Menschlich verständlich

Polizeimethoden Folter findet schnell Zustimmung

Vor einem Vierteljahrhundert schrieb ein niedersächsischer Ministerpräsident namens Ernst Albrecht ein programmatisches Buch mit dem Titel Der Staat. Darin kam er zu der Erkenntnis, es könne "sittlich geboten" sein, Informationen "durch Folter zu erzwingen", dann nämlich "wenn z. B. etabliert wäre, dass ein bestimmter Kreis von Personen über moderne Massenvernichtungsmittel verfügt" und gewillt ist, sie "innerhalb kürzester Frist zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen". Es gab heftigen Widerspruch unter den Juristen der Bonner Republik und Albrecht widerrief schließlich wegen der Gefahr von "Missdeutung" und "Missbrauch".

Nach dem Geständnis des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, er habe einem Entführer mit Gewalt gedroht, falls er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, hat sich das deutsche Verhältnis zur Folter schlagartig entspannt. Es ging tatsächlich um Folter - ein Kampfsportlehrer war angewiesen zur gezielten Ausübung körperlicher Gewalt. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist so, dass der Polizeivizepräsident sich bestärkt fühlen darf: "Täglich melden sich Hunderte, um mir Mut zu machen, Polizeibeamte und Bürger. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wie der Deutsche Richterbund haben mein Vorgehen verteidigt." - So der Polizeichef, der mit Folter drohte, in Focus. Überschrift: "Ich würde es wieder so machen." Dazu ermuntert ihn eine Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: "700 Kriminalbeamte/innen stehen hinter ihrem Polizeivizepräsidenten."

Am schnellsten aber stand hinter ihm der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth, den sich die schleswig-holsteinische CDU schon einmal als Justizminister ausgeguckt hatte. Eiligst erklärte er die Frankfurter Folterandrohung für zulässig, denn die strafrechtlichen Regeln über den "rechtfertigenden Notstand" erlaubten es, das Folterverbot in einer "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" zu überschreiten. Nun ist Daschner ein Held. Aus der Gewissensnot, mit er zunächst vor der Öffentlichkeit auftrat, ist längst das Fanal geworden: Folter frei! Jetzt im Interview mit Focus sagt er ungeheuer offen: "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein. Seit längerem fordern viele Kriminalbeamte eine entsprechende Gesetzesänderung."

Am Sonntag aber gab Mackenroth, nunmehr zusammen mit den Landesverbänden seines Deutschen Richterbundes eine ganz andere Erklärung über die Rechtslage ab. Überschrift: "Folterverbot gilt ausnahmslos." Und dann zählte er mit Hilfe seiner Landesverbände einige der Vorschriften auf, die Folter ausnahmslos verbieten: Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention gegen Folter. Im Chor rufen jetzt der Vorsitzende und sein Richterbund: "Gerade wir Richter und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte ... Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert, zerstört den Rechtsstaat."

Mackenroth, der noch drei Tage zuvor fleißig gerührt und verwässert hatte, fügte in einer persönlichen Erklärung hinzu: "Ich bedauere sehr, dass durch Äußerungen von mir ein anderer Eindruck entstanden ist." Doch die Folgen der leichtfertigen Äußerungen des obersten Richterfunktionärs sind nicht mehr zurückzuholen. Wer gegen die Folter ist, schützt Kindermörder. Mit dieser Parole kann ein Kanzlerkandidat Koch erfolgreich in den nächsten Bundestagswahlkampf ziehen.

Ob der ministeriable Mackenroth noch an der Spitze des Deutschen Richterbundes bleibt, hängt von dessen Selbstachtung ab, die man bis jetzt allerdings nur als ein Desiderat betrachten kann. Wie aber will er künftig Recht sprechen? Was will er sagen, wenn ein Ganove sein Geständnis widerruft mit der Begründung, es sei durch Anwendung von Gewalt zustande gekommen. Kann ein Richter Mackenroth dann noch widersprechen: Folter? Unmöglich, in diesem Lande gibt es sie nicht.

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