Das Verlegen von anspruchsvollen Büchern ist kein Geschäft, sondern allenfalls eine Berufung. Dennoch muss es sich in einer Umgebung behaupten können, in der alles, so auch das Buch, primär Ware ist. Verlegen ist auch wirtschaftliches Handeln und braucht deshalb eine Rechtsgrundlage, und die ist für Bücher das Urheberrecht. Ohne rechtliche Regelung wäre im Bereich des Buches ein unzivilisiertes Recht des Stärkeren zu erwarten, wie in anderen Lebensfeldern auch. Niemand würde Eigentumsrechte respektieren, wenn die Aneignung einer Datei nur einen Mausklick entfernt ist. Dann würde die Erzeugung eines Buches von den Nutzern nicht mehr bezahlt werden, was allerdings auch nicht neu wäre.
Was früher der Kopierer in der Uni ermöglichte, kann heute das Internet, nur viel schneller, und im gleichen Ausmaß verschärft sich das Problem. Weil schon zu Kopierzeiten die Bezahlung von Büchern über den Markt nicht klappte, gab es ein System von Förderungen, das die Markterlöse ergänzte und so die Produktion und den Umlauf von Büchern ermöglichte, die der Markt nicht finanzierte. Die Urheberechtsgesellschaften spielen eine wichtige Rolle in diesem System, wie kritisch man Ihnen gegenüber auch sein kann.
Geläufige Praxis
Als Verleger müßte ich das Urheberrecht bedingungslos verteidigen und spätestens seit der unaufhaltsamen Verbreitung des E-Books seine Ausweitung auf das Internet begrüßen, da ich ja auch für den Vertrieb im Internet eine Rechtsgrundlage brauche. Das scheint klar zu sein, aber so einfach ist es leider nicht. Denn es gibt auch für mich als Verleger viele gute Gründe, endlich ein Recht abzuschaffen oder zu verändern, das unerträglich viel Raum für Missbrauch durch manche Urheber und für gewissenslose Praktiken der Abmahnbranche zulässt. Anwälte, die das Urheberrecht zur eigenen Bereicherung nutzen, Urheber, die das Urheberrecht als Quelle leicht verdienten Geldes entdeckt haben, gibt es nämlich nicht nur im Internet. Missbrauch des Urheberrechts ist zwar nicht alltägliche, aber dennoch geläufige Praxis, mit der sich leider auch ein Kulturverlag auseinandersetzen muss. Ein Beispiel gefällig? Ein französischer Autor schickt uns einen kleinen Text auf Deutsch mit der Bemerkung, er könne über die Übersetzung verfügen, wir könnten ihn drucken, alles sei geregelt. Auf unsere Nachfrage schickt er den Namen der Übersetzerin nach. Zehn Jahre später meldet sich der Anwalt einer anderen Übersetzerin, sie und nicht die im Buch genannte Übersetzerin hätte den Text übersetzt, und sie verlange jetzt Schadenersatz und teure Urteilsveröffentlichungen in Zeitungen. Ein Verlag würde für die Zweitnutzung einer Übersetzung dieser Übersetzung circa 160 Euro verlangen und üblicherweise bekommen, die er mit der Übersetzerin teilt. Macht im Bestfall bei 16 Buchseiten eines noch dazu leichten politischen Textes 160 Euro für die Übersetzerin. Die Übersetzerin, verlangt für ihren unendlichen Schaden, der ihr nach zehn Jahren (sic!) aufgefallen ist, 5.000 Euro (sic!). Gericht und ihr Anwalt wollen noch mal circa 5.000 Euro dazu. Macht 10.000 Euro für 160 Euro, wenn das kein gutes Geschäft ist. Nein, beim Urheberrecht stimmt schon seit Langem etwas nicht; dass es als Quelle solch schamloser Bereicherungssucht dient und zu groteskem Unrecht führt, kann niemand wollen. Wie ist es überhaupt möglich, dass das Urheberrecht solche Praktiken zulässt, ursprünglich bestand sein Sinn doch gewiss im Schutz von geistigem Eigentum? In diesem Fall trifft und bedroht es einen Verlag, der sich durch jahrzehntelanges Kulturengagement eine hohe Reputation erarbeitet hat.
Darf Recht solchen Missbrauch erlauben und Urhebern und ihren Anwälten ermöglichen, ein jahrzehntelanges Kulturengagement mit derartig überzogenen Forderungen zu zerstören? Urheberrecht sei verschuldensunabhängig, erklärt der Anwalt dazu, und das nutzen die Abmahnanwälte und sich schlau dünkende Urheber eben aus. Nicht die Absicht der Urheberrechtsverletzung zählt, sondern die Verletzung selbst. Gewiss, die Bereicherungssucht solcher Urheber und Anwälte liefert die Energie für den Missbrauch dieser Regel, solche Leute wird es leider immer geben. Aber erst die Beschaffenheit des Urheberrechts bietet die Möglichkeit zu diesem verwerflichen Handeln. Ein vernünftiges Urheberrecht müsste so gebaut sein, dass solche Missbrauchmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Das bestehende Urheberrecht tut das nicht.
Traumhafte Zuwachsraten
Waren solche Geschichten bisher Einzelfälle, die nur Leute betrafen, die professionell mit urheberechtlich geschütztem Material zu tun hatten, so macht das Internet mit seinen Downloadmöglichkeiten und all den Fallen bei der Nutzung von Fotos, Texten und Videos für die eigene Website daraus ein allgemeines Phänomen, von dem heute viele Leute betroffen sind.
Eltern wissen nicht, wie ihnen geschieht, harmlose Nutzungen werden kriminalisiert und die Abmahnindustrie hat traumhafte Zuwachsraten, sodass der Gesetzgeber zumindest mäßigend eingreifen mußte. Auf einmal rückt das Urheberrecht in das Zentrum und führt zu einer grundsätzlichen Debatte. Neben der Ausweitung des alltäglichen Missbrauchs des Urheberrechts für ungerechtfertigte Bereicherung kommen im Internet grundsätzliche Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre hinzu. Seit 9/11 höhlt der Staat systematisch die demokratischen Institutionen und die rechtsstaatlichen Normen und Institution unserer westlichen Gesellschaft aus. In Deutschland führt das zu einer Wiedervereinigung besonderer Art. Bald könnten wir uns von ehemaligen Stasimitarbeitern beraten lassen, wie man sein Volk am besten überwacht und gängelt. Nein, so weit sind wir noch nicht, aber auf dem Weg dorthin schon länger. Wir haben noch die Möglichkeit, uns zu wehren, die Justiz ist noch unabhängig und die Presse auch. Wer, wie ich, Diktaturen kennt, sieht die Entwicklung aber mit Sorge. Die ohnehin schon schwierige Auseinandersetzung ums Urheberrecht hebt mit den Fragen, die das Internet aufwirft, ins allgemein Gesellschaftspolitische ab. Nicht umsonst ist aus Urheberrechtsfragen eine politische Partei wie die Piraten entstanden.
Zukunft unserer Bildung
Welche Modelle gibt es denn für das Buch? Kann man ein Buch wie eine CD in die Songs zerlegen, um diese dann einfach für 99 Cent verscherbeln zu können? Wenn Philosophiestudenten Hegeltexte nur noch auf das Wort Dialektik hin durchsuchen, dann die Zitate verbinden und sich etwas Kommentar dazu laden – dann ja. Sonst nein. Die Zukunft des Buches hängt ab von der Zukunft unseres Denkens, unserer Bildung, unserer Kommunikation. Und umgekehrt. Wissen nur noch für Suchfunktionen optimiert statt in Zusammenhänge gebracht, verändert auch uns. Wie sollen wir ohne Buch lernen, ein Universum zu entwickeln, in dem wir quer durch die Zeiten Zusammenhänge, Entwicklungslinien, Ansätze, Brüche sehen und dabei Entscheidungen in den von jeder Generation neu zu stellenden großen Fragen für uns zu treffen lernen? Wer sind wir, wer wollen wir sein, wie kommen wir dahin?
Am 13. 9. veranstaltet der Börsenverein des deutschen Buchhandels einen Tag zum Urheberrecht. 20 Verlage öffnen ihre Türen für ein interessiertes Publikum
Peter Engelmann (geb. 1947 in Berlin) wuchs in der DDR auf. 1973 wurde er als Häftling durch die BRD freigekauft. Vor 25 Jahren gründete er in Wien den Passagen Verlag, der bis heute nicht nur die neueste französische Philosophie (Derrida, Ranciere) bei uns bekannt macht
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