Solidarisch mit linksunten.indymedia

Gegen Medienzensur 3 Autor*innen, gegen die wegen ihrer Solidarität mit der verbotenen Plattform Indymedia.linksunten ermittelt wird, begründen den Grund ihres Engagements

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Ihre Freitag-Redaktion

Frage:Ihr engagiert euch gerade ziemlich für die verbotene internet-Plattform links-unten.indymedia. – Warum macht ihr das?

Antwort: Naja – der Staat hat seinen Anteil daran. Eigentlich hatten wir ja vergangenes Jahr nur einen kurzen Text geschrieben, in dem wir uns gegen das Verbot aus-sprachen. Der Text ist hier dokumentiert (http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/) Nachdem wir erfahren haben, dass das LKA gegen uns nun wegen diesesTextes ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren führt, schien es uns notwendig zusein, nicht kleinbeizugeben, sondern uns noch etwas mehr reinzuhängen.

Frage:Das ist jetzt aber ein understatement, oder? Ihr hattet euch ja vergangenesJahr nicht nur gegen das Verbot ‚ausgesprochen’, sondern die Überschrift eures Textes lautete: „Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen“. Wundert es euch da, dass der Staat gegen euch ermittelt?!

Antwort: Nein, „wundern“ wäre schon zu viel gesagt. Damit, dass daraus ein Ermitt-lungsverfahren folgen kann, hatten wir schon gerechnet – das geht ja auch aus eini-gen der Kommentare, die unter dem Text aus dem vergangenen Jahr stehen, hervor.Aber unser Widersetzen war schon kalkuliert – es sollte die Aufmerksamkeit auf die Kollateralschäden des linksunten-Verbotes lenken. Außer, dass wir den kurzen Textgeschrieben hatten, hatten wir unsere eigenen alten Texte, die wir bei linksunten ehohne Konspirationsbemühungen veröffentlicht hatten und von denen auch der Staatvermutlich nicht behauptet, dass sie illegal seien, wiederveröffentlicht. Und wir hattenandere, die bei linksunten ebenfalls nicht-konspirativ publiziert hatten, aufgefordert, esuns gleichzutun.Das ist ja schon bemerkenswert: Dass sich der Staat an einigen wenigen Artikeln undvielleicht etwas mehr Kommentaren aufhängt, die – in dieser oder jener Form –Gewalt im revolutionären Kampf befürworteten, aber zugleich hunderte, wenn nichttausende Artikel, in denen es um ganz andere Fragen ging, nicht mehr zugänglichsind.

PN:Nein, es gibt in der Tat keinen Grund, sich zu wundern oder empört zu sein. Ichmöchte aber auch hinzufügen, dass es auch kein Naturgesetz ist, dass die Staatsap-parate darauf mit Repression reagieren. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits einge-stellt, in einem andere Fall wurde eine Person verurteilt.

Antwort: Nein, wir hatten letztes Jahr geschrieben: „linksunten war undmuß wieder werden: Ein Portal der – v.a. außerparlamentarischen – Linkenin ihrer ganzen Vielfalt.“ und „Wir möchten [...] linksunten in seiner ganzen Pluralität – von links-militantbis pazifistisch-sozial-bewegt – wieder haben.“ Und dazu stehen wir auch weiterhin.
Frage: Wie haltet ihr es denn selbst mit Militanz?
Antwort:Wie wir es selbst mit Militanz halten, spielt im vorliegenden Zusammenhang keine Rolle, denn
linksuntenist ja nicht wegen Dingen, die wirgesagt oder getan haben verboten worden.Aber da die Frage nun schon mal auf dem Tisch liegt, wollen wir nicht versuchen, ihrauszuweichen: Ungeachtet gewisser Unterschieden unter uns sowohl hinsichtlich dertheoretischen Position als auch des Verhaltens lässt sich unser Minimalkonsens in dieser Frage vielleicht wie folgt darstellen: „Eine Linke, die inhaltlich und strategisch nursehr mäßig einen Plan hat, wie die Verhältnisse nach links gewendet werden können,wäre schlecht beraten, ausgerechnet an der Frage der gewaltsamen Form zu eskalieren.“Aber um auf eure Ausgangsfrage, warum wir versuchen, uns fürlinksunten ins Zeugzu legen, zurückzukommen: Aus genau dem Grund, aus dem
linksunten, dem Staat ein Dorn im Auge war – linksuntenwar eine Schnittstelle zwischen legalen sozialen
Bewegungen und Initiativen sowie der militanten Linken. Und wir wollen uns frei überdas Selbstverständnis der militanten Linken informieren können und mit der militantenLinken diskutieren können, ohne dass diese sich dabei staatlicher Zensur unterwerfen muss. Eine Diskussion, die Zensur unterworfen ist, ist bestenfalls
zufällig eine, in der sich das bessere Argument durchsetzt. Deshalb ist unser Ziel keinesfalls ein asetisches
linksunten, sondern einlinksunten, in dem alle auf Überwindung von Herrschaft, Ausbeutung und Diskriminierung gerichteten Argumente vorgebracht werden können.So in etwa hatten wir es in einem
Flugblatt ausgedrückt,das wir kürzlich bei der#Unteilbar-Demo verteilt hatten
ASch: Da wir hier ein paar mehr Zeichen zur Verfügung haben, als für unsere Demo-Flugi, möchte ich noch hinzufügen, dass ich mit der ‚Gewaltfrage’ schon ein paar mehr Probleme habe, die sich nicht auf die Frage,„Bist du für oder gegen (revolutionäre)Gewalt?“ reduzieren lassen. Nicht zufällig habeich bei scharf-links eine vierteilige Artikelserie (3+1) zu diesem Thema veröffentlicht. Das hätte ich bestimmt nicht gemacht, wenn ich keinen Diskussionsbedarf in dieser Frage mehr sehen würde.Im übrigen ist meine politische Sozialisation im wesentlichen über den ‚Trotzkismus’verlaufen, sodass ich den Begriff ‚militante Linke’ vermutlich etwas anders ‚definieren’würde, als diejenigen, die eher eine Affinität zum ‚autonomen’ Milieu haben.
PN: Ich begreife mich als Rätekommunist und würde mich in der Gewaltfrage von zwei Positionen abgrenzen: der reflexhafte Distanzierung, wie sie von einem großen Teilder Linken regelmäßig erfolgt, wenn eine politische Aktion nicht in den staatlich genormten Bahnen abläuft. Genauso wende ich mich aber gegen eine Mystifizierung vonpolitischer Gewalt, wie sie in Teilen des insurrektionistischen Spektrums der Anarchist*innen zu beobachten ist. Manche Erklärungen zu militanten Aktionen können durchaus mit der aktuellen Regulationsphase des Kapitalismus kompatibel sein. Das habe ich in einem hier dokumentierten (
http://peter-nowak-journalist.de/2018/09/04/riot-und-neoliberalismus/) Text, der in der Graswurzelrevolution erschienen war, näher ausgeführt.
dg:Dieser Doppelabgrenzung kann ich gut zustimmen, auch wenn ich mich nicht alsRätekommunistIn verstehe.
Frage: Rechnet ihr ernsthaft damit, dass eine solche Argumentationslinie („wir wollenuns frei über das Selbstverständnis der militanten Linken informieren können und mitder militanten Linken diskutieren können, ohne dass diese sich dabei staatlicher Zensur unterwerfen muss“) Erfolg vor den Gerichten des bürgerlichen Staats haben kann?
dg: Ich würde zumindest schon mal hinzufügen, dass der Staat nicht nur ein bürgerlicher, sondern auch ein patriarchaler und rassistischer ist – was unsere Erfolgschancen aber auch nicht verbessert.
PN:Der Erfolg vor Gerichten ist eine Frage des Kräfteverhältnisses. Da es in dieser Sache bereits eine Einstellung gab, ist die auch in unseren Fall möglich. Natürlich wirddas Gericht dabei nicht unsere Begründung anwenden. Die ist ja aber auch nicht in erster Linie für die Staatsapparate, sondern für die Linke formuliert.
dg: Falls ich noch eine zweite Antwort auf die gleiche Frage geben darf: Ich rechne auch nicht damit, dass die Gerichte – ausgerechnet in der jetzigen politischen Konjunktur – auf eine Argumentationslinie einschwenken werden, die auch der militantenLinken die vollen Grundrechte aus Artikel 5 Grundgesetz gewährt. – Die Frage, für welche AdressatInnen wir unsere Texte schreiben oder ich jedenfalls meine schreibe,
würde ich allerdings etwas differenzierter beantworten als Peter: Von den Gründen unserer politischen Parteilichkeit fürlinksuntenwerden wirsicherlich kaum Menschen in den politischen und repressiven Staatsapparatenüberzeugen können – außer einen Teil der bewegungsorientierten Mitglieder der Linkspartei vielleicht und ganz vereinzelten Linken, die immer noch in Grünen und SPD hängengeblieben sind. Von dem, was ich zur Frage, warum das linksunten-Verbot m.E. illegal und unser Text aus dem vergangenen Jahr legal ist, schreibe, beanspruchte ich allerdings schon, dass es auch für Leute im Staatsapparat – zumindest für juristisch
ausgebildete Leute sowie Justiz- und InnenpolitikerInnen – und für JournalistInnen und anderen Menschen, die sich mit diesem Themenfeld beschäftigen, verstehbar und einsehbar ist – auch wenn sich bei weitem nicht immer das bessere Argument durchsetzt und auch nur allzu oft wider bessere Einsicht gehandelt wird. Das, was ich juristisch argumentiere, argumentiere ich auf der Grundlage dergeltenden Gesetze des bestehenden Staates– was dazu führt, dassvieles von dem, was ich für politisch richtig halte, nicht legal ist (worauf ich
meine politische Strategie und Taktik einstelle). Aber es ist auch nicht alles illegal, sondern manches sehr wohl
legal, was ich für politisch richtig halte. An solchen Punkten erlaube ich mir, den Staat beim Wort zu nehmen.
Dieses ‚methodologische Prinzip’ bzw. diese Unterscheidung zweier Argumentationsebenen –Was ist richtig?
und Was ist legal?– hatte ich im Kontext des Verfahrens gegen vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe
(mg)vor ein paar Jahren, in einem Text, der unter der Überschrift „Recht, Gesetz, Revolution“ bei „trend.onlinezeitung“erschienen war, etwas genauer begründet.
ASch: Meine Haltung ist, dass es sowieso keine ‚Lösung’ für diese politischen Fragenauf einer rein
juristischenEbene geben kann. Der Staat kann immer jedes Gesetz soauslegen, dass es in sein Interessenkalkül hineinpasst. Der Kampf dagegen ist daher ein Fass ohne Boden. Selbst wenn der Staat eine free speech
-Haltung vertreten würde, könnte er dazu tausende Ausnahmetatbestände finden, und das ganze wäre
wieder erodiert.
dg: Ich bin dagegen der Ansicht, dass es Rationalitätsstandards juristischer Argumentation gibt, deren Einhaltung von nicht-faschistischen Staaten erwartet werden kann und gewartet werden sollte (auch wenn dieses Bemühen durch die Haltung vieler –sowohl reformistischer als auch linksradikaler – Linken, ihre eigenen politischen Wün-sche mit einem moralisch aufgeladenen Begriff von „Recht“ zu identifizieren, nicht gerade einfacher wird).
Frage:Dann kommen wir mal von der – defensiven Antirepressionsarbeit – zur aktuellen politischen Lage. Wie schätzt ihr denn die „jetzige politische Konjunktur“ ein und welchen Stellenwert hat dabei dasinksunten-Verbot?
ASch.: Insgesamt fügt sich das linksunten-Verbot in eine allgemeine politische und kulturelle „Rechtsverschiebung“ ein, die sich in einer Tendenz zu bonapartistischem Regierungsgehabe und polizeistaatlichen Methoden (G20!!) ausdrückt. Beabsichtigt wird mit dem linksunten -Verbot, die gesamte Linke und den (system)kritischen Diskursgegen neoliberale Austerität, Militarismus, Kriegskurs und Rassismus/Faschismuseinzuschüchtern. Ganz mundtot machen wird man ihn sicher nicht können.
Hinzukommt der Zusammenhang mit den G20-Protesten, der natürlich den Verdachtaufkommen lässt, dass das Verbot eine Art kleinliche ‚Rache’ für die misslungene Show von Hamburg ist; und dafür hat man sich ein relativ schwaches und (politisch) isoliertes (Bauern)Opfer ausgesucht. Und zum anderen die große zeitliche Nähe zuden Bundestagswahlen (im letzten Jahr), um noch mal fleißig rechtspopulistische Ressentiments zu bedienen.
PN: Das linksunten-Verbot war erklärtermaßen eine Reaktion auf die teilweise militanten Proteste gegen den G20-Event in Hamburg im letzten Jahr. Danach wurden zahlreiche linke oder alternative Zentren und Einrichtungen angegriffen. Nur stellte sich heraus, dass die meisten rechtlich nicht so einfach abzuräumensind. Daher war daslinksunten-Verbot auch ein Symbol der Politik, sie reden nicht nur über Repression, siehandeln auch. Im übrigen würde ich auch nicht das Vorurteil bedienen, dass die Repression immer schlimmer wird. Das ist keine lineare Entwicklung. Es sei nur daran erinnert, dass während der Anti-AKW-Proteste immer wieder Publikationen dieser Bewegung beschlagnahmt und verboten wurden. Damals gab es auch Razzien in Infoladen und Asten, die die Publikationen ausgelegt und unterstützt haben, aber auch in Druckereien, wo sie hergestellt wurden. Heute wird eben für ein Onlinemagazin ein Verein
konstruiert, der dann verboten wird.
dg:Ich teile eher die Sichtweise von Peter; bin aber – im Unterschied sowohl zuAchim als auch Peter – skeptisch von einem allzu engen Zusammenhang zwischen G20-Protesten und inksunten-Verbot auszugehen. Eher dürfte die Randale von Freitagabend ein passender Anlass gewesen sein, um etwas, das Teile des Apparatesschon länger wollten, nun tatsächlich zu probieren.
Frage: Warum interessiert ihr euch für linksunten? / Was war linksunten eigentlich?
ASch: linksunten war/ist ein deutscher Ableger des weltweiten indymedia-Netzes. Die ‚offizielle’ bzw. jedenfalls älteredeutsche indymedia-Seite (de.indymedia) ist von demVerbot – jedenfalls bisher –nicht
betroffen. Aber erst kürzlich hat die AfD gefordert, auch de.indymedia zu verbieten. indymedia hat seinen Ursprung in der globalisierungskritischen Bewegung.linksunten hatte einen starken Schwerpunkt auf „Antifaschismus“, aber es erschienen auch Artikel zu allgemeinen politischen Themen, sowie Demoberichte, Ankündigungen und Aufrufe für Veranstaltungen und Erklärungen anderer politischer Gruppen und Bewegungen. Dies ist im übrigen auch juristisch relevant: Bei einem so breit – und teilweise auch widersprüchlich / diskutierend – angelegten Informationsangebot ist eine inhaltliche Zurechnung aller Beiträge zu den Plattform-BetreiberInnen selbstvon vornherein ausgeschlossen. Es ist aber zutreffend, dass das Angebot von linksunten einen nicht übersehbaren Anteil aus dem „linksautonomen“und „anarchistischen“ Spektrum hatte, der auch ‚militante’ Aktionen nicht ausschloss.
PN:Ich sehe Indymedia als ein Organ des linken Medienpluralismus, wie er in der Hochzeit der globalisierungskritischen Bewegung entstanden ist. Als freier Journalist,der für verschiedene linke und linksliberale Medien arbeitet, stört mich schon lange dieTrennung in Medienaktivist*innen und „richtige“ Journalist*innen. So mussten die Kolleg*innen, die bei den G20-Protesten in Hamburg die Akkredidierung verloren oder garnicht bekamen, immer betonen, dass sie „richtige“ Journalist*innen sind, damit sie als
Opfer von staatlicher Repression anerkannt wurden. Als im Juli 2001 anlässlich der G8-Proteste in Genua der erste große Repressionsschlag gegen Indymedia-Aktivist*innen in der Diaz-Schule gelaufen ist, gab es zumindest in linken und linksliberalen Kreisen diese Trennung in Medienaktivist*innen und „richtige“ Journalist*innennicht. Mit meiner Unterstützung von Indymedia-Linksunten will ich an diese Solidarität
anknüpfen.
Frage: Würdet ihr sagen, dass linksunteneine Gefahr für die herrschendenVerhältnisse war?
ASch:Es dürfte ziemlich offensichtlich sein, dass diese Frage – leider – mit einem klaren ‚Nein’ beantworten werden muss. Aber selbst bei den gegenwärtig gegebenen Kräfteverhältnissen, in dem die ‚radikale Linke’ völlig marginal ist, scheint es der‚bürgerliche Staat’ für politisch geboten zu halten, möglicherweise ‚rechtswidrige’ Inhalte als ‚Aufhänger’ für ein komplettes Medienverbot zu nutzen. Dies drückt gegen über (beispielsweise) den 70er Jahren der bundesrepublikanischen Geschichte eine massive Rechtsverschiebung
aus. Darum ist es auch unter ‚demokratie-theoretischen’ Gesichtspunkten jetzt sehr wichtig, dem linksunten
-Verbot mit allen gebotenen Mitteln entgegenzutreten. Denn sollte dieses ‚Vereinsverbot’ von den Gericht für mit der bestehenden Gesetzeslage vereinbar erklärt werden, wäre das das Einfallstor, politisch unliebsame Medien mundtot machen zu können. Und dabei geht es nicht einmal um eine reale Gefährdung der Verhältnisse; sondern allein schon die Tatsache, dass sich Leute ‚von unten’ und selbstbestimmt vernetzen, diskutieren und organisieren, scheint schon Stein des Anstosses genug zu sein.
dg:Ich sehe die Sache etwas weniger dramatisch. Zwar ist zutreffend, dass es in den 70ern kein Komplettverbot von Medien gab. Aber es gab in der 1990ern Jahre denVersuch, die „Organisation [...], die für die Herausgabe und Verbreitung der [...]Untergrunddruckschrift ‚radikal’verantwortlich ist“1, als „kriminelle Vereinigung“ zu verfolgen. Auch wenn das Ermittlungsverfahren am Ende nach § 153a StPO eingestellt wurde (s.S. 49), war das durchaus der schärfere Angriff – und zwar unter zwei Gesichtspunkten:1 so der BGH in einem Beschluss zum damaligen Ermittlungsverfahren ; das Gericht unterschied alsoimmerhin korrekt zwischen der „Organisation“ und dem Medium, was das BMI jetzt im Fallelinksuntennicht macht. Die damaligen Versuche die radikal-HerausgeberInnen zu kriminalisieren warenVersuche der Bestrafung fürvergangeneherausgeberische Tätigkeit (+ implizierter Drohung für die Zukunft – für den Fall der Fortsetzung der Tätigkeit),ohnedass es vorher ein Verbot der vermeintlichen „kriminellen Vereinigung“ausgesprochen wurde. (Die juristische Logik davon ist, dass für „kriminelle Vereinigungen“ davon ausgegangen wird, dass den Beteiligten die Illegalität ihresTuns bewusst ist und es daher keiner Verbotsverfügung bedürfe. Das ist für klassische Straftaten, wie Körperverletzung oder Raub sicherlich plausibel; fürdie Herausgabe einer Zeitung aber nicht.) Insofern gesteht das Bundesinnenministerium mit seiner jetzigen Verbotsverfügung gewissermaßen zu, dass linksunten zumindest kein eindeutiger Fall ist: Es bedarf jedenfalls zunächst einmal des Verbotes – um Klarheit zu schaffen – und dann dürfen etwaige spätere Verstöße gegen das Verbot bestraft werden.(Nur zur Klarstellung: Auch wenn der jetzige Vorstoß des BMI auf der Ebene der strafrechtlichen Behandlung der vermeintlichen Vereinsmitgliedschaft vordem Verbot weniger weitgehend ist, als der Angriff auf die radikal in den 90ern,ist das jetzige Präventivverbot des Mediumslinksunten– unabhängig von dessen künftigen Inhalt – der stärkere [und mit dem Zensurverbot nichtvereinbare] Eingriff in die Pressefreiheit . Es wurde damals keingenerelles Verbot ausgesprochen, eine Zeitschrift mit dem Tite radikalzu publizieren.)
Für Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 I StGB) ist der Strafrahmen höher als für mitgliedschaftliche Betätigung in einer verbotenenVereinigung (§ 85 IIStGB). In einem anderen radikal-Verfahren wurde zunächstwegen Werbung für eine „terroristische Vereinigung“ durch Abdruck von RZ-
Anschlagserklärungenverurteilt.2 Auch dafür galt damals ein Strafrahmen, derhöher war, als der des heutigen § 85 II StGB.(Auch gab es Verurteilungen wegen einzelner [bestimmter] Äußerungen zum bewaffneten Kampf und sogar wegen des bloßen Druckens [!] solcher Äußerungen [siehe:https://de.wikipedia.org/wiki/AGIT-Drucker]. Also: So neu das alles m.E. nicht.) Aber ich stimme Achim zu: Von der Konstruktion des BMI „‚Medium = Verein’ + sofortiger Vollziehbarkeit von Vereinsverboten“ sind potentiel alle Medien bedroht. Mit der gleichen Konstruktion könnte das BMI auch die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Handelsblatt zu „Vereinen“ erklären und diese dürften dann erst einmal – im Verbotsfalle – nicht erscheinen, bis das Bundesverwaltungsgericht das Verbot für rechtswidrig erklärt (oder der Klage zumindest aufschiebende Wirkung zubilligt). Und dass unter politischen Verhältnissen, in denen das
Bundesinnenministerium zumindest vorläufig sogar den Spiege und die FAZ am Erscheinen hindern kann, auch vom Bundesverwaltungsgericht kaum noch Gutes zu erwarten ist, dürfte auf der Hand liegen.

ASch: Vermutlich hat DG historisch recht. Ich kenne die Geschichte mit der radikal nicht, aber ich vermute stark, dass der Zusammenhang mit dem sog. ‚bewaffnetenKampf’ damals der ausschlaggebende Faktor war. Diese Zeit der RAF, 2. Juni und wiesie alle heißen mögen, kann aber meines Erachtens mit der heutigen Situation überhaupt nicht verglichen werden. Während die ‚Stadtguerilla’ tatsächlich einen militärischen Kampf betrieb (wie immer man den politisch bewerten will), und der Staat da auch bemüht war, den sog. ‚Sympathisantensumpf’ trocken zu legen (betraf ja sogar namhafte Schriftsteller wie Böll zum Beispiel), geht es bei linksuntendoch im wesentlichen um Meinungen und nicht um Taten (weil die ‚Linke’ zu Taten gar [mehr] nicht fähig ist). Und das scheint mir doch in Sachen ‚Repression’ insofern schlimmer zu sein, weil es die Freiheit des Geistes bedroht oder zumindest einschränkt. Und das in einer Situation, in der die ‚Linke’ ohnehin historisch darniederliegt und man den ‚Klassenkampf’ als vergangene Geschichte begreift, der für das ‚heute’ keine Relevanz mehrhat.

dg:Ja, dass der Staat damals mehr Anlass hatte, sich bedroht zu fühlen als heute,teile ich (auch wenn es weiterhin Anschläge gibt, wenn auch auf geringerem militärischem Niveau). Aber das verändert ja nur das Verhältniszwischen Anlass und staatlicher Reaktion, aber nicht das Ausmaß der staatlichen Reaktion als solches.

ASch:Aber zwischen Anlass und Ausmaß gibt es aber schon auch einen kausalenZusammenhang.

Frage: Wie seht Ihr denn insgesamt die juristische Seite des linksunten Verbotes und die Vereins-These des BMI insbesondere?

ASch:Ich sehe die Anwendung des Vereinsrecht auf linksunten als juristisches Konstrukt, um ein komplettes Medienverbot umzusetzten, was vermutlich grundgesetzlich (und medienrechtlich) nicht gedeckt ist. Ich bin aber ein juristischer Laie und kann das daher nur unter dem Vorbehalt des möglichen Irrtums sagen.

PN: Ich schließe mich den Ausführungen an, bin aber ebenfalls juristischer Laie. Ichmöchte noch mal betonen, dass meine Solidarität dem Medium linksunten als pluralistisches Organ gegolten hat. Mir ist nicht bekannt, dass sich jemand als Mitglied einesVereins gleichen Namens geoutet hat. Das Spezifische von Indymedia war gerade,dass keine zentrale Redaktion bestanden hat, dass grundsätzlich alle Texte reinsetzenkonnten, dass es aber eine Moderation gab. Die hat in den Anfangsjahren von Indymedia auch öffentliche Treffen abgehalten. Aus Zeitgründen habe ich diese Entwicklungen dann nicht mehr weiter verfolgt und Indymedia und linksuntennur noch als Autor genutzt.

DG:Ich bin etwas skeptisch allzu sehr auf den Vereins-Begriff zu fokussieren. Der Vereins-Begriff des Vereinsgesetzes ist recht weit; und dieser hat nun einmal nichts mit demBegriff des „eingetragenen Vereins“ aus dem BGB und auch nichts mit den nicht-eingetragenen BGB-Vereinen zu tun; und es kommt insoweit auch nicht daraufan, ob sich die GenossInnen selbst als Verein verstanden haben.In einemPunkt scheint aber auch mir sehr fraglich zu sein, ob es einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gab: Das Vereinsgesetz spricht davon, dass sich die Vereinsmitglieder„einer organisierten Willensbildungunterworfen“haben – dass mag beim bürgerlichen Vereinsleben zur Zeit der Verabschiedung des Vereinsgesetzes und davor sowie zumal mal bei den Organisationen der ArbeiterInnenbewegung der Fallgewesen sein: Das Zentralkomitee oder der Parteivorstand macht eine Ansage – und alle marschieren in eine Richtung. So diszipliniert, wie die proletarischen Massen im Normalfall zur Arbeit gehen, machen sie auch Revolution.Das gab diesen Organisationen eine gewisse Schlagkraft und damit Gefährlichkeit fürden Staat; und dies erklärt (nicht : politisch rechtfertigt) das staatliche Bedürfnis, manche dieser Organisationen zu verbieten, was der BRD-Staat ja in den 1950er- und60er Jahren mit der KPD und deren Vorfeldorganisationen massenhaft praktizierte. Dagegen funktioniert doch linksradikale und sozial-bewegte Organisierung seit 1968 (vielleicht mit Ausnahme der Stadtguerillagruppen der 70er bis 90er Jahre) nicht mehrnach jenem militärischen Gleichschritt-Modell. Vielmehr machen die Leute dann und solange etwas zusammen, wie sie sich einig sind; und diejenigen, die nicht überzeugtsind, müssen auch nicht mitmachen – und im nächsten Moment machen sie dann vielleicht wieder mit; jedenfalls gibt es keine ‚Unterwerfung’. Das ist zwar viel emanzipatorischer, aber auch nicht so schlagkräftig, wie das alte Modell – und unter diese speziellen Gesichtspunkt erscheint auch mir unwahrscheinlich, dass die herausgeberische Struktur von linksunten dem entsprach, was der Gesetzgeber von 1964 (sowie Verwaltung und Rechtsprechung schon viel früher) als ‚gefährliche Vereine’ ins Visier genommen hatte(n).Aber darauf kommt letztlich nicht an: Auch falls es einen „Verein“ gegeben habensollte, so heißt das nicht, dass er im vorliegenden Fall verboten werden durfte; und selbst wenn der vermeintliche „Verein“ verboten werden durfte, so ist zwischen dem Verein als organisatorischer Struktur und dem herausgegebenen Medium zu unterscheiden. Das Grundgesetz sieht zwar für bestimmte Fälle Vereinsverbote aber keine Medienverbote vor. Wie gesagt: Es wurde nie verboten, Zeitschriften namens radikal oder interimzu publizieren, sondern es wurden einzelne Ausgaben beschlagnahmt,wenn sich der Staat an deren Inhalt störte (und wusste, wo er Exemplare finden kann),und es kam zu Strafverfahren, aber nicht zu einem Verbot deskünftigen Erscheinens dieser Zeitschriften, Deshalb ist m.E. juristisch und politisch richtig, – statt sich an einem gefühlten Verständnis von Verein und Nicht-Verein festzubeißen – das linksunten-Verbot als Verletzung von Zensurverbot und Pressefreiheit anzugreifen.

Frage: Wie seht Ihr das Verhalten des linksliberalen Spektrums bzw. von BürgerInnenrechtsgruppen zu dem linksunten-Verbot?

ASch:netzpolitik.org weist darauf hin, dass es gesetzlich ausreichend wäre, die Betreiber aufzufordern, rechtswidrige Texte zu löschen, anstatt gleich die gesamte Plattform zu verbieten.Und in einem Kommentar im neuen deutschlandheisst es:„Autoren befürworten auf der [linksunten.indymedia] Plattform regelmäßig Gewalt gegen Polizisten. Hässlich ist das – besonders angesichts der Tatsache, dass einige Autonome nicht vor Taten zurückschrecken, bei denen Menschen zu Tode kommen können. Doch strafbar ist es nicht. Als Meinung schützt das Grundgesetz auch Äußerungen, die gefährlich sind und auf die Umwälzung der politischen Ordnung abzielen. DasBundesverfassungsgericht bekräftigt, dass das Grundgesetz auf den freien Meinungsstreit vertraut. Heißt: Das Gewaltargument wird geschützt, damit es widerlegt werdenkann.Die Begründung des Verbots erscheint angesichts dessen hanebüchen: Polizistenseien als Schweine und Mörder tituliert worden. Das habe Gewalttaten legitimiert. Tatsächlichhatdas BundesverfassungsgerichterstletztesJahrim‚All-Cops-are-Bastards’-Urteil festgestellt, dass Kollektivbeleidigungen dieser Art als Meinung geschützt sind. Man fragt sich: Liest der Innenminister diese Urteile nichtFür die Demokratie ist die Trennung zwischen Meinung und Straftat konstitutiv. Siemuss verteidigt werden. Gegen Autonome. Und gegen Thomas de Maizière.“

dg:Auch wenn wir das vermutlich alle drei politisch nicht oder nicht voll unterschreiben würden und dies auch grundrechtlich nicht konsequent liberale Positionen sind, so sind es immerhin mal kritische Positionierungen zum Komplettverbot von linksunten. – Und über mangelhafte linksliberale Solidarität zu mosern, besteht jedenfalls kein Anlass solange auch im Spektrum der revolutionären und radikalen Linken nicht gerade eine große Solidaritätswelle zur Verteidigung von linksunten läuft.

PN:Ich möchte da das linksliberale und gewerkschaftliche Spektrum schon etwasmehr in die Pflicht nehmen und noch einmal wiederholen, was ich schon vorhin sagte:„So mussten die Kolleg*innen, die bei den G20-Protesten in Hamburg die Akkredidierung verloren oder gar nicht bekamen, immer betonen, dass sie ‚richtige’ Journalist*innen sind, damit sie als Opfer von staatlicher Repression anerkannt wurden.“ GeradedielinksliberaleKritikverlangt„richtige“durchStaatsapparatebeglaubigte Journalist*innen. Wer dies nicht ist, hat oft wenig Chance, Gegenstand linksliberaler

Solidarität zu werden, wenn er nicht in Kuba, Venezuela oder Russland aktiv ist. In dieKritik würde ich auch die Deutsche Journalist*innenunion bei ver.di mit einbeziehen,die DGB-gewerkschaftliche Interessenvertretung von Journalist*innen. Dazu wurde aufdem letzten Journalist*innetag ein Kritikpapier unter dem Titel „Kein Kuscheln mit demGewaltapparat“verteilt,dashiernachlesbar

(http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/dju_tag2018.pdf) ist. Es geht dort besonders um das Schweigen der Medien in Bezug auf das linksunten-Verbot, aber auch in Bezug auf andereStaatsrepression nach dem G20-Gipfel. Es ist meines Wissens das einzige Kritikpapier, das diesen Aspekt ohne moralisierende Anklage beleuchtete.

Frage: Was schlagt ihr für die weitere Solidarität mitlinksunten vor?

ASch:Es gab ja im vergangenen Jahr schon eine gewisse Menge an Demos undSoli-Erklärungen gegen das linksunten-verbot. Auch die kritische Berichterstattung inden (online)-Medien und sozialen Initiativen ist sicher sehr hilfreich. Aber letztlich werden all diese Initiativen nichts bis wenig bewirken, wenn diese verschiedenen Ansätzenicht miteinander koordiniert werden. Nur auf den Rechtsweg zu hoffen, scheint unszu wenig/zu passiv zu sein, aber rechtliche Schritte einzuleiten ist auf jeden Fall einElement im Widerstand gegen das Verbot.Für eine Koordination all dieser verschiedenen Ansätze und Initiativen scheint mir eineArt Aktionseinheit in Form eines (informellen)Bündnisses die geeignetste Struktur zusein. Alle, die gegen das Verbot von linksuntensind – unabhängig von den konkreten

Begründungen dafür – sollten sich vernetzen (in welcher Form auch immer), um geeignete Maßnahmen zu beschließen: egal, ob es Demos, Presseerklärungen oder juristische Schritte sind. Ein erster – und wie wir weiterhin meinen: guter – Schritt wäre es, wenn diejenigen,die mal bei linksunten publiziert haben, ihre Texte wieder zugänglich machen würdenals konkreter Akt der Solidarität. Die Gefangenen-Gewerkschaft hat es bereits vorgemacht!

PN:Wenn weitere Organisationen und Einzelpersonen sich an einem solchen Selbstbekenntnis beteiligen würden, wäre das ein wichtiger Akt der Solidarität. Die Staatsapparate müssten sich dann überlegen, ob sie gegen alle ermitteln. Dadurch würde aufjeden Fall auch Aufmerksamkeit auf das Indymedia-Linksunten-Verbot gelegt.

dg: Ich bin zwar auch prinzipiell für Aktionseinheiten und würde mich auch freuen,

wenn mehr Leute und Gruppen sich zu ihren früher bei linksunten veröffentlichten Texten bekennen würden. Allerdings bin ich etwas skeptisch, ob es viel bringen würde, über einen kaum vorhandenen Unterbau an Aktionen einen Überbau von Aktionseinheit zu konstruieren.Das heißt meines Erachtens: Zunächst einmal müssten Aktionen vorgeschlagen werden, die dafür nützlich sein könnten, eine Aufhebung des linksunten-Verbotes oder eine faktische Wiederbelebung von linksunten auch ohne Verbots-Aufhebung zu erreichen.Mir fallen dazu leider – vor allem – nur zwei Sachen ein (über das hinaus, was er schon stattfand):

➢Erstens:

Eine auf Papier gedruckte repräsentative Auswahl von linksunten-Texten. – Die HerausgeberInnen-Crew müsste logischerweise ihrerseits repräsentativ für dielinksunten-AutorInnen (egal, ob mit Klarnamen oder konspirativschreibend) und für alle anderen GegnerInnen des linksunten-Verbotes sein.

Zweitens:Eine Großdemo gegen das linksunten-Verbot (und überhaupt zunehmende Einschränkung von civil liberties & freedoms) am Sitz des Bundesverwaltungsgerichts(Leipzig)amWochenende,bevordortirgendwanndie mündliche Verhandlungen über das linksunten-Verbot stattfinden wird.Falls sich vorher noch GenossInnen gegen das Ermittlungsverfahren, das gegen uns geführt wird, engagieren wollen, hätte ich da auch nichts dagegen.

Abschlussfrage: Wie lautet Eure Zwischenbilanz der Wochen, seitdem ihr vondem Ermittlungsverfahren gegen euch erfahren habt?

Antwort:Die Verbotsverfügung des BMI gegen linksunten vom vergangenen Jahrhatte seinerzeit ja schon für einen gewissen (medialen) Wirbel gesorgt. Dieser warmittlerweile deutlich ruhiger, aber durch das Ermittlungsverfahren des Berliner LKA gegen uns wird jetzt wieder etwas mehr Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt. Das finden wir sehr gut– nicht wegen uns, sondern wegenlinksunten – getreu dem Motto des Streisand-Effektes: was verboten ist, macht uns erst richtig heiß.

ASch:Ich möchte noch ergänzen, dass für mich die jetzigen Aktivitäten in Sachen linksunten und ‚Ermittlungsverfahren’ auch persönlich sehr wichtig sind. Hatte ich anfangs eine unbändige Wut, die sich aber ohnmächtig gegen nichts ‚konkretes’ den eigenen Kopf (im übertragen sinne ;) ) blutig schlug, so habe ich jetzt ein Ziel und eineRückkoppelung mit den anderen beiden Betroffenen. Dies gibt mir auch eine Bestärkung in der Überzeugung, dass der Kampf gegen das linksunten-Verbot nicht nur richtig, sondern auch notwendig ist. Und dies hilft mir, auch eventuelle persönliche Nachteile, die mir entstehen könnten, in einen größeren Sinnzusammenhang einzuorden.

Dies macht zwar die Unannehmlichkeiten nicht ‚besser’, aber man lernt, damit (wieder) besser zu leben ;), weil man die Risiken der politischen Arbeit einkalkuliert unddamit (bis zu einem gewissen Grad) akzeptiert und integriert. Und man wird auch sensibler für die Erfordernisse der Solidarität mit anderen. Denn man kann keine Solidarität erwarten, wenn man selbst nicht solidarisch ist. Man könnte zusammenfassend sagen: persönliche Betroffenheit steigert das eigene politische Engagement! Aber alleshat natürlich auch seine (inneren) Grenzen.Hannah Arendt hat mal gesagt, „esgibtkeinegefährlichenGedanken,dasDenkenselbst ist gefährlich“. Dies ist zwar etwas überspitzt formuliert (wie alle Aphorismen),aber ich verstehe immer mehr, was sie wohl gemeint haben könnte.

PN:Ich möchte noch ergänzen: Es gab Berichterstattung im neuendeutschland, der Wochenzeitung Kontext, in der Jungle World, in verschiedenen Freien Radios (Radio Flora und RDL) und linken Online Medien. Dadurch wurde auch das linksunten-Verbotwieder thematisiert, und das war auch unser Ziel.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Peter Nowak

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