Selbstbestimmt widersprechen

Antidiskriminierungsgesetz I Bürgerinnen und Bürger bekommen ein rechtliches Werkzeug an die Hand, um sich bei Benachteiligung zu wehren

Neben dem Bürokratie-Vorwurf gab es Anfang der Woche anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes auch wieder Gelegenheit zu grundsätzlicher Kritik: Das Gesetz schaffe ein Gesinnungsprivatrecht, weil es moralische Kritik an Diskriminierungen in Gesetzesform gieße - Beanstandungen dieser Art wurden am Montag in ergreifender Einfalt variiert. Nun liegen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie auch schon den drei Richtlinien der EU, die dadurch umgesetzt werden sollen, tatsächlich auch moralische Erwägungen und damit eine bestimmte Gesinnung zugrunde. Das gilt aber auch für das Tötungsverbot, für die Strafvorschriften gegen Nötigung, Betrug und für die Grundrechte. Selbst die in diesem Zusammenhang oft zitierte Privatautonomie wird gepriesen, weil sie Ausdruck freiheitlichen Denkens, mithin einer Gesinnung, sein soll.

Moral und Recht sind also keineswegs beziehungslos zueinander stehende Begriffe. Allerdings kann nicht jeder moralische Anspruch direkt Gesetzeskraft erlangen - manches, was moralisch wünschenswert erscheint, eignet sich auch gar nicht als Grundlage für eine rechtliche Pflicht. Doch gerade mit den Regelungen, die Diskriminierung verhindern sollen, lassen sich durchaus auch moralische Zielsetzungen verwirklichen. Das Anliegen, Diskriminierung abzuwenden basiert zudem auf Gesetzen, die bereits vor längerer Zeit geschaffen wurden. Die neuen Regeln modifizieren nun die alten, weil sich im Laufe der Zeit Moral- und Wertvorstellungen gewandelt haben und daher überkommene durch zeitgemäße Normen ergänzt werden sollen.

Dass sich dabei der Staat verstärkt in die Beziehungen zwischen seinen Bürgern mische und Antidiskriminierung so zu Bevormundung führe, ist dagegen nichts als ein böses Gerücht. Der besondere Charme des Antidiskriminierungsgedankens kommt im Gegenteil daher, dass hier Bürgerinnen und Bürger, die benachteiligt werden, rechtliches Werkzeug an die Hand bekommen, sich selbst zu helfen. Sie müssen gerade keine Staatsagenturen beauftragen einzuschreiten, kein Gewerbeaufsichtsamt und keine Polizei, sie können sich beraten lassen und dann selbst entscheiden, Klage zu erheben. Das Antidiskriminierungsgesetz ist also eine Form von Empowerment, die ermöglicht, dass mündige Bürger handlungsfähig werden, statt die Faust in der Tasche ballen und mit den Zähnen knirschen zu müssen. Es geht in der Debatte um Regelungen, die Benachteiligungen für bestimmte Gruppen von Menschen verhindern sollen, nicht um die Alternative Freiheit oder Zwang. Die wirkliche Alternative lautet: Freiheit für Menschen, die sonst benachteiligt werden, oder Freiheit für Menschen, die sich bislang das Recht herausnehmen, andere zu benachteiligen. Es stellt gegenwärtig auch niemand die Privatautonomie in Frage, vielmehr wird das Recht eingefordert, dass auch Menschen, die alt, behindert, schwul, lesbisch, schwarz oder sonstwie erkennbar eigenwillig oder anders sind, Privatautonomie praktizieren dürfen.

Antidiskriminierungsgesetze wirken daher nicht protektionistisch, sie sichern niemandem zu, dass er Privilegien bekommt oder sich ruhig zurücklehnen kann, sie ermöglichen nur, sich gegen Benachteiligungen zu wehren. Es ist also nicht erstaunlich, dass ausgerechnet die für Deregulierung der Wirtschaftsbeziehungen bekannt gewordene USA gleichzeitig das Land sind, dessen Antidiskriminierungsgesetzgebung weithin als beispielhaft gilt. Neben der immer noch verbreiteten Hochachtung, die dort Bürger- und Gleichheitsrechte genießen, ist man sich in den USA auch über die negativen Effekte im Klaren, die es hat, wenn in der Wirtschaft Benachteiligung zum Alltag gehört: Wenn Behinderte trotz hoher Kompetenz keine Stellen bekommen, wenn ältere Menschen aus ihren Berufen gedrängt werden und Frauen nicht mehr arbeiten können, weil sie Frauen sind, ist das nicht nur ungerecht, sondern, zumindest auf der Ebene der Volkswirtschaft, auf lange Sicht auch unökonomisch, weil ein wichtiges kreatives und innovatives Potenzial brach liegen bleibt.


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