Vorgeburtliche Selektion: Regierung will bisher verbotene Techniken legalisieren

Reproduktionsmedizin Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag läuft großteils unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung – und es steht viel auf dem Spiel. Neben der vorgeburtlichen Selektion geht es auch um Eizellspenden und Leihmutterschaft
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 39/2022

In den kommenden Wochen soll die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnehmen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das großteils unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung läuft, aber enorm bedeutsam ist: das volle „Recht auf reproduktive Selbstbestimmung“. Dieses Recht soll nicht mehr nur gewährleistet werden, indem Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, vielmehr will die Regierung nun auch Behandlungsmethoden der Reproduktionsmedizin legalisieren, die bisher verboten sind. Namentlich sind dies Elective Single Embryo Transfer, die Eizellspende und die Leihmutterschaft.

Durch die Legalisierung der genannten Behandlungsmethoden