Besorgniserregende Entwicklungen

Was wird aus der UNBRK? Wie ein Bundesgesetz zur Unterstützung der Selbstbestimmung Schwerbehinderter und psychisch Kranker völlig ad absurdum geführt wird.

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Wer sich mit der Thematik eingehender befasst, schaut unweigerlich mal auf die Uhr, ob sie derzeit rückwärts läuft und wieder auf 1939 zugeht, als man nach Hitlers Erlass begann, „unwertes Leben“ offiziell zu erfassen und auf diverse - vor allem kostengünstige - Arten zu ermorden. Unter unwertem Leben verstand man damals Schwerbehinderte, psychisch Kranke und unheilbar Kranke, denen man mit dem Mord den „Gnadentod gewährte“. Die deutsche Sprache ist hier immer wieder auffällig gespickt mit Euphemismen.


Davon ist sie auch heute nicht frei. Arrogante Politiker, die stolz darauf sind, als Wirtschaftsmarionetten zu funktionieren, sprechen seit einiger Zeit wieder abfällig von „abgehängten Bürgern“ und „sozial Schwachen“, was nicht weit weg ist von dem Neusprech* der Nazis, der die Armen als „Ballastexistenzen“ oder „Asoziale“ bezeichnet wurden. Der Sozialstaat wird neuerdings als Übel hingestellt, das zuviel kostet.
Übel ist jedoch eine Politik, die abgehängte Bürger produziert.
Gute und soziale Politik unterstützt die Menschen, wo dringender Hilfebedarf besteht.

*Neusprech: Orwell befasste sich in seinem Roman „1984“ mit der Wirkung der Sprache und machte deutlich, dass durch die Anwendung stets wiedergekäuter Phrasen das politikkritische Denken manipuliert und ausgeschaltet wird.

Gleichzeitig wurde das Märchen installiert, dass es ALLEN gut gehe, wenn es der Wirtschaft gut gehe.
Nun, die Wirtschaft brummt, aber den Menschen geht es in Deutschland immer schlechter, während im Bundestag mehr Lobbyisten aus und ein gehen als Abgeordnete. Renter wühlen in Mülltonnen und suchen nach Pfandflaschen. Die Schlangen an den Tafeln werden länger und die Obdachlosenzahlen steigen. Das Elend wird sichtbarer, während die Mieten steigen und immer unbezahlbarer werden.

Da ist es doch recht bequem, dass man die Verarmten einfach als Abgehängte betrachten kann, während man sich weiter ungeniert dem Geldscheffeln widmet. Die Abwertung macht es leichter, sie zu ignorieren.

So ähnlich läuft es auch mit den Schwerbehinderten und psychisch Kranken. Das sind ja auch nur welche, die nicht dazugehören. Die sind ja nicht Deutschland.

Deutschland, das ist vor allem die Wirtschaft, die Erben, der Adel, die Superrreichen und die Prominenz… Okay und der Mittelstand. Nicht mehr wirklich, aber so gerade noch.

Geld und Erfolg, das ist alles, was zählt, wenn man den Medien glauben mag. Werte wie Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe holt man nur an Weihnachten kurz raus, wenn es um Charity und Spendensammlungen geht und sich so manch ein hartherziger Menschenverachter als Wohltäter inszeniert, um sein Image mal wieder medienwirksam für ein Jahr auf Hochglanz zu polieren.

Die aktuellen Entwicklungen in Deutschland sind im Hinblick auf die Nazizeit beängstigend. Nun sollen wieder Menschen mit Behinderungen von ihren Lieben getrennt und in Heime abgeschoben werden. Es wurde auch vor nicht allzu langer Zeit bereits diskutiert, daß Demente für Medikamentenexperimente herhalten sollen und auch Zwangsbehandlungen (!) in Psychiatrien sowie in normalen Krankenhäusern ermöglicht werden sollten!

Die abgrundtiefe Bosheit, die Schwerbehinderten und psychisch Kranken in vielen Behörden entgegengebracht wird, macht einen Zeitgeist deutlich, der rückschrittlich ist. (Ich schreibe hier wohlgemerkt nicht von allen, denn mir wird auch von positiven Begegnungen erzählt, in denen die Hilfesuchenden wirklich Beratung und Unterstützung erfahren haben. Es sind auch nicht alle Bundesländer gleich schlimm, wie die Berichte aus unserer großen, bundesweiten Selbsthilfegruppe zeigen.)

Behördenmitarbeitern passiert nichts, wenn sie Menschen quälen oder gar in den Selbstmord treiben. Da wird extrem viel drangsaliert, schikaniert, boykottiert und tyrannisiert. Da spielen sich Sachbearbeiter als Herren über fremde Leben auf. Das ist nicht hinnehmbar. Ich möchte im Folgenden anhand einiger - mir persönlich bekannter - Beispiele deutlich machen, was ich an dem System kritisiere, auch wenn ich das alles hier gar nicht vollumfänglich auflisten kann:

  1. Die Behörden sind gehalten, niedrigschwellig zu arbeiten. Das geschieht oftmals nicht. Es werden den Antragstellern erhebliche Hürden in den Weg gestellt. Das fängt schon mit dem Fehlen von barrierefreier Kommunikation an. Viele Sachbearbeiter verschanzen sich zudem hinter ihren Anrufbeantwortern. Das Behördendeutsch ist oft völlig unverständlich geschrieben, so dass man schon verzweifelt nach einem Wörterbuch sucht, das Behördiotisch – Deutsch als Übersetzung anbietet.
    (Beispiel vom Bezirk Oberbayern: „Isolierte Teilhabe“. Der Begriff ist in sich schon völlig irre, da unmöglich. Entweder ist man isoliert, oder man nimmt an der Gesellschaft teil. Man kann nicht isoliert und gleichzeitig Teil der Gesellschaft sein.)

  2. Bereits eingereichte Unterlagen verschwinden schon fast standardmäßig. Selbst mit Einschreiben-Rückschein verpuffen sie bei der Ankunft in der zuständigen Behörde, während der Rückschein den Erhalt bestätigt. Was soll man von Sachbearbeitern halten, die nicht einmal in der Lage sind, einen Stapel Papier zu bewachen? Der Schaden, der durch die Nichtbearbeitung ausgelöst wird, geht immer zu Lasten der Antragsteller und kann durchaus auch existenzgefährdende Auswirkungen haben.

  3. Um es sich selbst möglichst bequem zu machen, wird vielen Schwerbehinderten und psychisch Kranken von den Behörden eine so genannte „gesetzliche Betreuung“ als Notwendigkeit eingeredet. (Diese ist den früheren Entmündigungen recht ähnlich, klingt aber viel freundlicher und wohlwollender). Wer sich mit dem Thema mal eingehender befasst, weiß, dass es natürlich Fälle gibt, in denen so eine Betreuung nötig ist und auch von den Betroffenen gewünscht wird, weil sie hilfreich sein kann, aber es gibt eben auch zahlreiche Fälle des groben Missbrauchs, der gefährlich für die Opfer ist. Es gibt zahlreiche Betroffene, die von Sachbearbeitern in diese Situation unter der Vorgaukelung einer Erleichterung für ihr Leben hineinmanipuliert wurden und die diese Bevormundung schwer wieder loswerden, auch wenn ihnen das eingangs ganz anders dargestellt wurde. Mir sind auch völlig rechtswidrige Entmündigungs- bzw. Betreuungsverfahren bekannt, die erst via Gerichtsverfahren rückgängig gemacht werden konnten. In einem Fall lag sogar eine Vorsorgevollmacht der Geschwister vor, die zwingend beachtet hätte werden müssen, falls die schwerstbehinderte, aber geistig voll zurechnungsfähige Frau aus Schleswig-Holstein jemals Probleme mit ihrer Denkfähigkeit bekommen hätte. Die Sachbearbeiterin beabsichtigte, die vom Hals abwärts gelähmte Frau - entgegen ihrem Willen - in ein Heim abschieben zu lassen. Dahin wollte sie aus gutem Grund keinesfalls, denn bei einem frühren Heimaufenthalt war die widerstandsunfähige Frau von einem Pfleger vergewaltigt worden, was bei der sehr religiösen Frau zu einer extremen Verzweiflung und in der Folge zu einem Suizidversuch im Rollstuhl führte, mit dem sie in den Straßenverkehr rollte, um sich darin töten zu lassen.

  4. Sachbearbeiter können Anträge Ewigkeiten ignorieren. Es gibt dazu in gewissen Behörden laut ehemaligen Mitarbeitern auch interne Anweisungen, dies erst mal so zu handhaben, damit die Antragssteller aufgeben und auf ihren Leistungsanspruch verzichten. Man kann als Antragsteller dann natürlich irgendwann mit einer Untätigkeitsklage etwas Schwung in die verstaubte Angelegenheit bringen, aber auch das ist schon wieder extra Aufwand und kostet unnötige Anstrengungen, zu denen viele Kranke eben nicht mehr in der Lage sind, weil ihnen ihre Erkrankung schon jegliche Kraft raubt.

  5. Sachbearbeiter können aber auch einfach mal Anträge erfinden, die nie gestellt wurden. Ich kenne mehrere Schreiben, in denen einfach behauptet wird, dass Anträge eingegangen seien, die jedoch von den Leistungsberechtigten nie gestellt wurden. Dies geschieht in der Regel, um die Betroffenen in Situationen hineinzumanipulieren und ihnen Lösungen aufzuzwingen, die sie definitiv nicht wollten. (Dies kommt öfter vor, als man annehmen würde.)

  6. Es kommt häufiger vor, dass Schwerbehinderte und psychisch Kranke von Sachbearbeitern gezielt eingeschüchtert werden. Der Ton in den Behörden ist rau und erinnert an einen Kasernenhof. Die Betroffenen müssen sich immer wieder bis in intimste Bereiche ausfragen lassen, sich für ihre Bedürfnisse rechtfertigen und detaillierte Angaben machen (wie z.B. wie oft sie am Tag einen Toilettengang brauchen), sie müssen ihre Ängste offen legen und werden sogar - gegen ihren Willen - in ihren eigenen Wohnungen aufgesucht und belästigt. Dabei müssen sie stets freundlich bleiben, denn sonst dichtet man ihnen gleich noch weitere Erkrankungen an, was gefährliche Folgen haben könnte.
    Nach außen hin stellen sich Behörden natürlich immer als besonders behindertenlieb dar. Da ist auf den Websites die Rede von „Gesprächen auf Augenhöhe“, oder vom „wertschätzenden Umgang mit Behinderten“. Klingt erst mal gut, ist aber selten wahr. Wie sie wirklich sind, bekommt ja kaum jemand mit, der nicht selbst betroffen ist, aber so wird die Öffentlichkeit glauben gemacht, dass alles prima läuft.

  7. Obwohl die Sachbearbeiter eine Informations- und Beratungspflicht haben, kommen sie dieser häufig nicht nach. Es gibt welche, die auch nach einem Jahr der Fallübernahme noch keine, an sie gerichteten, Fragen beantwortet haben. Manche leugnen sogar dreist einfach die Existenz des Persönlichen Budgets. Die Behördenkunden werden im Paragraphendschungel weitgehend alleine gelassen. Wer nicht weiß, was man wie wo und wann beantragen muss, hat kaum eine Chance, das zu bekommen, was ihm/ihr von Rechts wegen zusteht. Es gibt zwar nun auch die EUTB-Stellen (Erklärung: EUTB steht für ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung), aber die sind nicht überall vorhanden und die Qualität der Beratungen ist stark unterschiedlich und in manchen Fällen sogar alles andere als unabhängig. (Z.B. ist mir eine EUTB-Stelle bekannt, in der eine Dame aus dem Staatsministerium im Vorstand sitzt. Das ist meines Erachtens nicht unabhängig.)

  8. 2019 wurde ein Skandalfall vom Bezirk Oberbayern bekannt, in dem Herr S., ein sehr spezieller Sachbearbeiter bzw. „Fallmanager“ (quer, SZ und JETZT berichteten), verursacht hat, dass einer jungen Mutter ihr neugeborenes Baby entzogen wurde, nachdem die Rollstuhlfahrerin Elternassistenz zu ihrer Unterstützung beantragt hatte, die ihr von Rechts wegen auch ganz klar zusteht. Er behauptete, die Hochschwangere hätte bei Antragstellung nicht rechtzeitig alle Unterlagen vollumfänglich eingereicht und wollte ihr auch gleich noch eine gesetzliche Betreuung aufdrängen.
    Derselbe Herr S. behauptete in einem anderen Fall, er hätte die Gutachten vom MDK, die für die Zuteilung eines Pflegegrads benötigt würden, monatelang nicht erhalten. Bei einer Prüfung der Akte stellte man jedoch fest, dass der Eingangsstempel des Bezirks zeitnah auf dem Gutachten landete… (Seine Lüge ist also eindeutig widerlegbar.)
    Der Verdacht liegt also sehr nahe, dass der Herr bei dem üblichen Verschwinden von eingereichten Unterlagen selbst der Verursacher des Problems war. Die seelischen Leiden, die er damit bei der jungen Mama und dem Baby verursacht hat, sind ihm jedoch egal.

  9. Es gibt kein funktionierendes Beschwerdesystem. Ich mache das mal am Bezirk Oberbayern deutlich (da ich hier am meisten Einblick in die Geschehnisse habe):
    Hat eine schwerbehinderte oder psychisch kranke Person Probleme mit einem Sachbearbeiter, wendet sie sich an den Vorgesetzten. Dies führt zu nichts. Das Schreiben einer Dienstaufsichtsbeschwerde führt wieder zu nichts. So wendet sie sich an den Vorgesetzten des Vorgesetzten und so weiter bis sie ganz oben angelangt ist. Wendet sie sich an die Behördenleitung (im erwähnten Beispiel wäre dies Josef Mederer, Bezirkstagspräsident) interessiert es diesen nicht und er leitet es an den Leiter der Abteilung II Soziales, Herrn Benedikt Bertenbreiter, weiter. Diesen interessiert es auch nicht, aber er veranlasst ein Team, irgendeine ignorante Antwort zu verfassen, die weder auf das Problem eingeht, noch eine Lösung anbietet.
    Wendet sich das Behördenopfer dann an die übergeordnete Regierung (in diesem Beispiel wäre das dann Frau Els, die Regierungspräsidentin), bearbeitet dies dort ein Sachbearbeiter, der keine Lust hat, selbst zu recherchieren, sondern beim Sachbearbeiter vom Bezirk nachfragt und anschließend dessen Behauptungen via Copy & Paste in sein Antwortschreiben übernimmt, für das er sich lange Zeit lässt.
    Wendet sich das Behördenopfer an den Landtag, wird die Beschwerde an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Dort wird sie an den Sachbearbeiter des Hauses weitergeleitet und dieser leitet wieder an den Verursacher des Problems weiter, der dann wieder seine Antwort an die Regierung tippt usw.
    Schreibt man einzelne Politiker an, leiten diese die Schreiben an den Bezirk Oberbayern weiter und die Leser dieser Zeilen können sich nun schon selbst beantworten, wie es weitergeht.
    Staatssekretärin Carolina Trautner leitete sogar sämtliche Originalmails „der Einfachheit halber“ an den Bezirk weiter, obwohl sie vorher dem Behördenopfer ausdrücklich Vertraulichkeit zugesichert hatte.
    Datenschutz? Wen interessiert das hier schon?
    Fazit: Es bringt alles nichts. Beschwerdeführer knallen gegen Betonwände aus Ignoranz und Arroganz.

  10. Die Aktenführung der Behörden wird nicht kontrolliert. Also können sich darin auch mal Falschbehauptungen, Verleumdungen und üble Nachrede auftürmen. Ich rate daher allen, immer wieder mal Akteneinsicht zu beantragen und sie selbst wahrzunehmen, denn nur die Betroffenen selbst können den Wahrheitsgehalt erkennen, während ein Anwalt sich da schon schwerer tun würde.
    Auch hier wieder Beispiele vom Bezirk Oberbayern (aus vorgenannten Gründen), die deutlich machen, dass die Inhalte der Akten manipuliert werden:
    Die Paginierung ist nicht fortlaufend durchnummeriert, sondern auffallend falsch und wurde mehrfach geändert.
    Vor der Akteneinsicht wurden zahlreiche Stellen geschwärzt und viele Seiten durch nummerierte Leerblätter ersetzt. Hier wird deutlich, dass der Bezirk viel zu vertuschen hat und dass der Betroffene von Verleumdungen usw. keine Kenntnis erlangen soll.
    Ich halte diese Methoden für extrem unfair, denn wie soll sich ein Behördenopfer gegen gezielte Lügen zur Wehr setzen, wenn es nicht einmal davon erfährt?
    Der Bezirk Oberbayern jubelte auch schon mal in einem aufgeflogenen Fall ein FREMDES Patientenblatt unter und dichtete damit dem Opfer via Aktenführung Krankheiten an, die es definitiv NICHT hat. Darunter war vor allem die Diagnose einer „alkoholischen Leberzirrhose“ sehr interessant, die einen Richter vom Betreuungsgericht leichter davon überzeugen hätte können, einer gesetzlichen Betreuung, die der Leiter der Abteilung Soziales II heimlich und GEGEN DEN WILLEN der betroffenen Person einrichten lassen wollte, zuzustimmen, denn der Richter musste ja annehmen, dass es sich bei der Patientin um eine Schwerstalkoholikerin handelt.
    Natürlich war es nach einer Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Petri, nur ein „Versehen“ des Bezirks, der beim Kopieren der Akte unterlaufen sei. Natürlich…
    Es käme ja auch sicher niemand auf die Idee, dass so etwas vorsätzlich passiert. Auch nicht, wenn man weiß, dass die Behörde Schwerbehinderte und psychisch Kranke von übergriffigen Sachbearbeitern beleidigen, anschnauzen und anschreien lässt, wenn sie sich gegen Unrecht zur Wehr setzen wollen.
    Genau so „versehentlich“ wurde der gleichen Person in den Schreiben der Behörde u.a. auch schon eine geistige Behinderung angedichtet, die sie nicht hat.

  11. Selbst Befangenheitsanträge, die aus triftigem und beweisbarem Grund gestellt wurden, werden beim Bezirk Oberbayern einfach stur ignoriert.
    Weil man es kann.
    So werden wehrlose Menschen in Gesprächssituationen mit ihnen unangenehmen Menschen gezwungen, die sie gezielt einschüchtern und ihnen Angst machen. Wie soll so eine „Zusammenarbeit“ erfolgreich sein?
    In einem bereits weiter oben erwähnten Fall aus Schleswig-Holstein reagierte das Sozialamt auf den Befangenheitsantrag und zog die Sachbearbeiterin von dem Fall ab. So sieht es der Gesetzgeber ja eigentlich auch vor. Nur beim Bezirk Oberbayern schert man sich eben nicht um solche Kleinigkeiten wie Bundesgesetze. Das SGB X sieht das sogar explizit in § 17 SGB X Besorgnis der Befangenheit vor.
    Eigentlich muss niemand feindselige Sachbearbeiter ertragen.
    Eigentlich.
    Wäre da nicht Bayern, das auf Bundesgesetze einfach pfeift. So sind dort dann eben Schwerbehinderte und psychisch Kranke auch mal richtigen Kotzbrocken ausgeliefert, die ungebremst ihre perverse Freude am Tyrannisieren ausleben können.

  12. Sachbearbeiter können in Akten- und Randnotizen Behauptungen schreiben, deren Wahrheitsgehalt niemand überprüft. So kann man auch kontinuierlich Hetze betreiben. Das klappt besonders gut, wenn sich ein ganzes Team immer wieder in ihren behördeninternen Mails gehässig über Leistungsempfänger äußert und sich gegenseitig hochschaukelt. Sogar Konferenzen, mit denen Betroffene sich angeblich einverstanden gezeigt hätten, können beim Bezirk Oberbayern frei erfunden und behauptet werden, oder angebliche Beschimpfungen gegen Sachbearbeiter und Vorgesetzte, die gar nicht stattgefunden haben und auch von Zeugen, die bei dem betreffenden Behördenkontakt die ganze Zeit über anwesend und aufmerksam waren, verneint werden.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat man das Recht, Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X).
    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht einem ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO, § 84 SGB X).
    Wer jedoch keine Akteneinsicht oder nur Einsicht in manipulierte oder geschwärzte Akten erhält, tut sich schon mal schwer, gegen solche Schweinereien vorzugehen.
    Übrigens passiert derart intriganten Behördenteams auch hier wieder nichts, denn die DSGVO sieht nur Bestrafung von Unternehmern, aber nicht von Behörden(-mitarbeitern) vor. Auf Schwerbehinderte und psychisch Kranke bezogen, ist die DSGVO somit ein zahnloses Gesetz, das sie nicht schützt. Es klingt alles prima, ist es aber bei genauerer Betrachtung eben doch nicht. Als ich bei einer Infoveranstaltung der Grünen im Bayerischen Landtag auf dieses riesige Datenschutzloch in der DSGVO hinwies, zeigte man sich leider an dem Problem nicht interessiert.

  13. Auch Kontaktpersonen wie Haushaltshilfen, Soz.Päd.-Fachkräfte, „Bezugspersonen“ von Vereinen, verfeindete Verwandtschaft, usw. können Betroffenen hintenrum ihre (falschen) Behauptungen in die Akte rotzen, wo sie bis zum St.Nimmerleinstag liegen bleiben und immer mal wieder von Sachbearbeitern durchgeblättert und beäugt werden. Zur Erlangung fieser „Beurteilungen“ für die Akte eignen sich hierfür Nachfragen der Behörde direkt nach einer Kündigung durch die behinderten Arbeitgeber besonders gut. Da die „Beurteilten“ keine Information dazu erhalten, was ihre ehemaligen Mitarbeiter, die bei ihnen eine Vertrauensposition innehatten, behaupten, ahnen sie oft gar nicht, wer sich da hinter ihrem Rücken schriftlich über sie auskotzt.
    Besonders widerlich kann so etwas auch ausarten, wie der Fall, in dem sich eine männliche „Bezugsperson“ in ihrem Ego gekränkt fühlte, weil eine attraktive Frau sich seinem Zugriff entzog, der er wiederholt zugemutet hatte, ihm bei seinen Nickerchen im Büro zusehen zu müssen, oder ihr Wachsmalkreiden und ein Blatt Papier hinwarf, um „irgendetwas zu malen“, anstatt – wie ursprünglich vereinbart – sich um ihre Probleme zu kümmern, was ja nun eigentlich seine Aufgabe und sein Job gewesen wäre. In seiner überschäumenden Wut unterstellte er der Frau in seinem Beurteilungsbogen, ihre Traumatisierung, die durch mehrere Fachärzte diagnostiziert und immer wieder bestätigt wurde, sei ein „Wahn“, in den sie sich hineinsteigere…
    (Er selbst jedoch ist weder medizinisch noch psychiatrisch noch psychologisch ausgebildet und somit ist er überhaupt nicht befugt, Diagnosen zu stellen. Aber auch derartige Scharlatane und Möchtegerntherapeuten finden bei Behörden ungeprüft Gehör bzw. werden gelesen.)

  14. Viele Betroffene erzählen mir von Unterstellungen der Sachbearbeiter und davon, dass man sie nicht ernst nimmt und ihnen ihre Erkrankungen als bloße Einbildung einreden will. Alles muss x-fach nachgewiesen werden, selbst wenn es den Behörden seit Jahren bekannt ist.

  15. Eine Rollstuhlfahrerin berichtete mir, dass ihr Sachbearbeiter sie kränkte, indem er betonte, dass er - im Gegensatz zu ihr - „kein Behinderter sei, der auf Staatskosten lebe“.
    Als sie ihn daraufhin fragte, „ob man in der Behörde etwas braun angehaucht sei“, reagierte er sehr verärgert.
    Merke: Beleidigend werden dürfen immer nur die Sachbearbeiter. Ihre Opfer haben sich das bieten zu lassen, denn sonst landen sie vielleicht unter den „Querulanten“, die dem behördlichen Zersetzungsprogramm, d.h. gezieltem Psychoterror, zugeführt werden, bei dem es unter anderem auch zu Falschbezichtigungen angeblicher Straftaten kommen kann, die zur Kriminalisierung der Personen führen.

  16. Auch ganz harte Fälle von Gängelung durch die Behörden, die zu Job- und Wohnungsverlusten führten, wurden mir berichtet.

  17. In manchen Fällen werden gezielt die Vertrauensverhältnisse zwischen behinderten Arbeitgebern und ihren Assistenten zerstört, indem einfach mal über Monate die Gelder für deren Bezahlung ausfallen.

  18. Eine häufige Klage ist, dass man alles über seine Pflichten erfährt, aber NICHTS über seine Rechte und Möglichkeiten. Gar nicht so selten werden die Ratsuchenden auch falsch beraten und informiert. Ob nun wissentlich, oder aus Dummheit, sei mal dahingestellt. Jedenfalls schadet diese Inkompetenz oder Skrupellosigkeit den Betroffenen, weil sie ihre Rechte nicht wahrnehmen können.

  19. Mehrfach wurden mir auch schon Fälle gemeldet, in denen Leistungsberechtigte sich treu an die Vorgaben hielten, aber der Sachbearbeiter im Nachhinein einseitig die getroffenen Vereinbarungen abänderte.
    Ein Opfer so eines Vorgehens schreibt mir: „Ich saß da mehr als einmal heulend. Eine seiner Kolleginnen hat mich dann aufgefangen. Die gibt es also auch.“
    Durch den Fehler des Sachbearbeiters entstand ihm ein finanzieller Schaden. Es musste sich das Geld leihen.
    Weiter schreibt es dazu: „Später stellte sich heraus, dass ich ein Recht darauf hatte…“
    In einem anderen Fall wurde die Notwendigkeit der Beschäftigung einer Fachkraft (Soz. Päd. o.ä.) behauptet, da die Betroffene sonst kein Persönliches Budget für Schwerbehinderte erhalten könne. Dieser angebliche Fachkraftzwang existiert im Gesetz definitiv überhaupt nicht. Er diente nur der Erniedrigung der Antragstellerin, die schon im Antrag deutlich gemacht hatte, dass es ihr um die – vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – propagierte „maximale Selbstbestimmung“ gehe, die sie mit dem Budget und der damit einhergehenden Möglichkeit, ihre Helfer selbst auszusuchen, erhalte, weil sie keine Personen von irgendwelchen nichtsnutzigen Vereinen mehr ertragen wollte, „die sich parasitär an ihrem Elend bereichern.“
    Man führte jedoch behördenseitig sofort eine weitere Fremdbestimmung und Kontrolle ein, die es in dem Bundesgesetz überhaupt nicht gibt. Diese Übergriffigkeit reichte dem herrischen Sachbearbeiter dann aber auch noch nicht, sondern er kontaktierte auch noch hintenrum die Mitarbeiter (in dem Fall mit dem PB sind sie die Mitarbeiter / Arbeitnehmer der Schwerbehinderten und nicht der Behörde!) und befragte sie über Gesprächsinhalte, Unternehmungen usw. Hiermit wurden geltende Schweigepflichtsvereinbarungen trickreich umgangen, indem sogenannte Fachkräfte als Spione im häuslichen Umfeld und in Arztpraxen etc. installiert und ausgefragt wurden. Auch ein Kündigungsschreiben, welches das Arbeitsverhältnis zwischen Fachkraft und der schwerbehinderten Arbeitgeberin betraf, forderte er an und heftete es in der Akte ab. (So flog die Auskunftsfreudigkeit der Sozialpädagogin geraume Zeit später bei einer Akteneinsicht auf.)
    Diese „Fachkräfte“ machten sich mit ihren rechtswidrigen Auskünften an die Behörde u.U. auch noch strafbar.

  20. Einige Leistungsempfänger berichten von offenen Drohungen, viele davon, dass sie angeschnauzt, gedemütigt, verspottet, diskriminiert und angeschrien werden.
    Ein Betroffener fasste es etwas sarkastisch so zusammen:
    “Sie sind behindert?“
    “Ja.“
    “Haben Sie einen Betreuer?“
    “Nein, ich brauche auch kei…“
    “Heißt das, jetzt muss ich mich schon wieder mit einem von Euch beschäftigen?“
    So ungefähr läuft das in der Regel. Man wird nur blockiert und schikaniert.


    Er meinte dazu auch noch, dass die zuständige Behörde „besonders hinterhältig und behindertenfeindlich“ sei.

  21. Die sogenannten „Zielvereinbarungen“, die – laut Gesetz - zwingend erforderlich sind, damit Schwerbehinderte oder psychisch Kranke das Persönliche Budget bekommen können, werden oft von den Sachbearbeitern in ihrem eigenen Sinne erstellt. (Das kann bei boshaften Sachbearbeitern auch mal so sein, dass sie völlig sinnbefreit sind, damit das PB gar nicht funktionieren kann.) Manche sind sogar so dreist und schreiben diese in ICH-Form, die dann den Eindruck erwecken, als hätten die Antragsteller das so verfasst. Diese müssen jedoch manchmal auch den allergrößten Mist unterschreiben, der ihnen komplett gegen den Strich geht, damit sie das PB erhalten. Unterschreiben sie nicht, gibt es keine Leistung. Unterschreiben sie den Mist, heißt es hinteher: „Sie haben die Zielvereinbarung unterschrieben. Wir betrachten die Angelegenheit als erledigt.“
    Natürlich kann man dagegen dann noch Klage einreichen. Aber auch da wird den Antragstellern dann vorgeworfen, dass sie doch unterschrieben hätten und sich somit einverstanden erklärt hätten. Das haben sie ja nun gerade nicht! Das sind erpresste Zielvereinbarungen, die sogar komplett schwachsinnig sein können. So wurde z.B. einer Selbsthilfegruppenteilnehmerin in so einer, vom Sachbearbeiter vorformulierten, „Zielvereinbarung“ nahegelegt, dass sie sich nur mit NICHTbehinderten treffen darf. Das beschneidet sie ganz erheblich in ihren Rechten und Bedürfnissen.
    Der Sachbearbeiter strich zudem sämtliche sonstigen Bereiche, die in den Zielvereinbarungen normalerweise üblich sind. Da stand unter Punkt 2 „Ziele, die SIE mit dem Persönlichen Budget erreichen wollen“:
    Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen, dass die Antragstellerin Möglichkeiten finden soll, „regelmäßige reale Kontakte“ mit anderen Menschen aufzubauen…
    Anmerkung: Alleine diese Formulierung ist schon recht verwunderlich, denn sie unterstellt ja quasi, dass sie bisher nur irreale Kontakte hätte, die nicht der Wirklichkeit entsprächen. Derartige Diagnosen liegen in dem betreffenden Fall aber überhaupt nicht vor.
    Weiter geht es formulargemäß mit den Bereichen:

    Bereich Selbstversorgung und Wohnen:
    (LEER)
    Bereich Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten:
    (LEER)
    Bereich Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: (LEER)
    Auswirkung mit den Auswirkungen der Behinderung:
    Antragstellerin soll „Lösungsstrategien entwickeln und erlernen, die sie in psychischen Krisensituationen eigenständig anwenden kann.“

    Weiter geht es im Behördentext: „Ziel der Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (= Begleitperson) ist die Hilfe zur Förderung der Begegnung des Umgangs mit nicht behinderten Menschen sowie Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.“

    Alles, was an Bedarf tatsächlich wirklich dringend gewünscht und benötigt wurde, wie z.B. Arztbegleitung, Einkaufshilfe, Beistand bei Behördengängen, Begleitung zum Sport, usw. strich ihr der Sachbearbeiter kraft reiner Willkür und versuchte so, sie davon abzubringen, den Rechtsanspruch auf Leistungen, die das PB definitiv gewähren würde, weiter zu begehren, die ihr ein SELBSTBESTIMMTES Leben ermöglichen sollten.
    Dieser unfassbare Schwachsinn hatte mehrere Jahre Gültigkeit und wurde auch nach zahlreichen Protesten der Betroffenen nicht aufgehoben.

    Liest man Punkt 1 dieser Zielvereinbarungen, steht da immer:
    “Ziele des Persönlichen Budgets. Ziel der Hilfegewährung in Form eines Persönlichen Budgets ist es, Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das heißt, Sie bestimmen selbst, welche Leistungen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen Sie zur Erreichung der Ziele in Anspruche nehmen wollen und wer diese Leistungen erbringen soll.“

    Angesichts dieser Vorgehensweisen, kann man den Punkt 1 der Zielvereinbarungen nur noch als eine einzige Farce betrachten.

  22. Auch Fälle von Hausfriedensbruch und Nötigung gab es schon, bei denen die Betroffenen – gegen ihren Willen – Besuch von Sachbearbeitern oder Gerichtsgutachtern bekamen.
    Jeder sollte sich in seiner Wohnung sicher fühlen können. Nicht einmal die Polizei ist zu so etwas berechtigt. Sie benötigt einen richterlichen Durchsuchungsbefehl oder es muss Gefahr im Verzug sein.

  23. Interessanterweise gibt es beim Bezirk Oberbayern auch spezielle „bezirksinterne Stellungnahmen“ von Fachdienstleuten, die anhand der (manipulierten) Aktenlage etwas zum Gesundheitszustand von Antragstellern schrieben, ohne sie jemals gesehen oder gesprochen zu haben. Nicht einmal ein Schriftwechsel hatte stattgefunden.
    Die hohe Kunst der Hellseherei wird beim Fachdienst des Bezirks Oberbayern sogar ohne Zuhilfenahme von Glaskugeln, Pendeln oder Tarotkarten betrieben und ist somit kostenneutral.
    Praktischerweise kann dann die Abteilungsleitung die darin befindlichen Behauptungen bzw. Verleumdungen gleich nutzen, um einen Antrag abzuschmettern.
    Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt…
    Blöd nur, dass es in dem Fall gar keine Rechtsgrundlage dafür gab.

  24. Mittlerweile kenne ich auch mehrere Fälle von verzweifelten Eltern, die um die inklusive Beschulung ihrer schwerbehinderten Kinder in Regelschulen kämpfen, um ihnen eine Zukunft in den Behindertenwerkstätten zu ersparen, wo sie noch nicht einmal eine Aussicht auf einen Mindestlohn hätten. Dort gäbe es nur ein mickriges Taschengeld. Auch ihnen werden zahlreiche Steine in den Weg gelegt, die Inklusion eher verhindern, als sie ermöglichen. Diese Eltern lieben ihre Kinder und wollen ihr Bestes. Für einige ist das Problem so belastend, dass es ihren ganzen Alltag bestimmt und ihr eigenes Leben auffrisst, weil die jahrelangen Kämpfe alle Kraft rauben. In manchen Fällen wurde den Müttern sogar ein Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom unterstellt, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben.
    Trotz der geltenden Schulpflicht sind mir aktuell gleich mehrere Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen schwerbehinderte Kinder nicht mehr in die Regelschule dürfen.
    Ich erfahre in diesem Zusammenhang zunehmend auch von Androhungen seitens der Behörden bezüglich Sorgerechtsentzugs und möglicher Inobhutnahmen, aber auch von falschen Anschuldigungen angeblicher Kindeswohlgefährdungen. Es ist für mich nicht vorstellbar, dass alle diese Eltern lügen, wenn mir alle unabhängig voneinander die gleichen Probleme berichten, wenn sie um das Recht ihrer Kinder auf Bildung kämpfen.

    Ein Gespräch mit einer befreundeten Contergan-Geschädigten zeigt aber auch andere Möglichkeiten auf: Zu ihrer Schulzeit war es einfach nicht üblich, Schwerbehinderte auszusortieren und so machte sie ganz selbstverständlich unter nicht behinderten Klassenkameraden ihr Abitur und studierte anschließend.
    Man kann eben auch ohne Arme und Beine intelligent sein.

    Eigentlich sollte man alle Entscheidungsträger dazu bewegen, sich mit dem Leben von dem Wissenschaftler Stephen Hawking zu beschäftigen. Offenbar ist vielen nicht klar, welche Potentiale der Menschheit so entgehen können, wenn man Schwerbehinderte in ihrem berechtigten Bildungsbegehren behindert.
  25. Immer wieder kommt es zu Fällen mit ausbleibenden Zahlungen, die Schwerbehinderte und psychisch Kranke sowohl in existenzielle als auch gesundheitliche Notlagen bringen.

  26. Ein mir gut bekannter Fall, in dem das Persönliche Budget zur Weitergewährung beantragt war, wurde vom Sachbearbeiter in seinem Kämmerlein klammheimlich abgeändert in ein „Betreutes Wohnen“. Dies ohne Einverständnis der Betroffenen und ohne sie darüber zu informieren. Diese respektlose Übergriffigkeit hatte über JAHRE Gültigkeit und die Betroffene, eine ehemalige Unternehmerin, wehrte sich vergeblich gegen diese Bevormundung, die sie auch als verletzend und beleidigend empfand. Selbst Hochintelligente werden von dieser Überheblichkeit und Verachtung der Sachbearbeiter einfach plattgewalzt. Manche dieser Schreibtischtäter hätten meines Erachtens aufgrund ihrer Skrupellosigkeit gute Karrierechancen im kriminellen Bereich.

  27. Anständige Sachbearbeiter, denen üble Machenschaften auffallen und daran Anstoß nehmen, haben übrigens einen Maulkorb: Sie stehen vertraglich unter Schweigepflicht, so dass sie nicht auspacken können, was behördeninterne Vorgänge angeht.

Ich könnte noch ewig weiterschreiben, aber ich belasse es an dieser Stelle mal bei den bisher beschriebenen Problemen, da dieser Text derzeit noch kein ganzes Buch füllen soll.

Im Zusammenhang mit der doch recht erheblichen Problematik im Umgang der Behörden mit Leistungsberechtigten würde mich mal interessieren, ob es schon statistische Erhebungen zu Selbstmordversuchen und Selbstmorden gibt, die durch Schreibtischtäter ausgelöst wurden.
Das wäre jedenfalls eine Studie, zu der ich anregen möchte.

Gerne auch noch zusätzlich getrennt aufgelistet nach Sozialbehörden mit erwerbsunfähigen Menschen wie Alten, chronisch Kranken, Suchterkrankten, unbegleiteten Flüchtlingskindern, Schwerbehinderten und psychisch Kranken sowie nach JobCentern mit erwerbsfähigen Menschen im Hartz-Fear-Bezug.

Wer sich im Strudel des repressiven Behördenirrsinns befindet, braucht eigentlich ein abgeschlossenes Jura- und Medizinstudium, um sich dagegen wehren zu können. Die Betroffenen sind aber zumeist wehrlos gestellt, da ihnen in der Regel das nötige Kleingeld für langjährige Prozesse bis hoch zum Bundessozialgericht fehlt und viele Sozialrechtler lieber nach einer gesetzlichen Betreuung gieren oder nach kostenpflichtigen Erstgesprächen, für die sie gleich vorab kassieren. Auch PKH-Anwälte sind kaum motiviert, da es in diesen Fällen viel Arbeit für wenig Geld bedeutet. Das können und wollen sie natürlich nicht leisten, da sie ja auch unternehmerisch denken müssen.
Gerne wird Behördenopfern zu den sogenannten Güterichterverfahren geraten. Ich halte davon gar nichts. Mein Rat: Lasst Euch nicht darauf ein. Damit wird das Hauptverfahren außer Kraft gesetzt und Ihr verliert nur kostbare Zeit, weil sich die Behörde danach wieder nicht an die getroffenen Vereinbarungen hält. Das SG interessiert das aber dann nicht mehr. Es dauert ohnehin Ewigkeiten bis die Fälle endlich mal zur Verhandlung kommen. In ein paar Monaten erschlagen Euch nach einem Güterichterverfahren die alten Probleme erneut oder haben sich ggf. sogar noch enorm vergrößert, weil durch diese Güterichterverfahren überhaupt nichts verbessert wird. Sie sind eher so etwas wie eine Hinhaltetaktik und stärken nur die Frechheit der Behörden.
Gute Sozialrechtler werden händeringend gesucht, aber selten gefunden.
Eine weitere Hürde, die Deutschland aufgebaut hat, sind die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten je nach Bundesland und Behörde. Was nutzen uns also Bundesgesetze, die sich jeder Behördenleiter so hinbiegen kann, wie er gerade lustig ist? Was helfen sie, wenn sogar die Sozialrechtler den Überblick verlieren und sich bei Fällen, die sich um das Persönliche Budget für Schwerbehinderte drehen, schnell abducken, weil sie keine Lust haben, sich mit einem enormen Zeitaufwand in die Komplexität einzuarbeiten. Selbst von großen Kanzleien mit mehreren Anwälten hört man entsprechende Statements.
Kein Wunder, gibt es doch zu dem Persönlichen Budget ganze Wälzer mit Gesetzeskommentaren, die Paragraphen oder Artikel juristisch erklären. Ein Sozialrechtsanwalt, der selbst ein schwerbehindertes Kind hat, bezeichnete bei einem großen Treffen von Angehörigen und Betroffenen das Gesetz bzw. die Probleme damit mal als „ein Graus“. Wie sollen sich da erst die Betroffenen oder ihre Angehörigen damit zurechtfinden, wenn schon Profis ächzen und stöhnen?

Die unterschiedliche Umsetzung eines Bundesgesetzes ist meines Erachtens purer Irrsinn, der m.E. auch dem Grundgesetz (Artikel 31), dass Bundesrecht Landesrecht bricht, widerspricht. Okay, ich gebe zu, ich bin keine Juristin, aber nachdem ich mich nun als Laiin schon so viele Jahre mit Gesetzen beschäftigen muss, möchte ich dringend dazu anregen, endlich bundesweit einheitliche Regelungen im Behindertenrecht zu schaffen, damit sie eine echte Hilfe sind und keine ungeheuerliche Belastung.

Wer Schwerbehinderten und psychisch Kranken so viele Steine in den Weg legt, wenn sie ihre Rechtsansprüche in Anspruch nehmen wollen, sollte als Regierung auch Abhilfe schaffen und überall kostenfreie Rechtsberatung ermöglichen, die schon vor Antragstellung berät und bis zur korrekten Umsetzung unterstützt.
(Es interessiert mich diesbezüglich nicht, dass es kostenpflichtige Verbände wie den VdK oder SoVD gibt, die manchmal gute Arbeit leisten können.)

Einige Erwartungen und Vorschläge an die Bundesregierung:

Ich erwarte, dass die Bundesregierung endlich für Lösungen sorgt und nicht für immer mehr Hürden und Schikanen. Dass sie Sachbearbeiter entmachtet und ÜBERALL (d.h. auch in Bayern!) Sachbearbeiterwechsel problemlos möglich macht, damit niemand in Gespräche mit unangenehmen, feindselig auftretenden Personen gezwungen wird.
Es sollte vor allem Opfern von seelischer und/oder körperlicher Gewalt grundsätzlich ermöglicht werden, mit wohlgesonnenen, freundlichen Sachbearbeitern zu kommunizieren, die ihnen keine Angst machen.
Der Papierkrieg muss gewaltig abgespeckt werden und für alle übersichtlich, leicht und verständlich gemacht werden.
Ich erwarte auch, dass feindselige Sachbearbeiter, die ihren Opfern bewusst schaden, für ihre Taten belangt werden. Auch übergriffiges Einmischen in die privaten Bereiche der Betroffen ist zu unterbinden. So hat auch kein „Fachdienst“ aufzufordern, in Therapie zu gehen o.ä.
Eine dringende Empfehlung: Erweiterung des Datenschutzes auf die Behördenkunden.
Schaffung einer Altersobergrenze für Behördenleitungen, damit machtverliebte, rückständige Greise nicht ewig auf ihrem Thron kleben und damit Innovationen durch frischere und motiviertere Geister verhindern.

Behördenwillkür und Machtmissbrauch muss dringend endlich ein deutliches Ende bereitet werden!
Ich empfehle die Schaffung eines unabhängigen und funktionierenden Beschwerdesystems, das die Betroffenen bis zur Problemlösung unterstützt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte nicht scheinheilig gefeiert werden, ohne sie tatsächlich umgesetzt zu haben. Anderenfalls muss man davon ausgehen, dass Deutschland noch immer so behindertenfeindlich ist, wie es seine Geschichte schon einmal bewiesen hat.

Weiter empfehle ich die Schaffung von gut bezahlten Stellen für echte Behindertenbeauftragte, d.h. welche, die im Auftrag der Betroffenen und nicht im Auftrag der Regierungen, Ministerien, etc. nettes Blendwerk sind, sondern in der Lage sind, schwierige Fälle zu beraten und zu begleiten.
Anmerkung: Wer schon mal erlebt hat, dass ein einfacher Antrag auf Weitergewährung von 95 Euro zu einem unfassbaren Schriftwechsel führte, der über MONATE hinweg andauerte, weil zwei Sachbearbeiterinnen wirklich zu allem zu dämlich waren, weiß wie dringend eine vernünftige Unterstützung der Betroffenen und/oder ihrer Angehörigen gebraucht wird, damit sie ihre Energie sinnvoller einsetzen können, als sich endlos mit Behördenschikane oder -idiotie herumschlagen zu müssen.

Sachbearbeiter sollten sinnvollere Aufgaben erhalten als bisher, damit sie ihre Frustration nicht an wehrlosen Leistungsberechtigten auslassen. Mittlerweile weiß man ja z.B. auch schon, dass die Gängelung und kleinkarierte Überprüfung von Hartz-Fear-Empfängern wesentlich mehr kostet, als an Geldern durch die extreme Korinthenkackerei zurückgefordert werden kann.

Niemand darf meines Erachtens von Sachbearbeitern zu einer unerwünschten „Zielvereinbarung“ erpresst werden können.
Warum setzt man denn nicht mal medizinisch und psychiatrisch ausgebildete Profis für die Bedarfsermittlung ein, die ihren Job beherrschen, fair ausüben und dabei auch wirklich Achtung und Respekt vor Schwerbehinderten und psychisch Kranken haben? Warum werden dabei die Kenntnisse der behandelnden Ärzte, zu denen die Betroffenen wirklich Vertrauen haben, in Frage gestellt und nicht einfach genutzt? Warum werden stattdessen immer noch mehr neuere Gutachten usw. angefordert? Das ist doch wirklich haarsträubender Irrsinn.
Warum sollten ausgerechnet Gutachter, die die Betroffenen überhaupt nicht kennen, die Erkrankungen besser beurteilen können?
Sollte die Problematik beide Bereiche (schwerbehindert und psychisch krank) umfassen, dann kann man eben auch mal ein Team aus zwei Profis zusammenstellen.
Die geplanten Bedarfsermittlungsbögen für das neue BTHG sind doch auch schon wieder kompletter Mist. Da wird erneut ein Bürokratiemonster erschaffen, das vorgibt, nützlich zu sein. Lasst doch die Menschen miteinander sinnvolle Gespräche führen, die den Bedarf individuell klären, ohne dass wieder ein Schubladensystem aufgemacht wird, in dem die berufliche Leistungsfähigkeit ausgewertet wird. Auch Erwerbsunfähige und kognitiv Eingeschränkte haben ein Recht auf ein erfülltes Leben! Diese Auswertung nach Arbeitskraft hat doch auch schon wieder so einen üblen Geruch von anno dazumal und erinnert auch etwas an die Eingangstore zu den nationalsozialistischen Konzentrationslagern.

Sachbearbeiter veränderten in mehreren Fällen im Nachhinein die schriftlichen Vereinbarungen und Bedingungen. Das muss grundsätzlich unterbunden werden. Im Geschäftsleben kann auch keiner hergehen und einfach einseitig einen Vertrag abändern, so dass z.B. die Summe von 13 Millionen Euro festgelegt ist, aber anstelle des Kaufs eines Rolls Royce Unikats, dann plötzlich nach der Unterzeichnung ein verrostetes Dreirad im Kaufvertrag steht. Der Betrüger bekäme mächtig Ärger.
Warum gelten im Umgang mit Schwerbehinderten plötzlich andere Regeln als überall sonst? Wie lässt sich das mit dem Grundgesetz vereinbaren?

Derzeit sind Aufzeichnungen von Budgetkonferenzen ausdrücklich verboten. Sie wären aber in manchen Fällen bis zur Vertragsfindung wichtig, damit hinterher von den Sachbearbeitern keine falschen Behauptungen aufgestellt werden können.
Leute, die eine perverse Freude am Schikanieren ausleben, haben in diesen Funktionen nichts zu suchen. Auch nicht in den Behinderteneinrichtungen.

Ich verweise hierzu erneut auf die finstere deutsche Geschichte und das Milgram-Experiment, das deutlich macht, wie schnell Anweisungen „von oben“ dazu führen, dass die meisten „Normalen“ sogar wehrlose Menschen auf Befehl foltern würden.
Infos zum Milgram-Experiment findet man u.a. hier: https://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/milgram-experimente/9737 und

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/milgram-experiment-fast-jeder-wuerde-auf-befehl-foltern-a-1138728.html


Menschen in gesetzliche Betreuungen oder Heime manipulieren zu lassen, nur weil sie körperlich beeinträchtigt sind, ist Unrecht. Sie haben ein RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG, auf Gleichberechtigung mit anderen Menschen und das Recht auf die von ihnen gewünschte Wohnform! Sachbearbeiter haben sich nicht über ihren Willen hinwegzusetzen. Auch Gesundheitsminister nicht.
(#NoRisg #NoIPReG)

Es bedarf der Einführung eines respektvollen und freundlichen Umgangstons in den Behörden sowie in deren Schreiben.
Anmerkung: Liebe Politiker, wie würde es Euch gefallen, wenn jeder Brief, den Ihr erhaltet, mit Drohungen endet? Eben!
Gewalt fängt mit der Sprache an. Lasst diese permanenten Drohgebärden und stärkt stattdessen das Vertrauen in die Menschen, anstatt sie ständig zu demütigen. Helft ihnen, ohne sie zu bevormunden. Sie sind nicht Eure Leibeigenen, nur weil Ihr mal gewählt wurdet. Auch Macht ist vergänglich.


Jedes Leben ist lebenswert. Darüber hat niemand zu bestimmen und wenn sich die Regierung schon „christlich“ nennt, dann sollte sie auch wissen, dass alle Menschen gleich viel wert sind und kein Leben als geringer zu betrachten ist. Da gibt es obendrein unser schönes Grundgesetz, in dem das fest verankert wurde: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Nächstenliebe (ja, die gilt auch für Migranten und Flüchtlinge) wäre übrigens sehr viel christlicher, als bayerische Behörden mit Kruzifixen zu vernageln.
Jesus hätte sicher deutlich mehr Freude daran, zu sehen, dass die Menschheit endlich hilfsbereit, liebevoll und friedlich zusammenlebt, als überall in Bayern auf ein Folterwerkzeug zu treffen, das ihn vor langer Zeit um sein Leben gebracht hat.


In diesem Sinne: Frohe Weihnachten und eine besinnliche Zeit!

Allen die kein Weihnachten feiern, wünsche ich ebenfalls alles Gute.

Schlussbemerkung: Dass der Bezirk Oberbayern hier öfter mal erwähnt wird, liegt daran, dass er mir räumlich näher ist als andere Behörden und ich deshalb mehr Einblick in die Geschehnisse habe. Das bedeutet also nicht, dass andere Behörden in Deutschland weniger Mist bauen. Es bedeutet aber auch nicht, dass alle so sind wie der Bezirk.
Ich höre auch manchmal, dass Fälle gut laufen und das freut mich jedes Mal ganz besonders.
Dies sollte eine Anregung für alle sein, den Job freundlich und gut zu machen.
Das ist eigentlich ganz einfach: Stellt Euch einfach vor, Ihr sitzt auf der anderen Seite des Schreibtischs und braucht Hilfe, weil Ihr z.B. einen schweren Unfall hattet, oder Opfer eines Gewaltverbrechens wurdet.
Wie würdet Ihr gerne behandelt werden?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Patricia Koller

Aktivistin für Behindertenrechte und Inklusion, Vorstand Behindertenverband Bayern e.V.

Patricia Koller

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