ebenso wenig strafbar wie das Ausstellen von Attesten nach bestem medizinischem Wissen und Gewissen. Jan Jessen weiß das, schließlich hatte er bei den Ärztekammern nachgefragt und zur Antwort bekommen, es läge im Ermessen des Arztes, ob eine Befreiung von der Maskenpflicht erforderlich sei. Blanko-Atteste ohne Untersuchung hingegen verstießen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht und würden mit Rüge oder Bußgeld geahndet – genau das war hier aber nicht der Fall. Hätte Jessen sich die Mühe gemacht und die Anschuldigungen Rudolphs näher geprüft, er hätte die Frage der Überschrift mit einem klaren „Nein“ beantworten müssen. Stattdessen schwieg er.

Jan Jessens Arbeitsverweigerung hatte für den Arzt aus Bochum schwere Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Bochum nahm den Artikel zum Anlass für ein Ermittlungsverfahren. Kurz darauf stand man in der Praxis – in der Hand ein Durchsuchungsbeschluss, dessen Begründung es in sich hatte: „Am 22.10.2020 wurde in der WAZ Zeitung ein Artikel über einen Bochumer Mediziner veröffentlicht, welcher ohne Untersuchung Atteste zur Befreiung zum Tragen von Covid Masken ausgestellt haben soll.“ Der Arzt habe, „so Herr Prof. Dr. Rudolph, in einem nunmehr gelöschten ‚Link‘ das Ausstellen von Attesten ohne Untersuchung angeboten. Dies stellt eine Straftat nach § 278 StGB dar.“

Die Polizei beschlagnahmte die Patientenakten und stürmte auch gleich noch das Haus des verschreckten Mediziners. Nach getaner Arbeit ließ man nichts mehr von sich hören – vom Stand der Ermittlungen erfuhr der Arzt aus der WAZ, die im Bochumer Lokalteil seinen Ruf ungeniert ruinierte. Seiner Anwältin Beate Bahner hat die Staatsanwaltschaft Bochum bis heute keine Akteneinsicht gewährt. All das wegen der Mutmaßungen eines Bochumer Lokalpolitikers und Landtagsabgeordneten, der sich anmaßt, die medizinische Notwendigkeit von Attesten besser beurteilen zu können als ausgebildete Ärzte und weltbekannte Wissenschaftler.

Meinung schlägt Expertise

Wer nun meint, die Geschichte um den Bochumer Arzt sei ein krasser Einzelfall, der irrt. In ganz Deutschland sind Ärzte von Strafverfahren bedroht, weil sie Maskenatteste ausgestellt haben. Vordergründig geht es dabei stets um Atteste ohne Untersuchung. Tatsächlich wird aber die Diagnose selbst infrage gestellt. Als Rechtfertigung dienen den Staatsanwaltschaften Nachrichtenartikel und Berichte, in denen Menschen ohne jegliche Expertise ihr vernichtendes Laienurteil zum Besten geben. Warum aber sollte die unqualifizierte Meinung von Politikern, Journalisten oder Sonstigen irgendeine Bedeutung für die ärztliche Tätigkeit haben?

In Deutschland sind Ärzte bei der Ausübung ihres Berufes an die ärztliche Berufsordnung gebunden. Die verlangt die Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards. Nach §2 heißt es:

(2) „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.“

Zur gewissenhaften Ausübung des Berufs gehört es laut Berufsordnung, den anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten. Der Aufruf von Sucharit Bhakdi und seinem Verein MWGFD e.V. tut das. Seine Einschätzung zu mangelhaften wissenschaftlichen Belegen für die Schutzwirkung von (Alltags-)Masken wurde gerade erst von der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC bestätigt. Sie schreibt:

„Die Evidenz für die Wirksamkeit von medizinischen Gesichtsmasken zur Prävention von COVID-19 in der Bevölkerung ist mit einem kleinen bis mäßigen Schutzeffekt vereinbar, aber es bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Größe dieses Effekts. Die Evidenz für die Wirksamkeit von nicht-medizinischen Gesichtsmasken, Gesichtsschilden/Visieren und Atemschutzmasken in der Bevölkerung ist spärlich und von sehr geringer Gewissheit.“

Einiges deutet darauf hin, dass der „kleine bis mäßige Schutzeffekt“ statistisch nicht signifikant, also tatsächlich nicht vorhanden ist. Die ECDC empfiehlt das Tragen von Masken dennoch. Sie beruft sich dabei auf „das sehr geringe Risiko ernsthafter unerwünschter Wirkungen und die Anwendung des Vorsorgeprinzips“, wonach allein die theoretische Möglichkeit einer Schutzwirkung den Einsatz rechtfertigt.

Bhakdi und die Unterzeichner des Aufrufs teilen diese Einschätzung nicht. Anders als das ECDC kommen sie unter Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse zu der Einsicht, dass Angstzustände und Atembeschwerden, eingeschränkte Verträglichkeit, Unbehagen und Kopfschmerzen keine Lappalie, sondern ernstzunehmende Bedrohungen für die Gesundheit sind. Auch sie nehmen dabei das Vorsorgeprinzip in Anspruch, jedoch nach dem medizinischen Grundsatz „primum non nocere“ – zuerst keinen Schaden. Es ist eine legitime medizinische Position.

Ein Angriff auf den freien Arztberuf

Man mag der Sichtweise des ECDC folgen oder der von Sucharit Bhakdi und seinem Verein – beide Positionen sind in sich gut begründet. Natürlich wird aber ein Arzt, der nach dem Grundsatz „primum non nocere“ handelt, eher ein Leiden der Patienten diagnostizieren als einer, der die Schäden der Maskenpflicht zugunsten einer denkbaren Schutzwirkung für Dritte nivelliert. Und natürlich wird ein Patient, der die Schäden am eigenen Leib spürt einen Arzt aufsuchen, der sein Leid ernst nimmt. Dass diese Patienten mitunter weite Wege auf sich nehmen müssen, weil die meisten Ärzte inzwischen aus Angst vor Strafverfolgung Maskenatteste pauschal verweigern, ist mehr als bedenklich. Dass aber Politiker, Journalisten und Staatsanwälte zum Sturm blasen auf Ärzte, die eine unerwünschte medizinische Ansicht vertreten, ist ein Skandal. Es ist ein Angriff auf die Freiheit des Arztberufs.

Dass die Staatsanwaltschaft Bochum vom Bochumer Hausarzt ablässt, ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten. Vielmehr scheint es, als wolle man dort einen Präzedenzfall schaffen – man greift die Diagnose an. Anhand beschlagnahmter Patientenakten will man nachweisen, dass nicht sein kann, was für die Unterstützer des Aufrufs des MWGFD e.V. offensichtlich ist: Dass die Maske mitunter Gefahren für die Gesundheit birgt, dies leicht zu diagnostizieren ist und das Nichttragen der Maske eine wirksame Therapie darstellt.

Am Ende wird der Bochumer Arzt wohl vor einem Richter stehen. Wie der Arzt aus Bochum ist der in seinem Urteil aber nur seinem Wissen und Gewissen verpflichtet. Seine Meinung wird er zuvor so wie jeder Bürger entlang der Erzeugnisse der Pressemedien gebildet haben. Die Geschichte des Bochumer Arztes wird ihm womöglich aus der WAZ bekannt sein. Es ist zu hoffen, dass er sein Urteil auf eine breitere Wissensbasis stellt. Denn sonst heißt es am Ende vielleicht: Im Namen der Presse – Schuldig!

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Dominique Schmidt

Unsere Demokratie ist am Ende. Es lebe die Demokratie!

Dominique Schmidt

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