Gericht lässt Milde walten

Urteil im Frankfurter "Folter-Prozess" Die Schuld Daschners wird als gering angesehen. Nicht einmal eine abschreckende Wirkung für Polizeibeamte könnte von dieser Strafe ausgehen
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Folter ist in Deutschland verboten. Wer mit guten Gründen foltert, hat die Sympathien aber ganz auf seiner Seite. So lässt sich die Diskussion über Folter resümieren, die in Deutschland im Umfeld des Verfahrens gegen den Vizepolizeipräsidenten von Frankfurt/Main Wolfgang Daschner wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall wieder aufgeflammt ist. Jetzt, da das Urteil des Landgerichts Frankfurt vorliegt, fällt die Bilanz nicht günstiger aus: In Deutschland darf zwar nicht gefoltert werden, aber wer es dennoch tut, kann auch ohne nennenswerte Sanktionen davonkommen. Die Verwarnung unter Strafvorbehalt, die gegen Daschner und seinen Kollegen verhängt worden ist, liegt nicht nur deutlich unter der Mindeststrafe von sechs Monaten Haft für de