Toter Soldat im Reichstag

Das Brandenburger Tor am 8. Mai Die geplante NPD-Aktion müsste schon jetzt kein Thema mehr sein, würde sie vom Berliner Polizeipräsidenten nicht als "vorrangig" betrachtet

Die Aufregung im Bundestag, der Streit, welche Gesetze oder Gesetzesänderungen man schnell noch übers Knie brechen könnte, um zu verhindern, dass die Neonazis vor den Augen der Welt, wohlgeschützt von ganzen Polizeibataillonen, durch das Brandenburger Tor tigern, ist überflüssig. Bundestagspräsident Thierse und Innenminister Otto Schily müssten sich um den vom NPD-Jungvolk zum 8. Mai angemeldeten Marsch keine Sorge machen, wenn sie von ihren Beamten pflichtgemäß unterrichtet würden. Denn der Nazimarsch am 60. Jahrestag der Befreiung ist schon deshalb nach dem Versammlungsrecht nicht möglich, weil für diesen Tag lange vorher eine andere Demonstration angekündigt ist.

Das alles hätte sich geräuschlos nach Recht und Gesetz regeln lassen, wenn sich die zuständigen Bürokraten daran gehalten hätten. Eigentlich - so ist es schon lange beantragt - müsste am 8. und 9. Mai eine Kunstaktionsgruppe vom Reichstag durch das Brandenburger Tor bis nach Potsdam ziehen und unter dem Titel Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER Bertolt Brechts Legende vom toten Soldaten in Szene setzen. Als Demonstrationszug mit Kunstcharakter - also gleich nach zwei Freiheiten, die das Grundgesetz auch denen garantiert, die keine Rechtsextremisten sind.

Die Künstlergruppe um den Regisseur Thomas Schmitz-Bender und die Brecht-Tochter Hanne Hiob begleitet die Geschichte der Bundesrepublik seit einem Vierteljahrhundert. Ihr "Anachronistischer Zug", der sich quer durchs Land bewegte, setzte das gleichnamige Gedicht in Szene, in dem Brecht 1947 den Nachkriegsweg der Handlanger und Profiteure des Faschismus beschrieben hatte ("Einige unserer besten Bürger / Einst geschätzt als Judenwürger / Jetzt geknebelt seht ihr schreiten / Für das Recht der Minderheiten"). Erstmals wurde das Gedicht 1979 inszeniert, als Karl Carstens (CDU, zuvor NSDAP) zum Bundespräsidenten gewählt wurde. 1980 zur Kanzler-Kandidatur von Franz-Josef Strauß fuhr der "Anachronistische Zug" drei Wochen lang durch die ganze Bundesrepublik. 1990, als man sich an ein Zusammenwachsen machte, zog der Zug von Bonn aus in 14 Tagen durch das gesamte Anschlussgebiet Ost und kam am Abend der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl in Berlin an.

Rechts-vor-Links-Argumentation

Die Legende vom toten Soldaten, der bei Verdun wieder ausgegraben und kriegsverwendungsfähig geschrieben wird, hatten die Anachronisten schon auf dem SS-Versöhnungs-Friedhof Bitburg fortgeführt. Jetzt wollen sie den toten Soldaten im Reichstag aufbahren. Hanne Hiob rezitiert Brechts Legende. Währenddessen fahren sowjetische Panzer (aus Pappe!) vor, bringen den toten Soldaten durchs Brandenburger Tor nach Potsdam-Cecilienhof, wo ihn die Vertreter der vier Siegermächte in Empfang nehmen und schließlich auf dem Gelände der zerstörten Garnisonskirche für immer begraben. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat - gut friderizianisch - bereits zugestimmt mit der Auflage, dass "die Rasenflächen vor dem Schloss grundsätzlich nicht betreten werden dürfen".

Das gute Ende wird nicht jedem gefallen. Schon immer gab es Versuche, den Anachronistischen Zug versammlungsrechtlich zu unterbinden, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts halfen ihm weiter. Vorläufig. Jetzt nach 25 Jahren versucht der Berliner Polizeipräsident, mit der Verkehrsregel rechts vor links dem Treiben der Künstlergruppe nun doch ein Ende zu setzen.

Am 4. Oktober 2004 meldete eine Anwaltskanzlei im Namen des "Büros für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brechtvorhaben e. V." - wie sich die "Anachronisten" jetzt nennen - eine "öffentliche Versammlung mit Kunstcharakter unter freiem Himmel" sowie eine "Sondernutzung des Reichstags" beim Bundesinnenminister und beim Berliner Polizeipräsidenten an. Schily hüllte sich in Schweigen - der Präsident brauchte etwas Zeit. Endlich, am 2. Dezember, sah er sich in der Lage mitzuteilen, dass "hier noch erhebliche Zweifel" hinsichtlich einer "versammlungsrechtlichen Abdeckbarkeit" der beschriebenen Veranstaltung bestünden. Etwas völlig Zweifelfreies konnte der Polizeipräsident allerdings auch vermelden: "Unabhängig davon liegt hier bereits seit dem 4. November 2004 eine Anmeldung für einen Aufzug der JN (Junge Nationaldemokraten) für den 8. Mai 2005 (10.00 bis 18.00 Uhr) vor, der aus östlicher Richtung kommend am ›Platz des 18. März‹ enden soll und sich somit mit Ihrer geplanten Veranstaltung überschneiden würde." Und dann ganz grundsätzlich: "Der Aufzug der JN" sei "nach dem Prinzip der ersten Anmeldung insofern als vorrangig zu betrachten."

Inwiefern? Die Nazis meldeten am 4. November an, die Anachronisten schon am 4. Oktober. Doch der JN-Anmeldung habe eine genaue Streckenplanung beigelegen. Der Anmeldung vom 4. Oktober - so bastelte es sich der Polizeipräsident zurecht - habe sie gefehlt. Eher eine Rechts-vor-Links-Argumentation, denn der Ort der Veranstaltung vor und im Reichstag war bei Hanne Hiob Co. genau angegeben, die weitere Streckenführung durchs Brandenburger Tor nach Potsdam ergab sich aus dem beigefügten Prospekt der Straßentheatergruppe.

Nach einem anderen bei Polizeipräsidenten beliebten Prinzip müssen konkurrierende Demonstrationen mindestens zwei Kilometer auseinandergehalten werden. Das Brandenburger Tor aber ist weniger als zwei Kilometer vom Reichstag entfernt. Eine solche Argumentation hätte indes zu einem für den Polizeipräsidenten offenbar prinzipiell nicht annehmbaren Ergebnis geführt. Darum ist die Straße frei für den Nazimarsch durchs Brandenburger Tor.

Gilt das gebrochene Wort?

In einem Gespräch mit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte Regisseur Schmitz-Bender bereits 2003 sein Projekt erläutert, allerdings noch ohne Terminangabe für 2005. Thierse, der Kunstaktionen im Reichstag unterstützt (etwa Hans Haackes Erd-Sammlung aus allen Wahlkreisen, zu der Thierse selbst Erde von einem jüdischen Friedhof aus seinem Berliner Bezirk beisteuerte) zeigte sich aufgeschlossen. So folgte am 8. Oktober 2004 die direkte Anmeldung "für eine Sondernutzung des Reichstags zum 8. Mai" beim Direktor des Bundestages. Die Antwort kam vom "Kurator der Kunstsammlung" des Bundestages. Sie war schlicht: "... kann die besagte Veranstaltung weder im Reichstagsgebäude noch im Umfeld des Reichstagsgebäudes durchgeführt werden". Ob davon auch der Präsident des Deutschen Bundestages weiß, kann man von dem unterzeichnenden Dr. Kaernbach nicht erfahren. Sein Briefbogen zeigt - gut demokratisch allerwege - nicht einmal eine Telefonnummer.

Die Frage bleibt: Weiß Thierse, dass seine Beamten die Rettung vor dem Durchmarsch der NPD mit hintertrieben haben? Lässt er sie gewähren? Dann gilt das gebrochene Wort. Am 27. Januar hielt Thierse eine Rede zum Gedenken an die Befreiung von Auschwitz. Damals - vor vier Wochen - sagte er, wie schwer es uns falle, "uns dem Grauen unserer Geschichte zu stellen". Sichtlich betroffen fragte er: "Warum sahen so viele tatenlos zu?" Und bekannte sich zu einer neuen Identität: "Die verpflichtende Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen ist Teil unserer moralischen und politischen Identität."

Er wusste, dass dies kein Lippenbekenntnis sein darf: "Die Abgeordneten der NPD in Dresden haben ihre Maske fallen lassen, und es ist für jeden endgültig sichtbar: Es sitzen wieder Neonazis in einem deutschen Parlament. Das ist eine Schande - und es ist eine Herausforderung für uns alle. Das demokratische Deutschland ist nicht wehrlos." Ein bewegender Augenblick, als Thierse verkündete: "Wegschauen, ignorieren, schweigen, all das dürfen wir Demokraten nicht!" Und hinzu fügte: "Wir Politiker müssen diejenigen unterstützen, die sich tagtäglich couragiert und mutig den Rechtsextremen entgegenstellen." Uns alle forderte er unter dem Beifall des Auditoriums zum Kampf gegen die Neonazis auf: "Wir dürfen denen unsere Sprache und unsere Plätze nicht überlassen." - Diese Rede hielt der Bundestagspräsident an einem Donnerstag. War es eine Sonntagsrede?


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