Was so alles unter Rechtsstaatlichkeit fällt

Kriegsopferrenten: Wie das Bundesentschädigungsgesetz aus Tätern Opfer macht.

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Unglaubliches, was mir zumindest in dem Ausmaß nicht bekannt war: Kein Gründungsmythos (Dieter Skiba und Reiner Stenzel, jw - 13.07.2016)

daraus:

"Das ARD-Magazin panorama berichtete am 30. Januar 1997 unter der Überschrift »Steuermilliarden für Naziverbrecher – deutsches Recht macht Täter zu Opfern« und stieg mit der provokanten Feststellung ein: Würde Adolf Hitler noch leben, bekäme er zu seiner normalen Rente noch eine »Opferrente«. Er gälte nach heutiger Gesetzgebung als Opfer, weil er bei einem Attentatsversuch verletzt wurde, und dafür bekäme er Geld, unter Umständen mehrere tausend Mark monatlich. »Diese Opferrente beziehen viele der noch lebenden Naziverbrecher oder deren Angehörige. Hier, bei uns in Deutschland, wurden die Täter nicht nur von der Nachkriegsjustiz oftmals geschont, sondern zu Opfern erklärt, und dafür werden sie noch heute verdammt gut bezahlt.«"

Nun wird auch klarer, was unter "versicherungsfremden Leistungen" zu verstehen ist!

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