Bündnisfall "light"

Syrien Frankreich Kein krimineller Terrorakt rechtfertigt einen Krieg oder gar den Bündnisfall

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Es mag zynisch klingen, aber weder die USA, Deutschland, noch Frankreich wurden jemals in ihrem Mutterland durch kriegerische Handlungen eines völkerrechtlich anerkannten Staates angegriffen. Deshalb ist die Ausrufung eines Kriegszustandes durch die USA, Deutschland und Frankreich auch völlig überzogen. Was Amerika und Frankreich getroffen haben, waren terroristische Attentate durch Kriminielle. Weder die Al – Kaida, noch der Islamische „Staat“ sind Staaten im völkerrechtlichen Sinne. Es sind mörderische Banden, die sich anmassen, Hoheitsakte wie KRIEGE gegenüber Staaten verüben zu dürfen.

Solche organisierte Verbrecher sind nicht durch Kriege von regulären Staaten aufzuwerten, andernfalls setzten sich diese regulären Staaten selbst völkerrechtlich ins Unrecht. Diese völkerrechtswidrigen Angriffe durch die USA, Deutschland, Frankreich, Italien usw. waren zum Beispiel die Bombardierungen in Jugoslawien, in Afghanistan, im Irak, in Syrien und in Libyen zu besichtigen.

Nun gehen den angegriffenen Staaten die Gelder aus, Frankreich ist klamm und braucht Unterstützung im Kampf gegen den Terrorismus. Präsident Obama will seine Amtszeit nicht mit einem Krieg beenden. So berät man sich in den Regierungen, wie man an Geld kommen könnte, um den IS zu bekämpfen, ohne den offiziellen Bündnisfall ausrufen zu müssen. Da bietet sich den Advokaten der Regierungen der Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages an, der da lautet: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung." Das ist eine juristische Hilfskrücke.

Die richtige Vorgehensweise gegen einen terroristischen Angriff durch eine kriminelle Vereinigung oder gegen das organisierte Verbrechen sind aber folgende Massnahmen: Wirtschaftliche Blockade wie Unterbrechung sämtlicher Finanzströme, Stilllegung sämtlicher Bankverbindungen, Unterbrechung des Öl – Verkaufes durch türkische Raffinerien, Einstellung der direkten oder indirekten Lieferungen von Material und Ausrüstung wie Fahrzeuge, Waffen, Munition, Blockierung der Verbündeten wie Saudiarabien, Katar und anderer Golfstaaten und natürlich die Ergreifung oder Vernichtung der Täter.

Alle andere Massnahmen sind völkerrechtswidrig und politisch unsinnig! Schon gar nicht rechtfertigt ein terroristischer oder kriminieller Akt eine Verfassungsänderung im angegriffenen Land, die die Freiheitsrechte der angegriffenen Bevölkerung im Mutterland Frankreich einschränken, wie ein Patriot Act nach amerikanischem Vorbild und dies ausgerechnet im Mutterland der französischen Revolution. Das wären nur kontraproduktiv und für die heimische Galerie gedacht, um Stärke zu beweisen. Wenn in Frankreich zum Beispiel das Kriegsrecht mit allen juristischen Folgen wie die Anwendung durch Militärjustiz durch die alleinige Entscheidung durch den Staatspräsidenten möglich würde, dann könnte diese Allmacht durch einen anderen Präsidenten missbraucht werden. VORSICHT vor einer möglichen Präsidentin Marine Le Pen!

Rainer Kahni dit Monsieur Rainer

Journalist und Buchautor

Mitglied von Reporters sans frontières

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Geschrieben von

Rainer Kahni

Rainer Kahni besser bekannt unter dem Namen Monsieur Rainer ist Journalist und Buchautor. Er ist Mitglied von Reporters sans frontières.

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