Drei Freunde

Zum 80. Geburtstag Aus dem Rechtsanwalt Heinrich Hannover ist nie etwas Rechtes geworden

Drei Freunde waren sie einst - jedenfalls gute Kollegen auf den Verteidigerbänken dieser Republik. Jetzt ist der älteste 80 und im Gegensatz zu den beiden anderen nichts Rechtes geworden: Heinrich Hannover, seit einem halben Jahrhundert Rechtsanwalt in Bremen. Viel hat dagegen der sieben Jahre jüngere aus sich gemacht, der ehemalige Terroristenanwalt Otto Schily. Er hat sich entwickelt und wurde soeben - als verdiente Krönung eines rundum erfüllten Lebens - mit dem angesehenen Big-Brother-Award ausgezeichnet.

Mit dem Jüngsten von den Dreien hatte Hannover 1977 im Mescalero-Prozess für die Freiheit des Wortes plädiert. "Werter Gerhard Schröder", schrieb Hannover ihm 1999, "ich denke, Du wirst Dich an mich aus gemeinsamer Verteidigertätigkeit in politischen Strafsachen und auch sonst erinnern". Und er erinnerte ihn, als hätte der Kanzler zum zehnjährigen Jahrestag der Wende nichts Besseres zu tun, an "die noch lebenden Opfer der Justiz des Kalten Krieges, die, wie Du weißt, nicht nur in der DDR, sondern auch in der alten Bundesrepublik produziert worden sind". Die Opfer sollten, so bedrängte Hannover den alten Kollegen, zum Jubiläum der Einheit "rehabilitiert und entschädigt werden".

Der Kanzler ließ den lästigen Ex-Kollegen, der sich auch noch auf die "Kenntnis Deiner damaligen Haltung" berufen hatte, kalt abfahren und durch einen Ministerialrat Ernst H. Hüper bescheiden, dass die "Strafverfahren, die Sie im Auge haben, unstreitig nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt worden sind".

Nein, nichts hat Heinrich Hannover dazugelernt in seinen 50 Anwaltsjahren. Nichts von dem jedenfalls, was Schröder und Schily so eindrucksvoll umzusetzen wussten. Dabei hatte alles so hoffnungsfroh begonnen. Erfolgreicher Wirtschaftsanwalt in Bremen wollte der junge Heinrich Hannover werden. Und dann das: Wenige Wochen nach seiner Zulassung als Anwalt im Oktober 1954 wurde er vom Gericht zum Pflichtverteidiger eines Kommunisten bestellt, der die üblichen Verbrechen begangen hatte: Landfriedensbruch, Aufruhr und Auflauf, Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte Gefangenenbefreiung. Der Kommunist hatte an einer Arbeitslosendemonstration teilgenommen, war zweimal von einem Polizisten grundlos geschlagen worden, ein Auge erlitt Dauerschaden. Der junge unerfahrene Hannover ging an diesen Fall heran, als handele es sich bei einem Kommunisten um einen normalen Bürger. Was ihm, dem Pflichtverteidiger, in diesem Prozess widerfuhr, das zeichnete ihn fürs Leben. Die hierzulande übliche "Rechtlosstellung von Kommunisten" verletzte sein Rechtsgefühl. Mehr und mehr drängte sich eine meist nicht sehr zahlungsfähige Klientel in seine Kanzlei: die deutschen Linken.

Und er brachte die vors Gericht, die Linke zu Opfern gemacht hatten, 1985 den SS-Stabscharführer Wolfgang Otto, den Mörder von Ernst Thälmann. Aber auf die bundesdeutsche Justiz war Verlass: der SS-Mann, der in Buchenwald etwa 200 Menschen umgebracht hatte, wurde bis hinauf zum Bundesgerichtshof freigesprochen, wie es sich gehört.

Auch sein größter Prozess endete mit einer Niederlage. Und mit einem Rufmord an der Bundesrepublik Deutschland, veranstaltet vom Kammergericht in Westberlin. Dort hatte er 1988 für Carl von Ossietzky das Wiederaufnahmeverfahren betrieben - 1931 hatte den ein durch und durch befangenes Reichsgericht in Leipzig wegen Landesverrats verurteilt, weil seine Weltbühne über Deutschlands illegale Wiederaufrüstung berichtet hatte.

Hannover stieß dabei auf den Berliner Kammergerichtsrat Egbert Weiß, dessen reale Existenzmöglichkeit in diesem Land unendlich viel über das Funktionieren der bundesdeutschen Justiz verrät. Weiß war 1968 mitbeteiligt am Freispruch des Freisler-Beisitzers beim Volksgerichtshof, Hans-Joachim Rehse, der an mindestens 231 Todesurteilen beteiligt war. Sein Kammergericht lehnte Hannovers Wiederaufnahmeantrag für Ossietzky ab. Was schließlich auch der Bundesgerichtshof - 1992 - feierlich bestätigte unter Berufung auf eine "besondere Treuepflicht" zum "Vaterland".

Es war nur eine von vielen Niederlagen, die Heinrich Hannover in seinem langen Juristenleben errungen hat, Siege zugleich, weil sie diesen Staat zwangen, sich kenntlich zu machen. Wir schulden Heinrich Hannover Dank, dass er nie davon abließ, dieses Land in einen anderen Ruf zu bringen als den, den es hat.


der Freitag digital zum Vorteilspreis

6 Monate mit 25% Rabatt lesen

Geschrieben von

Der Freitag im Oster-Abo Schenken Sie mutigen Qualitätsjournalismus!

Print

Entdecken Sie unsere Osterangebote für die Printzeitung mit Wunschprämie.

Jetzt sichern

Digital

Schenken Sie einen unserer Geschenkgutscheine für ein Digital-Abo.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden