Kleine Beute

Wiederholungstäter Professionell hat sich Thomas R. bei seinen Raubüberfällen nicht verhalten

Dass einer eine Postfiliale wegen Geld überfällt, hat man schon gehört. Wenn der gleiche Täter die gleiche Filiale ein zweites Mal überfällt, nun ja, auch das soll schon vorgekommen sein. Passiert das Gleiche ein drittes Mal, fängt man an, am Verstand des Räubers zu zweifeln. Wenn er dann wenige Wochen später auch noch unmaskiert in eben jene Filiale spaziert, um fünf Euro für Zigaretten abzuheben, da es sich bei jener Filiale um eben jene handelt, bei der er schon seit vielen Jahren bekannt ist, bleibt nur Kopfschütteln.

Thomas R. ging 32 Jahre lang einen "ganz normalen Lebensweg". Als Einzelkind relativ wohlbehütet in kleinbürgerlichen Verhältnissen aufgewachsen, absolvierte er die Hauptschule und lernte im Hotelfach Kellner. Als solcher war er dann mehrere Jahre tätig. "Ich wollte aber nicht mit 60 noch immer Kellner sein" erklärt er Richter M., der wegen vier Raubüberfällen gegen ihn verhandelt. R. versuchte beim Arbeitsamt eine Umschulung zum Computerfachmann zu bekommen, meinte dies wäre zukunftsträchtig und "da könne man Geld verdienen". Das Arbeitsamt sah dies in beiden Punkten anders und verweigerte die Umschulung. Kellnern wollte der Angeklagte aber partout nicht mehr, also wechselte er als Angestellter in die Immobilienbranche. Das Intermezzo dauerte nicht lange, weil "die Chefs immer dickere Autos fuhren und die Angestellten nicht richtig bezahlt wurden". So entstand die Idee: "Selber machen!" Mit einem Kompagnon gründet er eine Immobilienfirma.

R.s Freundin ist mittlerweile schwanger und er glaubt, ihr und dem Kind eine gesicherte Zukunft bieten zu können. Deshalb entscheiden sich beide für das Kind.

Im Frühjahr 2002, anderthalb Jahre nach Gründung der Firma, muss Insolvenz angemeldet werden, zwischen Thomas R. und seinem Kompagnon kommt es zu Geldstreitigkeiten. Nun mittellos, aber mit Freundin und Kind zuhause, geht R. zum Arbeitsamt. Dort ist man jedoch nicht zuständig, weil er selbstständig war, und schickt ihn zum Sozialamt. Anfangs scheut er sich, aber: "Es ist ein Scheißgefühl, mit 33 Jahren Geld von den Eltern zu bekommen." Nach einem Monat Papierkrieg wird ihm mitgeteilt, dass eigentlich das Sozialamt eines anderen Bezirkes für ihn zuständig sei. R. weiß jedoch nicht, dass er dort alle Anträge neu stellen muss. Deshalb dauert es wieder eine Zeitlang, bis er schließlich 263 Euro vom Sozialamt erhält. Davon lässt sich nicht gut leben.

Gleichzeitig verklagt ihn eine Hausverwaltung auf 12.000 Euro Mietausfall für eine Wohnung, die er auf seinen Namen für eine Bekannte angemietet hatte. Geldeintreiber bedrohen ihn, mit der Freundin kommt es immer häufiger zu Streitereien. R. nimmt Aushilfsjobs an, fährt zweimal die Woche Brötchen aus. Manchmal stecken ihm die Eltern und die Oma einen Hunderter zu. Das reicht hinten und vorne nicht, um der Freundin die Angst vor der Zukunft zu nehmen. Thomas zieht zurück zu seinen Eltern, telefoniert häufig mit seiner Freundin.

Ein Schwager auf Teneriffa erzählt ihm, dort könne er arbeiten. Thomas R. fliegt nach Spanien und arbeitet ein halbes Jahr, die Lebenshaltungskosten auf Teneriffa, vor allem die teure Miete bei deutschen Vermietern, fressen seinen geringen Lohn wieder auf. Er kehrt nach Deutschland zurück.

Hier hat sich die Situation nicht verbessert. Geld leihen will ihm keiner seiner Bekannten. "Als ich Geld hatte, habe ich gegeben. Aber als ich mir etwas leihen wollte, gaben alle vor, gerade selber keines zu haben. Sie kennen das ja." Seine Freundin macht ihm am Telefon Vorwürfe, er hört seine Tochter im Hintergrund weinen. "Ich habe dieses Schreien meiner Tochter nicht aus dem Kopf bekommen" nennt er als Auslöser, einen Gasrevolver und Kleidungsstücke seines Vaters an sich zu nehmen und mit einer abgeschnittenen Strumpfhose maskiert die Postfiliale in der Nähe der elterlichen Wohnung zu überfallen. "Alle auf den Boden legen, Geld her" rief er, sobald er die Filiale betrat. Niemand behauptet, er hätte sich dabei "professionell" verhalten. Als ihn eine ältere Kundin freundlicherweise darauf aufmerksam macht, dass ihm Geld herunter gefallen ist, legt er seine Waffe aus der Hand, um es aufzuheben. 870 Euro beträgt die Beute. Anonym wirft er Teile der Beute in die Briefkästen seiner Freundin, Eltern und Schwiegereltern, den Rest verbraucht er selbst. Nach diesem Muster geht er drei Mal innerhalb von sechs Monaten vor, Gesamtbetrag der Beute: Knapp 2.400 Euro.

Nach dem dritten Überfall folgen ihm Angestellte der Post und verständigen die Polizei. Bei einer Gegenüberstellung im Polizeifahrzeug kann keiner der Zeugen den Angeklagten identifizieren, er wird wieder entlassen. Richter M. wird in seiner Urteilsbegründung feststellen, dass diese Gegenüberstellung nicht dazu führte, dass der Angklagte mit den Überfällen aufhörte. Er wechselte das Terrain.

Der vierte Überfall nach gehabtem Muster findet in einem kleinen Supermarkt wieder in der Nähe statt. Der Ladenbesitzer wird den Schaden mit 2.500 Euro angeben, während R. durchaus glaubhaft versichert, bestenfalls 1.300 Euro erbeutet zu haben.

Als er wenige Wochen später erneut die Postfiliale betritt um Geld abzuheben, erkennt ihn eine Kassiererin wieder und ruft die Polizei. R. war nach eigenem Bekunden "froh, dass es vorbei war", gibt auch den vierten Überfall ungefragt zu.

Thomas R. ist einerseits erkennbar bemüht, sich als Opfer der Verhältnisse darzustellen und übernimmt andererseits "die volle Verantwortung" für das, was er getan habe. Er distanziert sich von den anderen Gefangenen in der Untersuchungshaftanstalt. "So viele Leute, die behaupten unschuldig zu sein wie hier, habe ich noch nirgendwo getroffen." Bei einer Postangestellten, die als Zeugin vernommen wird, entschuldigt er sich aufrichtig. Sie kenne ihn schon viele Jahre und hätte sich gewünscht, dass "nicht ausgerechnet er das war". Beim Hinausgehen lächelt sie den Angeklagten an und wünscht ihm "Alles Gute!"

Das Mindestmaß für "schwere räuberische Erpressung" liegt bei drei Jahren Haft, die Höchststrafe sieht 15 Jahre vor. Die Staatsanwältin fordert sieben Jahre und die Große Strafkammer bleibt mit sechs Jahren und neun Monaten für die vier Überfälle nur wenig darunter. Anzurechnen sei dem Angeklagten, "dass er nicht vorbestraft ist und durch sein umfängliches Geständnis einigen Zeugen eine Vernehmung erspart hat".

Bei guter Führung kann Thomas R. in vier Jahren wieder draußen sein. Da warten dann die Schulden plus Kosten des Verfahrens auf ihn. Einen Trost hat der Angeklagte, wie er selbst bekundet: Im Knast hat er für die nächsten Jahre eine regelmäßige Arbeit.

Den Vorwurf der "erheblichen kriminellen Energie", den die Staatsanwältin gegen ihn erhob, wies der Angeklagte vehement zurück. Sein wahrer Dilettantismus bestand wahrscheinlich darin, nicht wegen einer millionenschweren Schmiergeldaffäre vor Gericht gestanden zu haben.


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden