Auf die Plätze, fertig, weg

Öffentlichkeit Im Vorfeld des NSU-Prozesses verwechselt das Gericht Unabhängigkeit mit Selbstherrlichkeit. Das Ansehen ist beschädigt
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 14/2013

Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wie wichtig dieser Grundsatz ist, wird deutlich, wenn er nicht eingehalten wird – zum Beispiel von Zeitungen und Rundfunkanstalten, die kaum jemals Journalisten in ein sozialgerichtliches Verfahren entsenden, weil sie bei Entscheidungen über Sozialhilfe, Pflegestufen oder Rentenhöhen keine erzählenswerten Geschichten vermuten. Oder in Jugendstrafverfahren, bei denen ein Gesetz die Nicht-Öffentlichkeit vorschreibt, um die Persönlichkeitsrechte der jungen Angeklagten zu schützen. Für die Medien, die über die Straftaten der Jugendlichen bisweilen intensiv berichtet haben, bleibt dann nur noch am Ende des Prozesses ein oft unverständlich wirkendes Strafmaß mitzuteilen – und sich darüber z