Mutwilliger Freispruch

KEINE ERMITTLUNGEN GEGEN DIE NATO IN DEN HAAG Carla del Ponte sorgt für einen Präzedenzfall und eine bemerkenswerte Auslegung des internationalen Kriegsrechts
Exklusiv für Abonnent:innen

Die Entscheidung der Chefanklägerin des Internationalen Straftribunals für das frühere Jugoslawien, die NATO vollkommen ungeschoren zu lassen, kann keinesfalls überraschen. Es wäre dennoch falsch, dieses Votum routiniert oder resigniert abzuhaken. Dass del Ponte nicht einmal eigene Untersuchungen gegen die NATO aufnimmt, schafft - wie viele Vorgänge im Rahmen des Haager Tribunals - einen Präzedenzfall im internationalen Recht, der auch für den geplanten Internationalen Strafgerichtshof nicht ohne Bedeutung sein dürfte.

Zum einen macht dieses Vorgehen einen gravierenden Mangel des Verfahrensrechtes deutlich: Es gibt keine Instanz, die del Pontes Entscheidungen kontrollieren könnte. Ein dem Klageerzwingungsverfahren im nationalen Recht verglei