Nennt Name und Adresse der Richter des BVerfG

Mietendeckel Das Bundesverfassungsgericht trifft auf eine aktive Mieter*innenbewegung, die sich jetzt radikalisieren muss.

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Von niemand gewählte Männer und Frauen, die alle keine Sozialmieter*innen, aber wohl häufig Eigentümer*innen sind, haben als letzte Instanz im Staat des Kapitals entschieden. Der Mietendeckel wurde gekippt, eben weil er gewirkt hat und weil Menschen mit wenig Einkommen die Erfahrung machten, dass ständige Mieterhöhungen kein Naturgesetz sind. Jetzt sollte diese Erfahrung nicht in Ohnmacht enden. Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass ein Bundesverfassungsgericht auf eine aktive außerparlamentarische Bewegung traf. Nachdem 1975 das Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung, die Abtreibungen in einen bestimmten Zeitraum legalisieren sollte, kippte, radikalisierten sich Teile der Frauenbewegung (https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/201776/1975-streit-um-straffreie-abtreibung). Eine der ersten militanten Aktionen der feministischen Gruppe Rote Zora war ein Angriff auf Gebäude des Bundesverfassungsgerichts als Protest gegen das Urteil. Viele Feministinnen fragen sich mit Recht, warum eigentlich ein Klüngel von von niemand gewählten Männern über ihren Bauch entscheiden sollte.

Lasst uns die Richter*innen zu Hause besuchen

Heute sollten sich die aktiven Mieter*innen fragen, warum eine Gruppe von Männern und Frauen, die kaum jemand kennt, über den Mietendeckel entscheiden sollen. Dazu sollten als erster Schritt die Namen und Adressen der Richter*innen veröffentlicht werden, die sich mit dem Kippen des Mietendeckels im Sinne ihrer Klasse betätigen. Um das genauer zu prüfen, müssen wir wissen, wo und wie sie wohnen. Dann können wir sehen, ob eine der Richter*innen in einer Sozialwohnung lebt. Oder, ob sie in den Vierteln der Reichen leben, die gar keinen Bezug zum Leben von einkommensschwachen Menschen haben. Die müssen sich, wenn sie Hartz IV beantragen, auch daran gewöhnen, dass sie von den Jobcentern in ihren Wohnungen aufgesucht werden können. Dann wird geprüft, ob die Angaben ihres Antrags der Realität entsprechen. Mit welch größerem Recht sollen aktive Mieter*innen bei den Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts nachsehen, die über das Recht auf Wohnen von Millionen Menschen entscheiden. Schließlich haben die Immobilienkonzerne schon angekündigt, die entgangene Miete in der Zeit des Mietendeckels nachzufordern. Das BVerfG hat mit seinem Urteil gezeigt, dass als Staatsapparat ein schönes Leben für Menschen mit geringen Einkommen im Kapitalismus nicht möglich ist. Sollten wir daraus die Erkenntnis ziehen, dass wir eben den Staatsapparat zerschlagen müssen? Diese Lektion zogen Marx und viele andere aus der Pariser Kommune, deren 150-jährige Geschichte wir gerade hinter uns haben. Das Bundesverfassungsgericht gehört zu diesem Staatsapparat.

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Geschrieben von

Peter Nowak

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