Es geht ans Eingemachte

Tacheles: Wie ein kleiner Verein "Tacheles e.V." in Wuppertal ausschlaggebend sein könnte für eine Beschlussfassung zur Frage der "Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II".

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Noch in diesem Jahr wird vom Bundesverfassungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung über die Rechmäßigkeit von Sanktionen gegenüber Arbeitslosen erwartet, die auf eine 2te Vorlage des Gothaer Sozialgerichts zurückgeht, bezüglich Kürzungen des Arbeitslosengeldes II (auch ALg II, bekannter Hartz IV).

Dass sich das BVerfG der Expertise des Vereins bedient ist kein Zufall, denn schon seit 1994 setzt sich dieser Verein in Wuppertal (Gründer und Vorstand Harald Thomé) unermütlich für die Rechte der Arbeitslosen und sozial Benachteiligten ein und erzielte dabei Fortschritte durch erfolgreiche Musterklagen. Das Portal dient auch Betriebsräten und Gewerkschaftern als wichtige Informationsbasis: der Verein hat also seine Bedeutung durch qualifizierte Arbeit erlangt. Überdies wird das Sachwissen in regelmäßig aktualisierten Leitfäden preiswert zur Verfügung gestellt und zwar in einer für Nichtjuristen bestens formulierten Art und Weise und mittlerweile sogar in Fortbildungskursen.

Schwerpunkte der Beratung sind (aus deren Online-Portal entnommen):

  • Alg II / Hartz IV
  • Arbeitslosenrecht
  • Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Allgemeine Existenzsicherung
  • Aufklärung über Rechte und Ansprüche

Das Angebot wird ergänzt durch die Kooperation mit verschiedenen Anwaltskanzleien.

Da das anstehende Verfahren für Millionen Menschen gravierende Auswirkungen haben kann, sollte das doch zumindest auf linken Plattformen thematisiert und in die Öffentlichkeit getragen werden, denn vielleicht lässt sich durch die mediale Aufmerksamkeit ein wenig Einfluss nehmen. Also ein für die Printausgabe wichtiges Thema!

Am 05.03.2017 hat der Verein unter "Aktuelles" den Punkt eingestellt: Tacheles Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II.

Auf der Seite lässt sich auch bei Interesse mittels Download die Gerichtsvorlage lesen.

Sollte das Urteil im Sinne von Tacheles e.V. ausgehen, dann böte das für einen Martin Schulz eine Steilvorlage, die er nur aufzunehmen bräuchte. Aber darauf würde ich nicht wetten.

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