Wenn der Arbeitsplatz zum Strafraum wird

Mobbing am Arbeitsplatz Gerald D. hat das über Jahre erfahren. Jetzt hat das Stuttgarter Landesarbeitsgericht seine Kündigung bestätigt. Doch er will weiter kämpfen.

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Am 14. Januar haben sich ca. 20 Menschen vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart zu einer Protestkundgebung zusammengefunden. „Menschen sind keine Roboter“ und „Solidarität mit Gerald“ lauteten einige der Parolen auf den Schildern, die die Menschen zeigten. Sie solidarisieren sich mit Gerald D., der als Elektronikentwickler bei Eltako GmbH gearbeitet hat, einem mittelständigen Unternehmen aus Fellbach, das sich selbst auf seiner Homepage als Markführer von innovativen Beleuchtungskonzepten vorstellt. In Zeiten des Booms um das Smart City-Konzept ist eine solche Firma gut im Geschäft. Die Landeshauptstadt Stuttgart will die Digitalisierung als eine der ersten Smart City-Städte Deutschlands nutzen. "Die Digitalisierung ist vergleichbar mit der Industrialisierung. Sie ändert vieles in unserem Zusammenleben grundlegend“, erklärte etwa der erste Bürgermeistermeister Dr. Fabian Mayer am 2 April 2019. Auch für Gerald D. ändert sich vieles grundlegend. Er wurde gekündigt, weil er ohne ausdrückliche Erlaubnis des Unternehmens an seinem Arbeitsplatz einen Router ans firmeneigene Netz angeschlossen hatte, um Zugang zum Internet zu haben. Für Eltako - Geschäftsführer Ulrich Ziegler war das ein Grund gegen D. eine fristlose und im Anschluss noch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen. Vor Gericht sah Ziegler durch den Anschluss des Routers eine Gefahr für die Firmenkommunikation und unterstellte D. sogar, die Firma schädigen zu wollen. „Durch Probieren könne man Passwörter knacken“, lautete etwa einer der Vorwürfe. Beweise dafür nannte er allerdings nicht. Darauf folgte von der Richterin Steer nicht etwa eine professionelle Reaktion als Juristin, sondern offenbarte skrupellos ihre Parteinahme. Sie sagte zum Geschäftsführer Ziegler, dass er eine falsche Kündigung ausgesprochen habe, und es „einfacher“ gewesen wäre, wenn er eine Verdachtskündigung ausgesprochen hätte. Der gekündigte Elektronikentwicklerstellte die Ereignisse ganz anders dar. Danach hatte der Streit um den Router eine lange Vorgeschichte. Bereits 2013 war Gerald D. bei Eltako gekündigt worden, weil es keine Arbeit mehr für ihn gäbe. Ein Kündigungsschreiben habe ihn sogar kurz vor Weihnachten 2012 in einer Rehaklinik erreicht, weil sie mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden war. Dabei seien der Firma seine gesundheitlichen Probleme bekannt gewesen, unter denen Gerald D. zu dieser Zeit erkrankt und daher nicht arbeitsfähig war.

Arbeiten im Strafraum

Doch Gerald D gewann die Prozesse vor dem Arbeitsgericht und konnte knappdrei Jahre später im Herbst 2015wieder in die Firma, nicht aber an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Stattdessen wurde er in einen Raum im Erdgeschoss des Betriebes ausgelagert. Dort sollte er defekte Geräte, die von Kund*innen zurückgeschickt wurden, reparieren. Seine Fachanwältin für Arbeitsrecht, die Gerald D. vor dem Arbeitsgericht verteidigte, beschreibt die Bedingungen, mit denen ihr Mandant nach der Rückkehr im Betrieb konfrontiert war: „Im Raum befindet sich ein Billardtisch, ein Tischkicker, eine Tischtennisplatte und ein Dartspiel. Diese werden in der Mittagspause von den Mitarbeitern genutzt.“ „Ohne vertragsgerechte Aufgaben, isoliert von Kolleg*innen und ohne Internetzugang habe ich eineinhalb Jahre immer wieder gefordert, dass ich Bedingungen erhalte, damit ich entsprechend meinen Arbeitsvertrag als Softwareentwickler arbeiten kann“, erklärte Gerald D. Dazu gehörte auch eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz. So hat er mehrmals um eine Korrektur der Lichtsteuerung gebeten, weil die Helligkeit in dem Raum für seine Arbeit nicht ausreichte. Doch der Geschäftsführer des Betriebes empfahl Gerald D. eine Augenuntersuchung, wenn er mit den Lichtverhältnissen Probleme habe. Gleich mehrere Abmahnungen hatte er erhalten. Eine war damit begründet, er wäre spät am Arbeitsplatz erschienen. D. weist den Vorwurf zurück und erklärt, er habe wie die anderen in der Firma Beschäftigten die gleitende Arbeitszeit nutzen wollen. Auch vom firmeneigenen Netzwerk war D. an dem ausgelagerten Arbeitsplatz abgeschnitten. Auch deshalb hatte D. mehrmals interveniert und seinen Vorgesetztenerklärt, dass er ein Recht auf einen Zugang zum Internet habe. Er sah sich gegenüber seinen Kolleg*inne benachteiligt, die Zugang zum firmeneigenen Internet hatten. Erst als seine Beschwerden keine Wirkung zeigten, habe er sich mit einem Router selber Zugang zum Internet verschafft. Er betonte, dass er damit seinen Arbeitsplatz als Entwickler, der ihm zusteht, wiederherstellen und seine Weiterbildung vorantreiben wollte. So wollte er sich über technische Details der Produkte informieren, deren Fehler er beheben sollte. D. erklärte im Prozess, dass er nicht im Traum daran gedacht habe, dass der Anschluss eines Routers als feindlicher Akt dargestellt und zur Kündigung führen würde. In seinem Schlusswort appellierte er an die Richterin, auch den Arbeitgeber an seine Verantwortung zu erinnern, für die vertragsgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen. Zudem erinnerte er daran, dass sie bei ihrer Entscheidung Fakten und nicht Behauptungen zugrunde legen solle, und auch, dass er mit 55 Jahren wenig Chancen für einen neuen Arbeitsplatz habe, und sie hier somit auch über seine weitere Perspektive entscheiden werde. Die Richterin bestätigte trotz sichtbarer Verlegenheit die Kündigung und stürzt damit Gerald D. in existentielle Probleme. Er hat damit nicht nur seinen Arbeitsplatz verloren, sondern soll jetzt auch noch die hohen Gerichtskosten zahlen.

Folge der Durchsetzung neoliberaler Praktiken

Nun mag der Fall viele Besonderheiten aufweisen, doch vielleicht sieht Bürgermeistermeister Dr. Fabian Mayer im Smart-City-Konzept einen Ausweg aus der Automobilkrise, nur mit Mobbing am Arbeitsplatz ist das jedenfalls keiner. Leider ist Mobbing schon lange kein Einzelfall mehr: „Rund 1,5 Millionen Menschen erleben Tag für Tag in Deutschland diesen Psychoterror am Arbeitsplatz. Viele der Betroffenen stehen hilflos vor dem Phänomen“ schrieb Dr. Matthias Resch vom Institut für Arbeitspsychologie und Arbeitspädagogik bereits 1997 in einer Informationsschrift des DGB. Damals war das Phänomen noch relativ neu. „Der Begriff hat sich seit Anfang 1992 sehr schnell in Deutschland verbreitet. Vor 1992 wusste kaum jemand, was Mobbing bedeuten soll. Im Jahr 1996 ist das Wort bereits in den Duden aufgenommen worden“, schrieb Resch. Er warnte vor einer Inflationierung des Begriffs. Nicht jeder Streit unter Kolleg*innen und nicht jede Abmahnung eines Vorgesetzen seien gleich Mobbing. Eine solche Verwässerung schade vor allem den Menschen, die wirklich gemobbt werden, gibt der Arbeitspsychologe zu bedenken. Resch weist auf die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen hin. „Viele von ihnen sind dauerhaft krank geworden, seelisch wie körperlich.“ Zu den 45 Mobbinghandlungen, die Resch aufgelistet hat, gehören auch die Unterforderung des Beschäftigten. Zu diesem Komplex hat Resch mehrere Unterpunkte aufgeführt „Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann“, heißt einer der Punkte, der sehr stark an das Verbot des Vorgesetzten von Gerald D. erinnert, sich anders als alle anderen Firmenmitarbeiter*innen ins firmeneigene Internet einzuwählen. Auch das Verbreiten von Gerüchten über Mitarbeiter*innen benennt Resch als eine typische Mobbinghandlung. Dazu gehört auch die Aussage, jemand wolle die Firma schädigen, ohne Beweise vorzulegen. Resch hat bereits 1997 beobachtet, dass Mobbingfälle oft vor Arbeitsgerichten landen. „Der von Mobbing-Betroffene ist zu einem Problemmitarbeiter geworden: Er ist häufig unkonzentriert, es unterlaufen ihm Fehler und er hat aufgrund der psychosomatischen Beschwerden zu viele Fehltage“, so seine Beobachtung. Es ist kein Zufall, dass das Mobbing in den 1990er Jahren auch in Deutschland im Arbeitsleben Einzug gehalten und sich seitdem ausgebreitet hat. Für den Sozialwissenschaftler Götz Eisenberg ist Mobbing als massenhaftes Phänomen eine Begleiterscheinung und Folge der Durchsetzung neoliberaler Praktiken in Wirtschaft und Gesellschaft. „Eine vom Markt und seinen Gesetzen vollkommen beherrschte Gesellschaft zwingt die Menschen zu einem Leben im Zustand permanenter Verteidigung und Aggression. Wer Vorwärts kommen und nicht irgendwann zu den Herausgefallenen und Überflüssigen gehören will, muss sozialdarwinistische Haltungen wie Skrupellosigkeit und Härte an den Tag legen. Der Neoliberalismus hat solche Haltungen vermasst. Es herrscht ein Klima, in dem Praktiken des Mobbings wie in einem Treibhaus gedeihen“, beschreibt Eisenberg den Zusammenhang zwischen Mobbing und Neoliberalismus. Nicht nur die Chefs, sondern auch viele Beschäftigte sehen in älteren Kolleg*innen, dann die „Minderleister*innen“, die nicht mehr in die Firma passen. Gegen eine Gesellschaft des Mobbing fordert Eisenberg Zustände, in denen „Solidarität zur vorherrschenden Verkehrsform und Freundlichkeit zum bestimmenden Kommunikationsstil gehört“. Dazu können auch Solidaritätsgruppen und Freundeskreise gehören, die die von Mobbing betroffene Menschen unterstützen und beispielsweise bei Arbeitsgerichtsprozessen begleiten, wie das im Fall von Gerald D. geschehen ist. Solche Orte der Solidarität gibt es in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen, seien es die Unterstützer*innen des Whistleblowers Julian Assange, die sich sehr spät, jetzt aber hörbar zusammenfinden, seien es die Bewohner*innen und Nachbar*innen des queerfeministischen Hausprojekts Liebigstraße 34 in Berlin, die die drohende Räumung schon um mehrere Monate verzögert haben. Auch im Fall Gerald ist Solidarität weiter nötig. Man darf gespannt sein, wie die Richterin Masuhr, die der fragwürdigen Kündigung in der ersten Instanz zugestimmt hatte, auf die Schmerzensgeldklage reagieren wird. Sie wurde bereits mehrere Male verschoben Zuletzt vom 10.03.2020 um 10:40 Uhrauf den 17.03.2020 um 13:40 Uhr. Weil Gerald D. gegen die ständigen TerminverschiebungenBeschwerde eingelegt hat, ist der endgültige Termin noch offen. Er wird hier bekannt gegeben. Für den Kampf gegen die Mobbingkündigung braucht Gerald D. auch finanzielle Unterstützung. Gespendet werden kann auf das Konto:

Empfänger:aktion ./. arbeitsunrecht e.V.
Stichwort:Gerald
Bank:VR Bank Altenburger Land eG
IBAN:DE13830654080004816153

Hier kann Online gespendet werden:

www.arbeitsunrecht.de/Gerald

Peter Nowak

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Geschrieben von

Peter Nowak

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