Die Grenzen der Diskursverschiebung - eine Nachbetrachtung zu Emmely

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Liebling der Medien ist BarbaraE., auch Emmely genannt, in den letzten Tagen geworden. Ihren Job ist sie trotzdem los. Ihr Bild prangte in den letzten Tagen auf mehreren Titelseiten von Tageszeitungen, auch der Boulevardpresse. Diese Publicity verdankt E. einen eigentlich ganz beschiedenen Wunsch.Sie arbeitet seit 31 Jahren als Kassiererin und möchte diesen Job auch behalten. Doch ihr war von dem Discounter Kaiser’s fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unrechtmäßig eingelöst haben soll. Nachgewiesen wurde ihr dieses „Vergehen“ nicht. Die Kassiererin bestreitet den Vorwurf entschieden. Doch ein Nachweis ist für eine Kündigung auch gar nicht nötig, wie das Landesarbeitsgericht Berlin am vergangenen Dienstag noch einmal bekräftigte.
Denn im Arbeitsrecht kann mit dem Instrumentarium der Verdachtskündigung ein Lohnabhängigerschon entlassen werden, wenn es nur eine plausible Möglichkeit gibt, dass er sich in den Augen der Arbeitgeber eines Vergehens schuldig gemacht haben könnte. Dieses Instrumentarium, das den rechtsstaatlichen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ für das Arbeitsrecht außer Kraft setzt, existiertschon seit Ende des 19.Jahrhunderts. Dass die Verdachtskündigung jetzt in starke öffentliche Diskussion und Kritik geraten ist, kann sich das Solidaritätskomiteemit Emmely als Erfolg anrechnen. Es hat in den letzten Monaten durch eine gezielte Pressearbeit den Fall Emmely erst zu dem Medienereignis gemacht, das es nun nach dem zweiten Urteil geworden ist. Dabei ist es gelungen, die Kassiererin auch in führende Talkshowszu Wort kommen zu lassen. Sowohl bei Anne Will vor einigen Wochen als auch bei Kerner am letzten Dienstag war die Entlassung von Emmely im Besonderen und die Verdachtskündigung im Allgemeinenein zentrales Thema. Auch dort war die Publikumsmeinung eindeutig: die Kündigung wurde weitgehend als ungerecht empfunden.
Doch juristisch ist der Fall trotzdem nur noch schwer zu gewinnen. Da vom Arbeitsgericht keine Revision zugelassen wurde, müssten sichEmmely und ihre Verteidigung auf ein geld- und zeitaufwendiges Prozedere einlassen, um
doch noch eine andere Entscheidung durchzusetzen.

Wo war die Gewerkschaft?
Der Fall zeigt auch, die Grenzen der Diskursverschiebung als politische Taktik. Wenn es sich bei dem Fall um eine Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht oder Hautfarbe gehandelt hätte, sässe Emmely wahrscheinlich jetzt wieder hinter der Kasse. Weil es sich bei der Verdachtskündigung aber ein zentrales Instrumentarium des Klassenkampfes von oben handelt, den sich die ideologischen Staatsapparate, in diesem Fall das Berliner Landesarbeitsgericht, nicht so leicht aus der Hand nehmen lassen, bleibt sie trotz bester Medienberichte arbeitslos.
Wenn neben der Verschiebung der Diskurse auch mit materiellem Druck auf das Unternehmen gearbeitet worden wäre, sähe unter Umständen das Ergebnis anders aus. Dann hätte die Dienstleistungsgewerkschaft verdi ihre sehr aktive Kollegin Emmely nicht nur mit Presseerklärungen unterstützen dürfen. Wo blieben die gewerkschaftlichen Kundgebungen vor den Kaiser’-Niederlassungen? Hätte verdi nicht mit den Erfahrungen der Lidl-Kampagne arbeiten können? Hätte nicht schon die Drohung damit Kaiser’s zum Einlenken bewegt? Die öffentliche Meinung, die auf Seiten der Kassiererin steht, hätten ein solches Ergebnis zumindest nicht unwahrscheinlich gemacht.
So lautet das vorläufige Ergebnis, dass das mangels anderer Druckmittel in der Linkensehr beliebte Setzen auf das Verschieben der Diskurse medial gelungen ist, aber keinen materiellen Erfolg gebracht hat. Und dassdieGewerkschaft, die den materiellen Druck hätte erzeugen können, wieder einmal als ihre schärfste Waffe nur die Presseerklärung benutzt hat.

Peter Nowak
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Peter Nowak

lesender arbeiter

Avatar

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden