Einsicht erst bei persönlicher Betroffenheit

Bewusstsein: Jörg Miehe vermag als Sozialwissenschaftler anhand von stat. Daten aufzuzeigen, dass die Krise nicht die erwarteten Wirkungen auf das Bewusstsein der Lohnabhängigen hat.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die rätselhafte deutsche Befindlichkeit in der Krise ist so rätselhaft nicht, wenn man sich die Daten und Schlussfolgerungen aus dem Beitrag von Jörg Miehe durch den Kopf gehen lässt.

Es sind nicht unbedingt neue Erkenntnisse, aber in der übersichtlichen, kompakten Darstellung werden auch die Illusionen der Linken aufgezeigt, die den Hebel zur Durchbrechung der Hegemonie des Kapitals anders ansetzten müssen.

Solange die Linke in der Defensive bleibt und eher als "Reparaturtruppe" des Systems reagiert (nicht agiert), solange dient sie mehr als Alibiventil der pseudodemokratischen Machtverhältnisse und wird als Mittel zum Zweck benutzt.

In dem Artikel werden Einkommensschichten daraufhin untersucht, ob und wie sie sich in politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen wiederfinden.

Was noch ergänzt werden sollte, ist die gesellschaftliche Zersplitterung, die durch die Individualisierung am Arbeitsplatz und der begleitenden "Propaganda" mit den Begriffen "Chancengleichheit und Selbstverantwortung" begleitet wurden.

Dadurch sind gesellschaftliche Polarisierungen einher gegangen, die die Konkurrenz und die Gefahr in der eigenen "Klasse" sieht oder schlimmer noch, den Arbeitslosen und den Ausländer (Immigranten) als Verursacher betrachtet.

Zitat: "Wer nicht ( mehr) weiß, dass der individuelle Reichtum der Kapitaleigner und ihrer Hilfskräfte aus der eigenen Beteiligung an der gesellschaftlich organisierten Arbeit stammt, wie soll der energisch Anspruch auf Lohnerhöhungen erheben (oder sich gar für mehr einsetzen)?"

"Die Einkommensschichtung produziert keine sozialökonomische Selbsteinschätzung der Lohnabhängigen."

Und: die Frage vom "gerechten oder ungerechten Lohn" müsste zwingend die Frage vom "gerechten oder ungerechten Gewinn" ergeben.

Ebenfalls müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, den Höchstlohn (Einkommen) zu definieren (und gesetzlich festzulegen), wie man selbstverständlich den Mindestlohn festgesetzt hat und als Existenzminimum noch mit Sanktionen unterschreiten darf.

Hier der Artikel aus der jungen Welt vom 30.April/ 1. Mai mit dem Titel: "Fehlende Einsicht" von Jörg Miehe.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden