Neue Fragen im Fall Dominik Brunner

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„Sein Tod ist ein Fanal für Deutschland. Dominik F. Brunner hat sein Leben hingegeben, um vier Kindes in der Münchner S-Bahn vor jungen Gewalttätern zu schützen“. Dieses Zitat ist aus dem „Freitag“ vom September 2009. Aber man hätte in fast jeder anderen Zeitung ähnliche Elogen auf den bayerischen Selfmade-Mann Dominik Brunner lesen können, der als Kinderretter von zwei drogenabhängigen Jugendlichen so schwer verprügelt wird, dass er stirbt.

Wer die Geschichte hinterfragte,musste sich zumindest vorwerfen lassen, ein naiver Gutmensch, wenn nicht Schlimmeres, zu sein. Dabei hatten sich sehr schnell einige Fragen geradezu aufgedrängt. So werden die Jugendlichen als rachedurstige Berserker beschrieben, die es Brunner heimzahlen wollten, weil er sich vor Schüler gestellt hat, die von ihnen erpresst wurden. Aber wie passt dazu, dass einer der Jugendlichen mit der Bahn weiterfuhr und nur zwei ausstiegen? Handelt so eine Clique, die nur als Rache aus ist? Nachdem in München der Prozess gegen die Jugendlichen begonnen hat, sind mache scheinbaren Gewissheiten ins Wanken geraten.

Brunner scheint demnach keineswegs das wehrlose Opfer einer alkoholisierten Jugendbande, sondern ein Mann, der seine Kräfte überschätzt hat. Laut verschiedenen Zeugenaussagen provozierte er regelrecht einen Kampf, tänzelte um die Jugendlichen herum und schließlich schlug er einen von ihnen mit voller Wucht ins Gesicht. Erst danach soll der Jugendliche ausgerastet sein und Brunner u.a. mit einem Schlüssel schwere, aber nicht tödliche Verletzungen zugefügt haben. Sein mitangeklagter Kumpan soll ihn mehrfach vergeblich besänftigt haben. Der Tod von Brunner aber sollinfolge eines Herzinfarkts eingetreten sein, der durch die Aufregung und einen nicht erkannten Herzfehler eingetreten ist.

Sollte sich diese Version bestätigen, wären die Jugendlichen keineswegs sympathische Zeitgenossen, aber darauf kommt es auch nicht an. Sie wären dann auch nicht die kaltblütigen Mörder, die uns der Boulevard präsentierte.

Dann müsste sie wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden. Aber selbst Notwehr könnten die Angeklagten für sich in Anspruch nehmen, wenn Brunner tatsächlich gleich so kräftig hingelangt hat.

Wie weit die Notwehr reicht

Wie weit eine Notwehr gehen kann, machte das Berliner Amtsgericht am 28.3. 2004 deutlich, als es einen Rentner freisprach, der den Rapper Maxim im Juni 2003 mit einem Stich ins Herz tötete. Zuvor hatte der Rentner Maxims Frau belästigt und als Diebin beschimpft, weilsie ihre Ware in der Kaufhalle nicht in einem Einkaufskorb verstaute. Als Maxim in der Auseinandersetzung schlichten wollte, stach der Rentner zu. Trotzdem erkannte das Gericht auf Notwehr und sprach ihn frei. So wie die Jugendlichen die Kinder hatte der Rentner Maxims Frau vorher beleidigt, also die Auseinandersetzung provoziert. Anders als Brunner griff aber Maxim nicht an und kam trotzdem ums Leben. Der Rentner, der den Konflikt verursacht hatte, musste laut Gericht nur das Gefühl haben, angegriffen zu werden, um freigesprochen zu werden. Brunner hingegen schlug zu. Wie schon betont, geht es hier nicht um Sympathiesondern um die Durchsetzung von Recht.

Genau das wurde bei der Berichterstattung über diesen Fall manchmal vergessen. Der erfolgreiche Self-Made-Mann, der auch mal das Recht in die eigene Hand nimmt, hatte natürlich die Sympathien nicht nur des Boulevards, während arbeitslose, drogenabhängige Jugendliche schon per se verdächtigt sind. Eine unabhängige Prozessbeobachtung sollte darauf achten, dass das Urteil nicht von diesen Klischees geprägt ist.

Peter Nowak

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Geschrieben von

Peter Nowak

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