Stumpf gegen rechts?

Roman Herzog und der Artikel 139 des Grundgesetzes Es gibt begründete Zweifel, ob sich unsere Verfassung überhaupt in einem Zustand befindet, der ein Verbot der NPD ermöglicht
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Der Bundesinnenminister hält die NPD - zu Recht - für verfassungsfeindlich, rassistisch und antisemitisch. Er gibt dem Bundesverfassungsgericht die Schuld, dass sie noch nicht verboten ist. Doch er müsste es besser wissen. Seine Leichtfertigkeit im Umgang mit Beweismaterial, das unnötigerweise durch bezahlte Agenten des Verfassungsschutzes in der NPD beschafft wurde, brachte 2003 das Verfahren zum Platzen. Der Präsident - und ähnlich auch der zuständige Vizepräsident - des Bundesverfassungsgerichtes erklärten denn auch am vergangenen Wochenende#, die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens stelle "keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge dar".

Eine wunderbare Freundschaft im Dienste der "freiheitlichen Rechten"

Es ist fragli