"Der Bundesgrenzschutz darf nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren." Das hat, knapp sechs Jahre ist es her, der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Bundesinnenminister Otto Schily ins Stammbuch geschrieben. Die Verfassungsrichter, damals noch unter Vorsitz von Jutta Limbach, haben Schily in dieser Entscheidung auch an den Ursprung dieser Beschränkung erinnert: Den Polizeibrief, mit dem die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg das erneute Entstehen einer zentralistischen, Geheimdienst- und Polizeibefugnisse vereinenden Behörde verhindern wollten. Im konkreten Verfahren allerdings gaben die Verfassungsrichter Otto Schily recht: Die Erweiterung der Kompetenzen des Bundesgrenzschutzes, dem damals die Sorge für die Sicherheit des Luft- und Schienenverkehrs zugewiesen wurde, sollte rechtmäßig erfolgt sein.
Heute kann Schily den Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenennen und ihm - in Sachen Geschmack seinem glücklosen Kollegen Ronald Barnabas Schill mittlerweile recht nahe gekommen - blaue Uniformen verpassen, ohne dass sich noch nennenswerter Protest erhebt. Warum auch - sind doch auch andere Prinzipien, die zumindest theoretisch zum demokratischen Selbstverständnis der Bonner Republik gehörten längst ihrer Substanz entleert worden. Dazu gehört vor allem das ebenfalls auf den "Polizeibrief" der alliierten Kommandeure zurückgehende Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das seit den achtziger Jahren immer weiter ausgehöhlt wurde.
Doch die Entwicklungen, die auf innenpolitischem Gebiet seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in die Wege geleitet wurden, unterscheiden sich von den sicherheitspolitischen Maßnahmen, die im Zuge der Bekämpfung der RAF und der Organisierten Kriminalität vor der Wiedervereinigung ergriffen wurden. Handelte es sich damals um Maßnahmen, die den einzelnen Sicherheitsbehörden mehr Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten verschafften, so blieb doch die sicherheitspolitische Architektur in ihren Grundzügen erhalten.
Vor einem Jahr wurden ohne großes öffentliches Aufsehen Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Flugsicherheit in einer Dienststelle zusammengefasst: dem Nationalen Lage- und Führungszentrum für die Sicherheit im Luftraum (NLFZ). Wie weit die verschiedenen Sicherheitsdienste bereits integriert und zentralisiert sind, zeigt sich daran, dass bei Bedarf auch Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst in die Einsatzplanung einbezogen werden sollen. Das so genannte "Air Policing", bei dem militärische Kampfeinsätze im Inneren und polizeiliche Gefahrenabwehr miteinander verkoppelt werden, wird überdies eng mit der Alarmrotte der NATO abgestimmt, die für die militärische Sicherheit des Luftraums zuständig ist.
Mit dem Sicherheitspaket 3 will der Bundesinnenminister diese institutionalisierte Zusammenarbeit aller Sicherheitsdienste intensivieren und geichzeitig neue Ermittlungs- und Eingriffs-Kompetenzen schaffen. Dass sich die Bundesländer dabei gegen eine allzu massive Verlagerung von Befugnissen an das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz sperren, hat dabei keine nennenswerte Bedeutung - dabei geht es allein um machtpolitische Faktoren und die Frage, wer die finanziellen Mittel für die sicherheitspolitischen Großprojekte der nächsten Jahre aufbringen muss.
Wie rasant der Ausbau des Sicherheitsstaates vorangetrieben wird, zeigt weitaus deutlicher der Vorstoß der CDU/CSU-regierten Länder Bayern und Niedersachsen zur Einrichtung einer "zentralen Anti-Terror-Datei". Deren Standort soll das Bundesamt für Verfassungsschutz sein - die Daten sollen aber von Polizei, Bundesgrenzschutz, Geheimdiensten und Zoll geliefert und bei Bedarf auch wieder abgefragt werden können. Damit aber würde das Trennungsgebot auch ganz offen nach außen hin endgültig aufgegeben.
Mit einer starken Bundespolizei, die überdies paramilitärische Züge hat und auch in vielfältiger Weise an Auslandseinsätzen beispielsweise im Kosovo beteiligt ist, einem systematischen Informationsverbund aller Sicherheitsdienste, einer punktuellen Kooperation von Polizei, Geheimdiensten und Militär im Inland, vollzieht die Bundesregierung auf dem Gebiet der Innenpolitik den Schritt, den die Vorgängerregierung Anfang der neunziger Jahre mit der Etablierung der out of area-Auslandseinsätze der Bundeswehr gegangen ist. Bemerkenswert ist dabei ist zudem, wie sich Polizei und Militär annähern, was langfristig wohl, sozusagen methodisch bedingt, zu einer weiteren Entdemokratisierung führen wird. Dass solche Projekte so zielstrebig vorangebracht werden können, zeigt nicht nur, wie grenzenlos souverän die Bundesrepublik mittlerweile rechtlich und politisch ist: Sie entledigt sich nun auch der letzten historisch bedingten Beschränkungen, die die Machtentfaltung des Staatsapparates behindern konnten. Dass dieser innenpolitische Souveränitätsgewinn von einem alten Mann ins Werk gesetzt wird, der in jüngeren Jahren selbst als Sicherheitsrisiko gesehen wurde, dokumentiert nur, dass die Weisheit der Neue Frankfurter Schule auch für den umgekehrten Fall gelten kann: Die schärfsten Kritiker der Elche werden später selber welche.
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