Kriminalisierte Rassismuskritik

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Der rassistische Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini am 1. Juli 2009 sorgte im In- und Ausland für Schlagzeilen. Am kommenden Mittwoch wird er noch einmal die Gerichte beschäftigen. Angeklagt ist die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer, die sich kritisch mit dem Geschehen rund um die Bluttat befasste.

Dazu gab es auch genügend Grund. Denn der Neonazi Alex Wiens erstach Frau El-Sherbini in den Räumen des Dresdner Gerichts, nachdem sie gegen ihn als Zeugin ausgesagt hatte. Sie hatte Wiens angezeigt, weil der ihre Kinder nicht auf dem Spielplatz lassen wollte und sie rassistisch beleidigte.

Dass der bekennende Rechte die Tatwaffe mit ins Gericht bringen konnte, war schon unverständlich. Dass aber einer der herbeigeeilten Polizisten zunächst den Mann der Erstochenen, der von dem Neonazi selber schwer verletzt worden war, angeschossen hat, war noch schwerer nachvollziehbar. War die augenscheinlich einzige nichtdeutsche Person am Tatort für die Polizei automatisch der Täter? Diese Fragen stellten sich viele nach den Ereignissen in Dresden, auch die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer.

Sie hatte in mehreren Interviews zum Mord an der Ägypterin die Vermutung geäußert, der Fehlschuss des Polizisten hätte einen rassistischen Subtext gehabt haben könnte. Dies wäre auf Grund verbreiteter Medienbilder, die seit Jahren das Negativbild „arabischer Terrorist“ stark vergrößerten, denkbar und könnte gerade in einer Situation wirken, in der ein überlegtes Handeln nicht möglich ist. Obwohl Schiffer betonte, sie habe mit ihrer Kritik keinen der beteiligten Polizisten damit als Rassisten angegriffen, sondern eben auf strukturelle Mechanismen hingewiesen, erging ein Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro gegen die Medienwissenschaftlerin. Ausgestellt hatte ihn die Staatsanwaltschaft Nürnberg auf Grundlage einer Anzeige eines der beteiligten Polizisten. Nach dem Widerspruch von Frau Schiffer wird am 24. März vor dem Erlanger Amtsgericht der Fall verhandelt.

Alle betroffen

Er hat mittlerweile mit Recht bundesweite Aufmerksamkeit erhalten. Zahlreiche Wissenschaftler und Journalisten haben sich mit der Medienwissenschaftlerin solidarisiert. Sollte sie verurteilt werden, wäre es in der Tat schwieriger, über strukturelle Hintergründe von Rassismus im Alltag zu berichten oder darüber zu forschen. Dabei sind solche Vorkommnisse keineswegs die Ausnahme. Fast jeder hat schon im Alltag erlebt, dass bei Fahrzeug-, Personen- oder Ticketkontrollen Menschen, die nicht deutsch aussehen, von der Polizei rabiater behandelt werden. Das lässt sich an den Gesten, dem Tonfall der Kommunikation, an Seitengesprächen und vielen anderen Details festmachen. Aber es ist natürlich oft nicht beweisbar und die beteiligten Beamten werden jeden Rassismusverdacht von sich weisen. Sollte Sabine Schiffer verurteilt werden, gäbe es auch eine größere juristische Handhabe, um unliebsame Fragen von Journalisten, antirassistischen Gruppen und zivilgesellschaftlichen Initiativen mit der Drohung eines langwierigen und teureren Verfahrens zu minimieren. Dann wiederum würde die vielzitierte Schere im Kopf dafür sorgen, dass man einen möglichen Verdacht auf einen juristischen Subtext erst gar nicht mehr verbalisiert. Daher haben die Unterzeichner des Solidaritätsaufrufs Recht, wenn sie schreiben, dass das Verfahren gegen Frau Schiffer auch sie betrifft. Und zwar nicht als so häufig strapazierte Floskel sondern im materiellen Sinne.

Peter Nowak

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Peter Nowak

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