Schutzmacht für einen Islamisten

Sami A. Er ist ein Beispiel für Privilegierung rechter Ideologen durch die deutsche Justiz, in dem Fall des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wo bleibt die linke Kritik daran?

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Mit einem Zwangsgeld droht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wenn nicht Schritte unternommen werden, einen Islamisten wieder nach Deutschland zurück zu holen. Doch selbst erklärte Gegner*innen von Abschiebungen brauchen in diesen Fall nicht in Aufregung zu verfallen.

Es handelt sich bei ihm nun wahrlich nicht um einen Geflüchteten, dem in Deutschland seine Rechte voranhalten werden. Er reiste privilegiert als Student nach Deutschland ein und war dann im islamistischen Milieu aktiv. Die tunesische Justiz ermittelt gegen ihn. Daraufhin stellte er in Deutschland einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Seit mehr als 10 Jahren versuchte das BAMF ihn an Tunesien auszuweisen. Nun wurde er überstellt und muss sich dem Verfahren stellen. Es ist wirklich schwer einzusehen, was daran so Skandalös sein soll?

In den Prozessen gegen türkische und kurdische Linke jedenfalls gibt es eine gute Kooperation mit der türkischen Justiz, die auch nicht beeinträchtigt war, als die Türkei wegen Erdogans Deutschland-Schelte heftig in der Kritik stand. Tunesien ist allerdings nicht mit der autoritären Türkei zu vergleichen. Es gab dort 2011 eine Revolution und daraus ist ein einigermaßen funktionierender bürgerlicher Staat geworden.Wie in allen bürgerlichen Staaten ist dort natürlich Ausbeutung und Unterdrückung nicht abgeschafft. Aber es wurde eine einigermaßen funktionierende Gewaltenteilung geschaffen. Dafür wurde das Land sogar mit dem Friedensnobelpreisausgezeichnet. Gesellschaftliche Minderheiten wie Homosexuelle sind in Tunesien noch immer vielfältigen Gefahren in dem Land ausgesetzt, worauf die Grünen mit Recht hinweisen. Doch bei Sami A. handelt es sich um einen mutmaßlichen Islamisten, der eine Bedrohung für solche Minderheiten darstellt. Es ist auch eine kolonialistische Brüskierung der nach den Umsturz entstandenden tunesischen bürgerlichen Demokratie, den sich die Gelskirchener Provinzrichter da leisten. In Tunsien gibt es eine einflussreiche islamistische Partei, die auch in Regierungsfunktionen ist, aber es gibt auch eine demokratische Zivilgesellschaft, die diesen Islamisten schon öfter Grenzen gesetzt hat. Es gibt also keinen Grund, warum dem tunesische Staatsbürger Sami A. nicht ein Verfahren wegen islamistischer Aktivitäten in seinem Heimatland gemacht werden kann. Vielleilcht fürchten die Gelsenkirchener Jurist*innen, dass ihre tunesischen Kolleg*innen ihnen zeigen, wie man Menschen wie Sami A. zur Verantwortung ziehen kann. Dann würde deutlich, dass die deutsche Justiz nicht fähig oder nicht willens ist, rechte Ideolog*innen, in dem Fall einen Islamisten zur Verantwortung zu ziehen.

Warum hatte der rechte Ideologe Sami A. in Deutschland Privilegien, von denen LInke nur träumen können?

Wenn überhaupt, dann müsste man fragen, warum dieser Sami A. Privilegien hatte, von denen beispielsweise kurdische und türkische Linke nur träumen können. Sami A. konnte auch deshalb in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden, weil die islamistischen Aktivitäten im Ausland verübt worden. Nun gibt es in Deutschland den berüchtigten Paragraphen 129b, der genau dafür gemacht sein soll. Linke aus der Türkei und Kurdistan werden nach diesem Paragraphen für an sich völlig legale Tätigkeiten, wie das Sammeln von Spenden und das Organisieren von Konzerten zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Es ist völlig richtig, die Abschaffung dieses Paragraphen zu fordern. Aber solange er noch existiert, ist es berechtigt zu fragen, warum es ausgerechnet gegen Islamisten wie Samir A. scheinbar stumpf bleibt. Warum kann das Organisieren eines Grup Yorum-Konzern nach dem Paragraph 129 b zu hohen Haftstrafen führen, nicht aber salafistische Aktivitäten? Die Sache wird noch besonders brisant, wenn man weiß, dass Deutschland historisch immer wieder als Schutzmacht des Islams aufgetreten ist, wie der Historiker David Motadel in seinen Buch „Für Prophet und Führer“ (https://www.klett-cotta.de/buch/Geschichte/Fuer_Prophet_und_Fuehrer/84719) nachweist. Das Verwaltunggericht Gelsenkirchen reiht sic h mit seinen fortgesetzten Versuchen, einen tunesischen Staatsbürger den Strafverfolgungsbehörden seines Lands zu entziehen und ihm in Deutschland erneut den Ruheraum zu verschaffen, den er in den letzten Jahren genossen hat, in diese Tradition ein. Wo bleibt die säkulare Linke, die genau hier mit ihrer Kritik ansetzt und sich damit klar von jeden rechten Instrumentaliserungsversuchen distanziert?

Beispiel Graue Wölfe

Sami A ist eben kein Beispiel für die Benachteiligung eines Geflüchteten in Deutschland sondern im Gegenteil für die Privilegierung von Menschen mit rechter Ideologie, woher sie auch kommen. Der Islamismus ist nur eine Spielart dieser Ideologie. Manche werden sich noch erinnern, wie in den 1980er Jahren Anhänger der extrem nationalistischen türkischen Grauen Wölfe immer wieder privilegiert wurden, von der Justiz und der Politik. Linke Gruppen aus der Türkei und Deutschland haben dagegen protestiert. Da wäre niemand auf die Idee gekommen, einen türkischen Grauen Wolf mit einem linken türkischen oder kurdischen Aktivisten oder einer Aktivistin gleichzusetzen.

Wenn die Debatte um Sami A. etwas Positives hatte, dann ist es die verstärkte Aufmerksamkeit, die auch andere Abschiebungen der letzten Zeit bekommen haben. Dadurch konnte festgestellt werden, dass ein junger Afghane abgeschossen wurde, obwohl sein Asylantrag noch nicht beschieden wurde. Bei ihm ist die Forderung nach Rückführung völlig berechtigt.

Statt sich derart über Sami A. aufzuregen, hätte das NSU-Urteil eine viel stärkere Kritik verdient. Dabei geht es nicht mal in erster Linie darum, dass mit Andre Eminger unter dem Beifall seiner Gesinnungsgenossen ein bekennender Neonazi mit einem besonders milden Urteil bedacht wurde. Vielmehr wurde im NSU-Urteil gegen alle Beweise die staatliche Version festgeschrieben, dass die NS-Terrorgruppe aus 3 Personen bestand, von denen zwei nicht mehr leben. Die Hoffnung der Angehörigen, dass das Verfahren mindestens einen Teil ihrer offenen Fragen beantwortet wurde ignoriert. Dieser Staat schützt uns nicht“, kommentierten Bafta Sarba und Tahir Della von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland das Urteil. Anders als für Islamisten und andere Rechte war für sie Deutschland historisch nie Schutzmacht.

Peter Nowak

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Geschrieben von

Peter Nowak

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