Endlich: Naumann klagt

Hamburger Bürgerschaftswahl Der SPD-Spitzenkandidat geht gegen das Zitieren aus einem Buch von 1998 vor

Was er selbst nicht mehr weiß oder zu wissen glaubt, wird am 28. Dezember die Pressekammer des Hamburger Landgerichts justizförmig feststellen. Michael Naumann, Spitzenkandidat der Hamburger SPD bei der anstehenden Bürgerschaftswahl und zuvor lange Zeit-Chefredakteur und Herausgeber, klagt gegen den Sprecher der Linkspartei Horst Bethke. Der soll nicht behaupten, Dr. Michael Naumann "pflegt(e) auch intime Beziehungen zum Bundesnachrichtendienst".

Bethke hatte in einigen E-Mails verbreitet, was seit 1998 in mehreren Auflagen der Geheimdienstforscher Erich Schmidt-Eenboom in seinem Buch undercover (zuletzt 2004 unter dem Titel Geheimdienst, Politik und Medien beim Homilius-Verlag) über Naumann geschrieben hat: "Auf der BND-Aufstellung vom März 1970 stand der damals 29-Jährige noch ... unter dem Decknamen Norddorf. Geführt wurde der angebliche ›Zufallskontakt‹ vom Dienststellenleiter 923 ELZE selbst, aber Naumann hatte auch andere Beziehungen ins Isartal - als Schwiegersohn von BND-Präsident Gerhard Wessel. ... Seine verwandtschaftlichen Beziehungen in den Bundesnachrichtendienst waren in der Redaktion bekannt. BND-kritische Beiträge voller Detailwissen publizierte Naumann erst ein Jahrzehnt später in der Zeit, nachdem Klaus Kinkel seinen [Naumanns] Schwiegervater, der seinen Nachfolger nicht schätzte, als Präsident in Pullach abgelöst hatte."

Gegen dieses in vielen Veröffentlichungen zitierte Buch ist Michael Naumann niemals gerichtlich vorgegangen, der Text wurde sogar - wie letzten Freitag in der Gerichtsverhandlung herauskam - von Kiepenheuer Witsch in einem Briefwechsel mit ihm abgesprochen. Obwohl Schmidt-Eenbooms Verlag einigen seiner Einwände nicht stattgegeben hat, klagte Naumann nicht. Gegen den Sprecher der Linkspartei, der daraus in E-mails zitierte, klagt er jetzt.

Das ist ungerecht. Schließlich hätte auch ich Anspruch auf eine Naumann-Klage gehabt. Vor vier Jahren (Freitag 33/03) beschrieb ich seine Aktivitäten für ein Revival des CIA-finanzierten Kongresses für die Freiheit der Kultur. Und dabei erwähnte ich unter Berufung auf Schmidt-Eenbooms Buch, dass Naumann unter dem Decknamen Norddorf vom BND geführt wurde. Doch Naumann klagte auch da nicht. Er konnte oder durfte nicht. Denn hätte er - wie es seinem Temperament entsprach - geklagt, wäre für die Zeit ein Problem entstanden. Andere hätten mitklagen müssen. Etwa Theo Sommer, langjähriger Chefredakteur und nunmehriger "editor at large", der von seinen Auslandsreisen dem BND gern Bericht erstattete, wie ich Schmidt-Eenboom entnahm. Auch Haug von Kuenheim, die graue Eminenz der Zeit, klagte nicht. Den Aufzeichnungen des langjährigen Hamburger Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Josef Horchem entnahm ich, dass er regelmäßig in Horchems Wohnung verkehrte, dort von ihm "gebrieft", von seiner Ehefrau bekocht und mit internationalen Agenten zusammengebracht wurde. Auch die damalige Chefreporterin Nina Grunenberg hätte klagen müssen. Sie war häufig dabei und hatte einmal sogar Horchem eine bevorstehende Veröffentlichung der Spiegel-Kollegen über den Verfassungsschutz verraten.

Ja, die ganze Zeit hätte klagen müssen, denn ich erhob gegen sie einen Vorwurf, den keine ehrbare Redaktion auf sich sitzen lassen darf: Dass nämlich der Hamburger Verfassungsschutzpräsident mehrfach an ihren Redaktionskonferenzen teilgenommen hat, wie er es in seinen Aufzeichnungen selbst bestätigt.

Nein, keiner hat damals geklagt, auch Naumann nicht. Jetzt aber - als Bürgermeisterkandidat - ist er frei von seiner Loyalität für die Zeit. Seine neue Loyalität für die Hamburger SPD, die nach der Wahl tausendmal lieber mit der CDU als mit der Linkspartei koalieren möchte, gebietet ihm, gegen deren Sprecher zu klagen. Was aus seiner Klage wird, erfahren wir Ende Dezember.

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