Gustav Radbruch aus "Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht" (eine Hilfestellung für Richter):
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Gustav Radbruch lässt sich als vielseitiger Intellektueller lesen, der gerade bei Fragen, die sich mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt beschäftigen, wichtige Antworten (zumindest Lösungen) anbietet, die gerade heute wieder in dem besonders mit dem positiven Recht durchsetzten Gesellschaft Probleme aufwirft, die mehr und mehr zur Rechtfertigung und Absicherung der Herrschaftsansprüche dienen und sich von der Gerechtigkeit entfernt. Einer Gerechtigkeit, die sich der Vernunft erschließt und auch als Naturrecht bezeichnet werden kann.
Nun aber zu dem eigentlichen Text, der am 12.09.1945 in der Rhein-Neckar-Zeitung erschienen ist:
Fünf Minuten Rechtsphilosophie
Erste Minute
Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, kennt der Jurist, seit vor etwa hundert Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solche Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist ein Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen.
Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung (wir nennen sie die positivistische Lehre) hat die Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich, nur wo die Macht ist, ist das Recht.
Zweite Minute
Man hat diesen Satz durch einen anderen Satz ergänzen oder ersetzen wollen: Recht ist, was dem Volke nützt.
Das heißt: Willkür, Vertragsbruch, Gesetzwidrigkeit sind, sofern sie nur dem Volke nützen, Recht. Das heißt praktisch: was den Inhaber der Staatsgewalt gemeinnützig dünkt, jeder Einzelfall und jede Laune des Despoten, Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken sind Recht. Das kann heißen: der Eigennutz der Herrschenden wird als Gemeinnutz angesehen. Und so hat die Gleichsetzung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstat verwandelt.
Nein, es hat nicht zu heißen: alles was dem Volke nützt, ist Recht, vielmehr umgekehrt: nur was Recht ist, nützt dem Volke.
Dritte Minute
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit. Gerechtigkeit aber heißt: ohne Ansehen der Person richten, an gleichem Maße alle messen. Wenn die Ermordung politischer Gegner geehrt, der Mord an Andersrassigen geboten, die gleiche Tat gegen die eigenen Gesinnungsgenossen aber mit den grausamsten, entehrendsten Strafen geahndet wird, so ist das weder Gerechtigkeit noch Recht
Wenn Gesetze den Willen zur Gerechtigkeit bewußt verleugnen, z.B. Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.
Vierte Minute
Gewiß, neben der Gerechtigkeit ist auch der Gemeinnutz ein Ziel des Rechts. Gewiß, auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz, hat noch immer einen Wert - den Wert, das Recht Zweifeln gegenüber sicherzustellen. Gewiß, menschliche Unvollkommenheit läßt im Gesetz nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetze um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen, oder um seiner Ungerechtigkeit oder Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei. Das aber muss sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: es kann Gesetze mit einem solchen Maße von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß.
Fünfte Minute
Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiß sind sie im Einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so weitreichender Übereinstimmung gesammelt, daß in Hinsicht auf manche von ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann.
In der Sprache des Glaubens aber sind die gleichen Gedanken in zwei Bibelworten niedergelegt. Es steht einerseits geschrieben: ihr sollt gehorsam sein der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat. Geschrieben steht aber andererseits auch: ihr sollt Gott mehr gehorchen als den Menschen - und das ist nicht etwa nur ein frommer Wunsch, sondern ein geltender Rechtssatz. Die Spannung aber zwischen diesen beiden Sätzen kann man nicht durch ein drittes lösen, etwa durch den Spruch: Gebet dem Kaiser was des Kaisers und Gott was Gottes ist -, denn auch dieses Wort läßt die Grenzen im Zweifel. Vielmehr: es überlässt die Lösung der Stimme Gottes, welche nur angesichts des besonderen Falles im Gewissen des Einzelnen zu ihm spricht.
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Da nun der Lauf der Zeit die Stellung Gottes als "oberste Prämisse" (Gesetzgeber) infrage gestellt, bzw. relativiert, bzw. ganz als Maßstab entledigt hat (trotz Säkularisierung aber immer noch im Gedankengut vorhanden ist), müssen wir uns auf die von Radbruch herausgestellten "Arbeiten der Jahrhunderte" stützen, die als kollektive Leistung und durch den Gang durch die "Schluchten des Unrechts" erstritten wurden.
Und nun Frage sich jeder, wie es mit einer Gesetzgebung bestellt sein kann, die es den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen gestattet, arbeitslosen Menschen die Gelder derart zu streichen, dass sie unter das Existenzminimum gedrückt werden und auch noch die Wohnung verlieren können. Hier hat sich ein gesellschaftlicher und rechtlicher Unrechtszustand etabliert, den ich locker unter die Definitionen Radbruchs subsumieren würde.
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Hinweis @Gebe - Nachtrag 21.03.2016
Artikel der Universität Potsdam Gustav Radbruch:
Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht - (Süddeutsche Juristenzeitung 1946, S. 105–108).
Biografisches über Gustav Radbruch
Kommentare 40
Sehr interessanter Beitrag mit wohl viel "Sprengstoff". Wären die Mitarbeiter der "Jobcenter" beamtet, so könnten Sie sich gem. des Bundesbeamtengesetzes und des dort § 63 auf ihre Remonstationspflicht berufen. Ebenso, wie Soldaten sich auf den § 11 des Soldatengesetzes berufen können, wenn durch die Ausführung eines Befehls eine Straftat ausgeübt würde.
Nicht umsonst aber sind "Jobcenter"Mitarbeiter zum größten Teil nicht beamtet. - Was sie allerdings nicht davon entbindet, ebenfalls remonstrieren zu können.
Immerhin aber generieren sie ihr Einkommen (wie Kapos die angedickte Wassersuppe gegenüber der Wassersuppe der Mitgefangenen) mittels ihrer "Kunden", denen ja schon alleine mit dem Begriff "Kunde" der Status als Staatsbürger abgesprochen worden ist, was sich dann im einzelnen per Einschränkung von Grund- und Menschenrechten rücksichtslos fortsetzt.
Danke für den Link.
Es lässt sich also festhalten, dass empfundenes und auch objektiv beobachtbares Unrecht, mittels Paragrafen begegnet werden kann. Es bedarf allerdings eines gewissen Mutes und Widerborstigkeit gegenüber der "Obrigkeit".
"Das aber muss sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: es kann Gesetze mit einem solchen Maße von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß."
Das sollte man meinen, könnte als einsichtiger Konsens gelten. Nur Praxis ist die, daß z.B. - deutlich wird das insbesondere bei Entschädigungszahlungen - staatliches Unrecht als gesetzlich legitim bewertet wird, so, wie es inbezug auf das Nazi- und/oder auch das DDR-Regime juridisch angewendet wird. (Heute ist es das BRD-Regime, über das vielleicht noch in späterer Epoche zu urteilen ist.)
Wie heißt es doch so treffend: Alle Kunst von Juristen erschöpft sich darin, bei der Rechtsbeugung keine Formfehler zu begehen.
Und so setzt sich auch in der Jurisprudenz der alte Widerstreit zwischen Nominalisten und Realisten fort. - Diesen zu überwinden schlage ich immer eine Besinnungsübung zu Lukas 6, Vers 36 vor: "Tuet den Menschen das, was ihr wollt, das sie euch tun mögen". Und ein gerüttelt Maß an Deduktion muß endlich wieder die Empirie aus den Fängen der einseitigen Induktion zur fruchtbaren Erkenntnismitte führen.
Ja, Mut(!) zu üben, das ist das eigentlich zentrale Thema hinsichtlich einer sozialen Kunst, in dieser utilitaristischen Epoche.
Wobei Mut eigentlich nicht so schwierig sein dürfte, wenn man einfach mal die persönlichen Belange zurückstellt und das Große und Ganze ins Auge fasst, dass ja wieder auf jeden zurück Wirkung zeitigt.
Schlecht nur, wenn durch die Erziehung im Elternhaus und dann auch noch in der Schule der natürliche Zustand (Potential usw.) geschwächt wurde. Da bleiben dann nur wenige übrig, die aus welchen Gründen auch immer (unerklärlicherweise), selbst aus dem Loch herausarbeiten können.
Dicke, eckige Klammer vorweg: [ Mut zu pflegen ist wohl mit das Schwierigste überhaupt, da es Veränderung bedeutet. Und der Mensch mit samt seiner kompletten (physischen) Organisation neigt nun mal zur Sklerotisierung.
Tja, und was die „Potentialität“ angeht, nun, da wären wir denn mitten drin in der Aristotelischen Metaphysik: „Aber das gilt nun auch in einem noch höheren Sinne. Das Ewige ist dem Wesen nach früher als das Vergängliche, und nichts was ewig ist, hat bloß potentielles Sein. Der Grund ist dieser: Jedes Vermögen ist das Vermögen des einen und des Gegenteils zugleich. Was nun überhaupt keine Möglichkeit der Existenz hat, das würde in keinem Falle existieren; was aber diese Möglichkeit hat, das hat auch die Möglichkeit, nicht wirklich zu werden. Also hat das, was bloß potentiell ist, ebensowohl die Möglichkeit nicht zu sein wie die zu sein, und es ist eines und dasselbe, was die Möglichkeit hat zu sein und nicht zu sein.“
Es kann mithin die Potentialität nicht „geschwächt“ werden, da sie ja gerade die Potentialität, oder um es lebendiger noch auszudrücken: Neigung resp. Affinität zur Schwachheit in sich selber trägt. Es kann nur das werden, was ihm seiner potentiellen Veranlagung nach möglich ist zu werden, und das ist die Aktualität (im Sinne Aristoteles‘), von der er ausführt, daß sie der Potentialität vorausgeht: „Daß die Aktualität der Potentialität und jedem Prinzip der Veränderung vorangeht, ist so unser gesichertes Ergebnis.“ – Womit er sich gegen meinen „Liebling“ Plato wendet, ebenso wie Thomas von Aquin Plato angefochten hat. (Aber das ist eine andere Sache; ein anderer Themenaspekt, als hier in deinem Blog in Rede steht!)
Was den Mut angeht, so bedarf es dazu des Wollens; und schaut man sich um, in welch sklerotisch organisierten Leibern Menschen heutzutage leben, so sieht man, wie fast unmöglich es überhaupt geworden ist, das Wollen überhaupt zu können. Es wird nur noch vorwiegend kombinierend gedacht, statt das Denken selbst zu Inhalt zu nehmen. Und das kombinierende Denken folgt der gestrigen Erfahrung, rekrutiert sich aus Affizierungen, nicht aus Aktualität; nicht aus der Wahrnehmung des Denkens. Wäre dem anders, wäre es auch keine Frage, ob das Wollen erst überhaupt gekonnt werden muß und damit der Mut eine Aktualität der Einsicht, dem nicht im Wege stünde, nicht einmal die Veränderung. ] ;-)
Die Argumentation mit dem Potential leuchtet mir ein, wenn ich voraussetze, dass das ein unendlicher Möglichkeitbereich ist, also immer vorhanden und jedem offen steht. Es wäre der Bereich, der sich intelligentem Leben eröffnet. Es ist untrennbar als Qualität mit dem Bewusstsein (Geist) verbunden, bzw. als dessen Potential nutzbar.
Wobei nun im Idealfall das "Wollen" sich an der Realität ausrichtet (oder sie gestaltet, formt!), die nicht durch den Ballast der Vergangenheit getrübt sein sollte. Eine Vergangenheit, die uns doch andererseits wieder die Maßstäbe liefert, mit denen wir oft unreflektiert handeln. Eine sich gegenseitig bedingende Verbindung (Abhängigkeit).
Aber wieder zurück zum Recht und dessen Grenzen der Legitimität.
"Aber wieder zurück zum Recht und dessen Grenzen der Legitimität."
Melde gehorsamst JAWOLL!^^
Sehr interessant die Gedanken, der konkrete Autor wird allerdings nicht genannt bei der Zeitung, überhaupt merkt man an älteren Quellen einen Unterschied, was Konzentration und Vertiefung auf Gedanken angeht. Rechtssicherheit ist natürlich ein trügerisches Wort, wo Ansprüche rechtlich bestehen und gegen andere (zumeist niedere Normen) ausgespielt werden, wobei in konkreten Fällen auch die konkreten Ansprüche nur auf Ebene der Normierung geklärt werden. Rechtssicherheit sollte heute jedenfalls mindestens bedeuten, dass man seine Grundrechte wahrnehmen kann und gewahrt sieht. Das ist im Kontext SGB nicht mehr der Fall. Rechtssicherheit heißt dann teilweise nur, dass gleiche Normen immer wieder erwähnt werden. Bzw. dass höhere Instanzen nur frühere Entscheide bestätigen. Oder überhaupt den Zweifel daran beseitigen. Tragische Verwandtschaft von Recht und Macht. Jedenfalls ist die Kritik an ungerecht empfundenen Tatsachen eventuell besser rechtlich / jurisitisch, denn moralisch oder ähnlich, motiviert, erklärt, begründet? Ist aber auch eine Kälte für sich. In der Politik kommt Minute Zwei irgendwo noch zu Geltung, selbst wenn man es nicht immer so wahrhaben will.
Hallo Axel, folgendes dazu noch gefunden:
"1945 verfasste er für seine Studenten ein Merkblatt mit dem Titel „Fünf Minuten Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte". Am 12. September 1945 machte er es in der Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung auch der weiteren Öffentlichkeit zugänglich."
In Gustav Radbruch "Rechtsphilosophie - Studienausgabe C. F. Müller Verlag ist der Text im Anhang 2 zu lesen. Ich bin durch Oskar Negt darauf gestoßen, der in einem Colloquium in den 60ern die Studenten damit verblüffte, die nicht glauben konnten, dass der Text von einem bürgerlichen Juristen, der gar Justizminister war, stammen sollte. Es war die Zeit, als noch von Klassenjustiz gesprochen wurde.
Danke, Paul! Ist demnach von Radbruch selbst. Gegenüber den eruptiven Tendenzen in der Politik und im Leben der Gemeinschaft vermitteln Texte wie von Radbruch eher das Gefühl einer historischen Entwicklung, einer Verbesserung in Teilabschnitten, verbunden mit Entscheidungen, die nicht nur in einem konkreten Kampf entstehen. Obwohl man teilweise einen geistigen Kampf (oder nennen wir es geistige Arbeit) vermuten kann. Man hat aber immer den Verdacht, wenn es um juristische Arbeit geht, dass da nicht nur Argumente gegen Argumente in einem abstrakten Sinne stehen, sondern dass da viel vom Personal abhängt, wie es nun mal in Behörden, Dienststellen beschäftigt ist, und wie es dann aufeinander trifft, Aufgaben annimmt oder ablehnt. Warum sollte sich bspw. ein Richter über seinen engen Aufgabenkreis hinaus mit einer Angelegenheit beschäftigen? Wo heute ja scheinbar eh keiner Zeit für irgendwas hat. Ist mir auch fraglich, wie absurd soziale Tatsachen eigentlich sein müssen, bis sie nochmals rechtlich außerhalb der engen Zuständigkeit aufgegriffen werden. Übrigens, es waren wohl Prozesse wie die über Mauerschützen, die zeigen, wie kompliziert und wenig geradlinig dann Ideen der Gerechtigkeit (Radbruch) aufgenommen werden. Klassenjustiz: das könnte man heute sicherlich ergänzen, bspw. Interessenjustiz, Zweckjustiz, Meinungsjustiz etc. Dass Gerechtigkeit und Zeitgeist irgendwo auch ein Paar bilden können, wird oft gar nicht mal bestritten.
"Es war die Zeit, als noch von Klassenjustiz gesprochen wurde."
Mit der Umbenennung der Klassen in "Sozialpartner" wurde auch die Klassenjustiz begraben - so einfach sind Widersprüche zu beseitigen.
Leider, nicht nur bei der Juristerei, vorwiegend für Menschen mit "mässigem Verstand". Denen ist dann auch jeder Streik der Lokführer als Störung der Friedhofsruhe verkaufbar.......
"Rechtssicherheit" herrscht, wenn jeder Widerstand gegen das mörderische Geschehen sich in juristische "Einzelschicksale" zerbröseln lässt?
Bei der Juristerei wird es nicht anders sein, wie z.B. bei den Gläubigen, insbesondere den Katholiken, die sich an den Vorgaben orientieren und nur wenige sind es, die jene infrage stellen.
Alles, was über den Rahmen hinausgeht (man sollte sich nur fragen, wer hat ihn erstellt und für welchen Zweck), gilt als "Störung der öffentlichen Ordnung". Denn die in unserer "Demokratie" errichteten Institutionen übernehmen das, was früher den Bürgern vorbehalten war.
Das darin verkörperte Recht wird nur innerhalb dieses Rahmens gesprochen (aus Tradition, dem Prinzip heraus und mangelnder Courage) und bildet das ab, was sich als herrschende Strukturen gebildet hat. Das ist irgendwie ein geschlossener Kreislauf, der wohl nur von Außerhalb aufgebrochen werden kann. Und das ist dann natürlich sofort gegen die legale Ordnung, aus deren Sicht durchaus korekt.
Ihre Beschreibung "Friedhofsruhe" trifft es auch, obwohl darin (für mich) eine latente Bedrohung steckt, ein Gefühl, das mit Gewalt verbunden ist.
"Bei der Juristerei wird es nicht anders sein, wie z.B. bei den Gläubigen, insbesondere den Katholiken, die sich an den Vorgaben orientieren und nur wenige sind es, die jene infrage stellen."
Derlei Verniedlichung erinnert (mich) deutlich an Eichmanns Darstellungen vor dem Gericht in Jerusalem - Banalität.
Die hier, mit angeblichem "Recht", eingehegte Ruhe funktioniert (notdürftig) nur durch erpresste Renditen aus den Herkunfstländern von Rohstoffen und Fertigprodukten. Das dort Massengräber produziert werden, wird hier liebend gern verschwiegen.
Nicht nur die "am Hindukusch verteidigte" >>Freiheit<< ist allein die des beutegeilen Agressors, des Profiteurs von Ausbeutung um jeden Preis.
Diese >>Freiheit<< basiert auf dem Faustrecht des Stärkeren - die hiesige Justitia versteckt haargenau dieses "Recht" in ihren beliebigen Eiertänzen um die Hürden von, nach Gusto austauschbaren, Paragraphen.
Die Legende von "der Gleichheit vor dem Gesetz" dient der Verblödung der unterlegenen Ungleichen.
Was verhindert die Aburteilung eines Herrn Schröder, als bekennenden Völkerrechtsfeind und Mitinitiator eines Angriffskrieges auf Jugoslawien?
Wann sitzen die Verursachenden, millionenfachen Abgas- Betrüger, aus dem VW-Konzern ein?
Die todgebombten Jugoslawen, der am Feinstaub Verreckte, werden mehr "als nur ein Gefühl" davon gehabt haben, das ihr Ableben "mit Gewalt verbunden" ist.
Traditionell macht der Stärkere die Gesetze, hegt & pflegt die Büttelei die den Schwachen von der Gegenwehr abhält.
Bliebe zu klären worauf die offensichtliche, willkürliche Gewalttätigekeit der, zahlenmäßig überschaubar kleinen, "Stärkeren" beruht?
Deren bevorzugte Tötungsarten sind (frei nach Brecht) erkennbar "Extralegal" b is zum Völkermord und dem per Drohne.
Es ist die Unordnung die herrscht - der Rest ist Lüge.
*****
Mercie,
aber der Glaube an Justitia und Märries unbefleckte Empfängnis fehlen mir komplett.
Selbst wenn es unter Justitias Knechten hin und wieder nachdenkliche Nestbeschmutzer gibt, oder unter den Gläubigen solche mit revolutionärem Menschenbild.
Jesses, wo soll das alles nur hinführen?
"Bei der Juristerei wird es nicht anders sein, wie z.B. bei den Gläubigen, insbesondere den Katholiken, die sich an den Vorgaben orientieren und nur wenige sind es, die jene infrage stellen."
Sie brauchen sich ja nur die Dinge im einzelnen vorzunehmen, brauchen sich nur zu fragen: Was wollen die theologischen Fakultäten? - Es geht heute in den theologischen Fakultäten viel weniger darum, hinter das Geheimnis der geistigen Urkräfte der Welt zu kommen, als im Sinne des Staates oder der Konfessionen brauchbare Religionsbeamte zu schaffen.
Bei der Juristerei handelt es sich nicht darum, die Gründe und das Wesen des Rechtes zu suchen, sondern die Leute dasjenige zu lehren, was in irgendeinem Staate Usus ist, was festgelegt ist von denen, die auch nicht das Wesen des Rechtes schaffen wollten, sondern aus irgendwelchen Interessen heraus dieses oder jenes zum Gesetz gemacht haben.
Sollte an @ Kalmitäten Johanna 18.03.2016 | 14:06 gehen.
@ Kalamitäten Johanna ;-)
„Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“ (Radbruch)
Da möchte man Radbruch gerne folgen, allein analytisch praktikabler und der Wirklichkeit angepaßter ist ein neutraler Rechtsbegriff, der das positive Recht nicht an ethische Inhalte bindet, sondern nur an eine widerspruchsfreie Konvention. Dann erfüllt das positive Recht eine Hauptfunktion von Recht, den Raum der Verhaltensmöglichkeiten zu ordnen und einzuschränken. Für eine größere Gesellschaft ist das außerordentlich wichtig. Es schafft Rechtssicherheit und eine größere Verhaltenserwartbarkeit. So kann man eine positive Rechtsordnung als ein technisches Mittel zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der gesellschaftlichen Interaktion, als soziale Verkehrsordnung betrachten.
In der sozialen Realität freilich wird Recht nicht nur zur Verbesserung des gesellschaftlichen Verkehrs benutzt, sondern auch zur Herstellung und Sicherung von Machtverhältnissen. Die Regelungen sind dann in ihrem Zusammenspiel nicht ethisch neutral. So kommt man doch noch zu einer abgeschwächten Einschränkung im Sinne Radbruchs: Man kann Recht gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit nicht zu widersprechen. Sprachlich drückt sich die Grenze in dem Auseinanderfallen von legal und legitim aus, eine allerdings sehr delikate semantische Differenz.
Damit kommt man zu der zweiten Hauptfunktion, die dem Recht nur mit großer Ignoranz abgesprochen werden kann. Sie ist die ursprünglichere, die erst in technokratischen Gesellschaften ohne anerkannte persönliche Herrschaftsansprüche etwas in den Hintergrund tritt. Es ist das dem positiven Recht gegenüberstehende ethisch fundierte, substantielle Recht, das als Naturrecht, ich würde lieben sagen Vernunftrecht bezeichnet wird. Während das positive Recht den status quo kodifiziert, setzt das Naturrecht eine Norm, will das Bestehende in eine begründete Richtung verändern. Als Urmodell des Naturrechts kann man Rousseaus Gesellschaftsvertrag ansehen, der den Kriegszustand der Gesellschaft beenden will. Recht wird dem rechtlosen Zustand, der auf das Recht des Stärkeren hinausläuft, gegenübergestellt. So gesehen ist natürlich die Bezeichnung Naturrecht kurios, es ist das Recht der zivilisierten Welt.
Wie das positive, so kann das substantielle Recht von den Mächtigen mißbraucht werden. Gerade in den Zeiten der Demokratie muß sich illegitime Gewalt in einer strukturellen Gewalt verstecken, was einen mächtigen Apparat zur Erzeugung von Scheinlegitimation hervorgerufen hat. Aber selbst die vernünftig begründeten Normen bleiben subjektive, nicht voll objektivierbare Werte, die, auch wenn sie von der Mehrheit angenommen und wirksam werden, hinterfragbar, revisionsfähig bleiben müssen. Ein rein positives Recht bestätigt den Wertenihilismus und bedeutet nicht mehr als die effizientere Fortsetzung des Rechts des Stärkeren. Als Korrektiv eines wertbasierten Vernunftrechts ist es dagegen der Garant für einen gebotenen Wertepluralismus (nicht mit dem Nihilismus des anything goes zu verwechseln).
Dieser hier von mir gewählte Ansatz deckt sich weitgehend mit den fünf Minuten von Radbruch, ich halte aber die kleinen Differenzen schon für beachtenswert. Zum einen ist wenigstens begrifflich das positive Recht besser gegen Unrecht abgegrenzt, zum anderen vermeide ich jeden versteckten Moralismus. Gegen Dummheit (ein Werturteil nicht von einem sachlich-pragmatischen Argument unterscheiden zu können) ist auch ein solches Konzept nicht gefeit.
Ich nehme mal an, die die Nähe von Bitburg. :-)
Die Verhunepipelung bewaffneter Damen ist nicht in Gänze ungefährlich.........
Was ist fundamentaler für den Menschen als soziales Wesen, die ethischen Inhalte oder Konventionen, die als Vereinbarungsregeln zu verstehen sind? Anders formuliert, woraus sind die Konventionen denn entstanden, wenn nicht aus den vielfältigen Einflüssen der Philosophie, Religion und historischen Begriffsbildungen, die mit dem Humanismus, der Aufklärung und der "Emanzipation" des Menschen vor Gott stattgefunden hat.
Die Menschenrechtskonventionen stehen also nicht im leeren Raum und haben Fundamente, die allerdings nicht pragmatisch an sogenannte „Wirklichkeitsanforderungen“ anzupassen sind. Hinter diese „Magna Charta“ geht nichts mehr zurück! Sie ist mit „Fleisch“ zu füllen und muss von allen Staaten voll umfänglich gezeichnet werden. Kein Staat darf sich aufgrund seiner Machtstellung davon befreien können.
Leider sieht es in der Realität anders aus, da Kodifizierung ohne Durchsetzung zum Papiertiger gerät, obwohl allein dieser „Gesetzesrahmen“ eine Unschuld nicht mehr zulässt. Schuldig sind alle, die sich wissentlich diesen Gesetzen entziehen können und das ist schon ein großer Fortschritt.
Aber die innerstaatliche Gesetzgebung steht immer im unauflöslichen Spannungsverhältnis zwischen der Gesetzgebung, den Durchsetzungsorganen, gegenüber den Grenzen der Befolgung, wenn es von den Bürgern (aber auch Staatsdienern) als Unrecht erkannt (empfunden) wird. Demnach muss sich positives Recht immer an dem höchsten ethischen Entwicklungsstand einer Gesellschaft messen lassen, der sich im GG mit der menschlichen Würde ausdrücken lässt.
Gesetze, die dem Anspruch von Effektivität (Wirksamkeit) entsprechen sollen, (also die Frage beantworten: Tun wir die richtigen Dinge?) und dem Anspruch von Effizienz, (also die Frage beantworten: Tun wir die Dinge richtig?), finden sich aufgehoben im Vertragsrecht, um ein Beispiel zu nennen. Diese Gesetze lassen sich pragmatisch formulieren und erschließen sich einer Sachlogik.
Aber die Gesetze, die oberhalb dieser Ebene angesiedelt sind, die (wie Du auch später schreibst), als Naturrecht beschrieben werden, betreffen den Kern des Ganzen. Da wir uns nun die höchsten Gesetze selbst gegeben haben, sind wir auch in der Pflicht, sie einzuhalten. Die Zeit der 10 Gebote ist zwar vorbei (jedenfalls für die meisten), aber die Unhinterfragbarkeit als Wort Gottes hatte schon seine Vorteile.
Dann mal danke für die 2Beiträge,die ich heute achtsam ansehen konnte. Dahin soll das führen,ich meine den ARTE Beitrag.
Und Bange haben ist nicht.(und wenn,dann nur zu zweit oder dritt -zur direkten Kommunikation in Gruppengröße )
Ein Beispiel, wo sich Unrecht leicht erkennen lässt und wie bestehende Gesetze es ermöglichen: "Über Nacht entlassen".
So sei es....
Bewaffnete Dame, welch ein interessantes Oxymoron.^^
Es ist zu befürchten, dass erst die komplette Bewaffnung die inneren Widersprüche des bestehenden Gewaltmonopols auflösen.
Aber auch das Gegenteil ist nicht unwahrscheinlich: Kalamitäten wohin Mensch gerade sehen will......
Und bangemachen gilt sowieso nicht.
"Und bangemachen gilt sowieso nicht."
Klar, deshalb gibt's ja auch Ostern.^^
Wünsche ein gesegnetes Fest allseits!
Dein Wunsch hat mir soeben (läuft noch!) 2 dolle Ostereier beschert: Möpse hat Mensch nie genug.
Wünsche dir vergleichbare Segnungen!
Wenn ich richtig verstehe, zwei neue kleine Mopse?
Korrekt: die Kugel ist um zwei Pazifisten reicher geworden.
Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist
Eigentlich hat er nach diesem Satz schon verloren, zumindest rettet
es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat
es nicht mehr.
Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.
Das ist dermaßen bösartig ... also die Existenz eines erkennbaren, belegbaren Charakters eines gesetzlich festgeschriebenen Unrechts soll nicht dazu führen können, einem derartigen Unrechtsgesetz die Geltung abzusprechen, aber reine Mutmaßungen darüber, wo und dass Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wurde, die sollen genau dies erlauben. Wenn das die Logik ist, auf der juristisches Denken allgemein beruht, kann ich mir eine Menge mehr zum Zustand des deutschen juristischen Systems erklären als bisher.
wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht
Da muss ich immer an diesen Cartoon denken, ein Affe, ein Nashorn, ein Vogel, ein Fisch, ein Krokodil und ein Schiedsrichter stehen vor einem Baum und der Schiedsrichter sagt, damit es gerecht zugeht, bekommen alle dieselbe Aufgabe, wer zuerst oben auf dem Baum ist, hat gewonnen ...
Gleichheit ist nicht der Kern der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit kann aufflimmern im Prozess des Bemühens um ihre angemessene Herstellung. Manche Menschen brechen unter Lasten zusammen, die andere überhaupt nicht wahrnehmen, selbst wenn sie ihnen genauso unterliegen. Ohne die angemessene Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit gibt es keine Gerechtigkeit.
Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.
Wie wäre es damit? Recht ist eine Absprache zwischen mündigen Bürgern über Handhabungsmodi sozialer Praktiken? Vermeidet wenigstens all diese Erhabenheiten.
Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt
Hmm ... der Text ist 1945 erschienen? Man fragt sich, wo er dafür wohl die Belege herbekommen hat. Wahrscheinlich von der Legende der deutschen Wehrmacht, diesem Ausbund demokratisch-widerständlerischer Anti-Nazi-Kämpfer. Sorry, das ist reine Verarsche, was er da schreibt.
Recht ist, was dem Volke nützt.
nur was Recht ist, nützt dem Volke.
Und eigentlich fühle ich mich auch bei diesen zwei Aussagen ernsthaft verarscht. Hat Radbrecht schon mal was von Definitionsmacht gehört? Und was hat der gute alte Hitler 12 Jahre vorher wohl getan? Er hat die Gesetze, oder anders gesagt, das Recht, so geändert, dass seine zukünftigen Verbrechen in Einklang mit geltendem Recht standen. Und das hat er damit begründet, dass diese Maßnahmen dem deutschen Volke nützen werden. Das hat sogar noch die Richter der Nürnberger Prozesse in gelegentliche Erklärungsnotstände gebracht, weil nullum crimen sine lege in vielen Fällen zum Freispruch von menschlichen Bestien geführt hätte und der Vorrang des Völkerstrafrechts damals erst eigens postuliert werden musste. Nur der gute Radbrecht hat davon offenbar nichts mitbekommen.
Den Rest finde ich einigermaßen erträglich, mit einigen weiteren Fragezeichen bei Details.
Very sorry. Ich bin ja schon wieder weg.
Radbrecht Radbruch
Also werter Lethe,
ich bin mir nach deinem Kommentar nicht sicher, ob wir den gleichen Text gelesen haben. Es stellt sich allein schon die Frage, will ich mir das bestätigen, was ich bereits für mich als "gut und richtig" erkannt habe und gewichte demgemäß, was mir unter die Lupe gerät oder versuche ich, die Gedanken anderer wohlwollend daraufhin zu prüfen, was jener wohl beabsichtigt hat, mit seinen/ihren Worten zu formulieren.
Die Absicht Gustav Radbruchs war doch, zum einen die Grenzen des positiven Rechts aufzuzeigen und andererseits die schmerzliche Erkenntnis mitzuteilen, dass damit gleichzeitig die Gefahr der Willkür einhergeht, die er mittels einiger Handreichungen auszubalancieren gedachte.
Wenn Du Dir also einiges herauspickst und dann von "gefühlter Verarsche" sprichst, dann trifft es für mich nicht die Grundgedanken Radbruchs. Nehme ich: "Recht ist, was dem Volke nützt und darauf "nur was Recht ist, nützt dem Volke.", dann finde ich doch in der vorlaufenden Erklärung die angemessene Begründung für diese Schlussfolgerung.
Die Annäherung, die unentwegten Bemühungen um die Gerechtigkeit zwischen Menschen zu festigen, beinhaltet doch diese Formulierung: "Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiß sind sie im Einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so weitreichender Übereinstimmung gesammelt, daß in Hinsicht auf manche von ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann."
Das was ich unterstrichen habe, will ich dir jetzt nicht unterstellen, aber gewisse Zweifel kommen mir doch, wenn Du z.B. zitierst: "wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht", anschließend mit einem Vergleich belegst, der doch schon in dem Zusammenhang längst in vielen Diskussionen hier in anderen Beiträgen "durchgenudelt" wurde.
Kurz, die Gleichheit vor dem Gesetz ist die verallgemeinerte Beschreibung, der Anspruch und Schutz darauf, dass, wie es Marx anders ausgedrückt hat, "jeder nach seinen Fähigkeiten usw." zu ermöglichen ist, also den Anspruch auf "Gleichheit in der Differenz!" Ich nehme deshalb mal an, dass das eher eine versuchte "Verarsche" meinerseits ist, auf die ich mich aber nicht einlassen werde.
Und jetzt bin ich auch mal weg.
daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig istIch nehme deshalb mal an, dass das eher eine versuchte "Verarsche" meinerseits ist
Sehr merkwürdig^^ eigentlich habe ich nur die Inkonsistenzen seiner Argumentation aufgegriffen. Allerdings überprüfe ich zugegebenermaßen die Qualität eines Textes nicht anhand der Gedanken, die sich andere dazu machen, das wäre erst ein zweiter Schritt.
Und du hast wirklich keine Schwierigkeiten mit diesem Text? Du zuckst nicht zusammen, wenn jemand 1945 davon spricht, dass Soldaten um die Grenzen von Befehl und Gehorsam wüssten? Oder wenn er schreibt, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist? Wenn er Gerechtigkeit in völliger Naivität als Gleichheit definiert? usw, usw
Okay. Ich denke, dann haben wir beide uns gegenseitig wirklich nicht viel zu sagen. Entschuldige, dass ich gestört habe.
der erste Absatz ist ein Zitat und müsste kursiv stehen, sorry
1. "eigentlich habe ich nur die (vermeintlichen) Inkonsistenzen seiner Argumentation aufgegriffen."
2. ist es wohl Jahreszahl unabhängig, "dass Soldaten um die Grenzen von Befehl und Gehorsam wüssten?".
3."dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist" ist im Kontext seiner gesamten Ausführungen zu betrachten.
Aber trotzdem schön, dass Du mal kurz über das Gelände gefolgen bist.
gefolgen, geflogen
Gesellschaftsformen sollten nach der modernen Verhaltensforschung und nicht mehr nach Philosophen (z.B. Lenin in DDR, Montesquieu, Locke, Böckenförde in BRD) konstruiert werden. Durch Wahlen wäre die Staatsgewalt vom Volk legitimiert, s. Internet. Dabei wurde Übersehen, dass Macht den Charakter verändert und zum Lügen und zum Sadismus verführt (s. Internet) und damit Kriminelle in Wirtschaft, Medizin und Justiz legitimiert sind und Parteien Systemfehler nicht beseitigen können, s. https://youtu.be/AKl0kNXef-4, https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2009/juli/jerzy-montag-achtung-der-grundrechte.html, https://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Zusätzlich wurde übersehen, dass Rechtsmittel und Gewaltenteilung wegen Lobbyismus, Behördenegoismus, Gruppenegoismus, Kastendenken (siehe z.B. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/013/1201338.pdf) kaum funktionieren und Lobbyisten beim Parlament „das Sagen“ haben- https://www.youtube.com/watch?v=y5FiOrJClts. Umweltschutz funktoniert kaum. So wird das Zulassungssystem von der Industrie manipuliert, Geld zählt wie bei Raubmorden mehr als Menschenleben, siehe z.B. arte-Video https://www.youtube.com/watch?v=qnwi4_fXS5Q, http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/, zu Computertomografien https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestimmungen wie unter https://www.thieme.de/statics/bilder/thieme/final/de/bilder/tw_radiologie/Hoelting_Das-neue-Patientenrechtegesetz-Umsetzung-und-Aufklaerung-in-der-Radiologie.pdf werden erfahrungsgemäß ignoriert. „Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?“ (s. Internet). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit- https://unschuldige.homepage.t-online.de/. Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html. Das Bundesverfassungsgericht vertuscht das mit Erfolgsquoten von 0,2 bis 0,3 %- https://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-NJW-Praxis-Band/dp/3406467237. Lobbyismus will somit Geld, freie Machtausübung, hat sogar keine Achtung vor Menschenleben und will logischerweise keinen Umwelt- oder Klimaschutz. Durch Zulassung von Volksabstimmungen könnte dem Lobbyismus entgegengewirkt werden. Das lässt die Lobby allerdings schon ewig nicht zu.