Versöhnung gefährdet

Genozid-Klage Serbien und Kroatien beschuldigen sich in Den Haag gegenseitig des Völkermords, doch reichen die am Internationalen Gerichtshof eingereichten Klagen Jahre zurück
Ausgabe 10/2014
Ein Mann läuft im kroatischen Dvor an den Ruinen des Krieges von 1991-1995 vorbei
Ein Mann läuft im kroatischen Dvor an den Ruinen des Krieges von 1991-1995 vorbei

Foto: Hrvoje Polan/ AFP/ Getty Images

Völkermord muss nicht Mord sein. Das Delikt liegt auch dann vor, wenn eine Macht Angehörige einer Volksgruppe in eine andere überführt. Entscheidend ist die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Gilt dieser Maßstab, so war das, was einst in den Jugoslawien-Kriegen geschah, kein Völkermord.

Die „ethnischen Säuberungen“ dienten dazu, „ethnisch reine“ Territorien zu schaffen. Sie zielten darauf, ethnische Gruppen zu vertreiben, nicht zu vernichten, und waren auch nur bei wenigen Tätern rassistisch motiviert. Es galt vielmehr, eine Minderheit aus dem politischen Geschehen auszuschließen. Man wollte in Ruhe mit Mehrheit entscheiden können, ohne Rücksicht auf die andere Identitätsgruppe zu nehmen. Keine biologistische Ideologie stand dabei Pate, sondern – paradoxerweise – der Wunsch nach Abschaffung eines Systems kollektiver Rechte, das für Jugoslawien in eine Sackgasse geraten war. Sofern sie keine kritische Masse erreichte, durfte die Minderheit bleiben. Konvertiten wurden – als erpressbare und daher höchst loyale Parteigänger – allseits gern akzeptiert.

Zurück zum Opfermythos

Die internationale Gerichtsbarkeit weiß das und hat so den Vorwurf des Völkermords auf das Massaker von Srebrenica beschränkt. Zu Recht: In Srebrenica beging der bosnisch-serbische General Ratko Mladić tatsächlich Völkermord, und zwar aus einem politischen Kalkül heraus. Weil die „ethnischen Säuberungen“ der bisherigen Kriegsjahre eben kein Völkermord waren, bestand die Hoffnung – oder aus Mladićs Sicht: die Gefahr –, dass das gemeinsame Bosnien nach dem Krieg neu erstehen könnte. Nur ein Völkermord konnte das verhindern, die Rechnung ging auf.

Die ethnischen Säuberungen waren Unrecht. Aber dennoch steckte in ihnen auch eine Möglichkeit zur späteren Versöhnung: Klare Rechnung, gute Freunde. Das macht die Völkermordklage Kroatiens gegen Serbien, die nun vor dem Internationalen Haager Gerichtshof verhandelt wird, so widersinnig: Der Vorwurf stört die Versöhnung – und er führt Kroatien zurück in die Gefangenschaft des Opfermythos, den es mit seinem Krieg gerade überwinden wollte.

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