Tatort: Bundestag – Zensur im Herzen Berlins

Zensur Nur ein kleiner Kommentar um Aufmerksamkeit für einen Vorgang zu schaffen, der in einer freien und Demokratie schlicht nicht gehen darf. Es ist ungeheures geschehen.

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Es ist Donnerstag, die 16. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (#PUA) beginnt. Die 6. Öffentliche Sitzung des Gremiums, was zur Aufgabe hat die illegalen Aktivitäten der Bundesregierung und der Geheimdienste aufzuklären, so der Arbeitsauftrag des Untersuchungsausschusses.

Der Blogger, Andre Meister, von Netzpolitik.org ist bei jeder öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses dabei und tippt fleißig ein sehr detailreiches Protokoll in die Tastatur seines Computers. Das scheint der Leitung (des Bundestages?) nicht so recht zu gefallen. Zwar wurde die Presse ausdrücklich vom Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) für ihre gute Arbeit gelobt, doch scheint er mit gespaltener Zunge zu sprechen. Beim Eingang zum Tagungsraum sollten alle Besucher namentlich erfasst werden. Das ist nicht ganz rechtens. Die Journalisten protestierten, nun wurden lediglich die Besucher ohne Presseakkreditierung des Bundestages namentliche erfasst. Was mit diesen Listen geschah ist unbekannt.

Nun nahm das Spiel seinen Lauf. Andre Meister bekam einen ganz speziellen Begleiter an die Seite gestellt. Einen eigenen Polizisten der Bundestagspolizei. Die bundestagspolizei ist der Bundestagsverwaltung angehörig und dem Bundestagspräsidenten unterstellt. Das liegt an der Gewaltenteilung in der BRD, weshalb auch Landtage ihre eigenen Polizeidienststellen haben, die dem Landtagspräsidenten unterstehen. Auf seine Frage ob der Polizist auch folgen würde, wenn er den Platz wechsle, entgegnete der Polizist mit „ja“. Er wies sich mit dem Namen „Meyer“ und der Dienstnummer 122 aus. Dass dies mehr als fragliche Daten sind, das sollte auch dem letzten klar sein.

Dieser Polizist blickte dem Journalisten fortwährend über die Schulter. Auch dasOnlineportal der Zeit berichtet über den Vorfall und zitierte einen Richter, Ulf Buermeyer, aus Berlin, welcher in Verfassungsrecht promovierte. Dieser gab an, dass das eine bedenkliche Praxis ist und ein vermutlich verfassungswidriges Verfahren des Bundestags ist. In Artikel 5 GGheißt es: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Wer sich beobachtet fühl ist nicht frei in seinem Tun. Es gilt also mal wieder, diejenigen die Recht und Gesetz schützen und umsetzen sollen, halten sich nicht an Recht und Gesetz. Die Zensur ist verboten. Die Pressefreiheit und das Zensur- und Kontrollverbot bezieht sich laut dem Ulf Buermeyer auch auf die Tastatur eines schreibenden Journalisten.

Andre Meister tat nichts unrechtes. Er hat lediglich für die Öffentlichkeit Bericht erstattet, da der Bundestag keinen Online Livestream zur Verfügung stellt. Das ist erlaubt, lediglich das Streamen von Bild und / oder Ton ist untersagt. Das tut Andre meister nicht. Die Bundestagspressestelle schob dem Beamten der Bundestagspolizei vor Ort die Schuld zu und stellte es so dar, das er eigenverantwortlich handelte. Das ist aber nicht der Fall – wie ich vermute.

Dieser Artikel erschien zu erst auf meinem Blog teleschirm.info, welcher sich mit Datenschutz und Technischen Aspekten beschäftigt.

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