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Ethik Sollen die Krankenkassen Bluttests bezahlen, die Trisomie 21 nachweisen?
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 28/2021

Diesen Monat will der Gemeinsame Bundesausschuss die Versicherteninformation zum nichtinvasiven Pränataltest auf Trisomien beschließen. Dies ist der letzte Verfahrensschritt, um den „Bluttest“ in begründeten Ausnahmefällen zur Kassenleistung zu erheben. Für die Kassenfinanzierung hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss – das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen – vor zwei Jahren entschieden. Bei dem Testverfahren wird das Blut von Schwangeren auf einige Trisomien des Kindes untersucht: ob bestimmte Chromosomen nicht doppelt, sondern dreifach vorkommen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21, die zum „Down-Syndrom“ führt. Im Verhältnis zu invasiven Tests – etwa der Fruchtwasseruntersuchung