„Grüne“ Atomkraft: Wie frech ist denn das?

Greenwashing Der umstrittene Vorstoß der EU-Kommission, Energie aus Atom-und Gaskraftwerken als nachhaltig produzierte Energie zu werten, verstößt gegen die eigenen Kriterien der EU-Taxonomie

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Da haben sie wohl vergessen, auch noch den Hintergrund grün zu waschen
Da haben sie wohl vergessen, auch noch den Hintergrund grün zu waschen

Foto: Francois Walschaerts/AFP via Getty Images

Die von interessierten Kreisen, u.a. der französischen Regierung in Verbindung mit der französischen Nuklearindustrie, angestrebte Renaissance der Atomkraft mit Nachhaltigkeitsargumenten zu belegen, ist absurd. Auch die Anerkennung von Gaskraftwerken als nachhaltig ist absurd. Die in der 2020 verabschiedeten und veröffentlichten EU-Taxonomie festgelegten Kriterien verweisen eindeutig auf die fehlende Nachhaltigkeit u.a.der Kernkraft. Atomkraftwerke sind weder sicher, noch ist die Entsorgungslage geklärt. Auch sind sie nicht CO2-frei, wenn man den Uranabbau, den Bau und Betrieb eines Atomkraftwerks sowie die Entsorgung des AKWs untersucht. AKWs bieten keine Versorgungssicherheit und sind extrem teuer. Sie sind kein wesentlicher Beitrag wirtschaftlicher Aktivität – so wie in der EU-Taxonomie gefordert – u.a. für den Abbau schädlicher Stoffe, für die Kosteneffizienz, für eine ungefährliche Energieproduktion sowie für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Sie sind ein Beispiel für die Internalisierung von Gewinnen und die Externalisierung von Kosten. Die Finanzierung einer grün gewaschenen Kernkraft würde zudem auch, z.B. in Frankreich, verdeckt zur Finanzierung der militärischen Nutzung der Kernenergie beitragen.

Kernkraft über eine Veränderung der bisherigen EU-Taxonomie als nachhaltig ausweisen zu lassen, ist eine üble Form von Greenwashing und letztendlich der Versuch eines schweren Betrugs an den EU-Bürgern_innen.

Die deutsche Bundesregierung, aber auch andere nationale Regierungen der EU sind aufgefordert, sich im Rat der Europäischen Union dem Ansinnen der EU-Kommission zu verweigern, die Finanzströme in eine Richtung zu lenken, welche zu einer Wiederkehr der eigentlich zumindest in Deutschland gesellschaftlich abgeschriebenen, in keiner Weise nachhaltigen und Milliarden Euro verschlingenden Atomkraft führen könnte. Auch sollten die Vertreter_innen im EU-Parlament gegen den am 2.2.2022 veröffentlichten Zusatz der EU-Kommission zur Nachhaltigkeits-Taxonomie stimmen. Letztlich sollten sich die deutsche Regierung sowie andere Regierungen den vor dem Europäischen Gerichtshof klagenden Staaten anschließen, falls Energie aus Atomkraftwerken tatsächlich als ‚grüne‘ Energie ausgewiesen werden würde.

Also es gilt weiterhin, das ‚Atomkraft? Nein danke!‘ auch auf der europäischen Ebene durchzusetzen, um die zukünftige für die Klimaneutralität erforderliche und auf regenerativer Energieerzeugung basierende Energieversorgungsinfrastruktur zu ermöglichen. Gerade für ärmere Regionen im europäischen Kontext, aber auch des globalen Südens mündet das Setzen auf Kernenergie in eine energiepolitische Sackgasse und verhindert die notwendigen Investitionen in eine an nachhaltiger Entwicklung orientierte regenerative Energieproduktion. Besonders in den Ländern des globalen Südens ließe sich die benötigte Energie u.a. leicht durch die Sonne mit Hilfe von Photovoltaik oder durch Windenergie gewinnen lassen. Hier würden sich über die grüne Produktion von Wasserstoff sogar noch ertragreiche Exportmöglichkeiten eröffnen, die zu einem Abbau des globalen Reichtumsgefälles im Sinne von nachhaltiger Entwicklung beitragen könnten.

Die europäischen Finanzströme sind über die Vermeidung von Greenwashing, so wie es die ursprüngliche EU-Taxonomie vorsah, in den Ausbau der regenerativen Energieförderung sowie in die Entwicklung von Speichertechniken und in den Netzausbau zu lenken. Modernisierte Gaskraftwerke mit geringeren CO2-Emissionen könnten allerdings noch eine Zeit lang – gewissermaßen als das kleinere Übel - eine wichtige Brückenfunktion während der Durchführung der Energiewende und Dekarbonisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität haben, um in dieser Zeit Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Kohlekraftwerke und AKWs sind zügig abzuschalten und rückzubauen bzw. zu entsorgen. Die Anzahl von Gaskraftwerken und das Ausmaß ihrer Strom- und Wärmeerzeugung sind allerdings Schritt für Schritt mit der wachsenden Bedeutung regenerativer Energieproduktion zu reduzieren. Eine problematische Anerkennung im vorgelegten Erweiterungsentwurf der EU-Kommission, der auch die Energie aus Gaskraftwerken als ‚grüne Energie‘ ausweist, ist ebenfalls hierzu nicht notwendig. Die Bundesregierung hat daher keinen faulen Kompromiss mit der französischen Regierung nötig und sollte weiterhin zu dem ursprünglichen Nachhaltigkeitsverständnis der Vereinten Nationen stehen.

Der ausführliche Text mit zahlreichen Quellenangaben und statistischen Belegen findet sich unter https://www.klaus-moegling.de/actual-blogs/ (Blog 1)

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Geschrieben von

Klaus Moegling

Prof. Dr. i.R., Pol.wiss. u. Soziologe, Uni Kassel, Autor von 'Neuordnung', https://www.klaus-moegling.de/aktuelle-auflage-neuordnung/

Klaus Moegling

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